WAHL | BÜRGERMEISTER

INFORMATIONEN ZUR WAHL

Hier finden Sie die wichtigsten Hinweise zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota):


NEWS

  • 14.06. | WAHLAUSSCHUSS BESTÄTIGT ERGEBNIS DER STICHWAHL

    Der Wahlausschuss der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) bestätigt in seiner Sitzung am 14. Juni 2022 die Ergebnisse der Stichwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) am 12. Juni 2022. Auf Jens Richter (CDU) entfielen 62,8 Prozent der Stimmen (2.240 Stimmen), auf Andreas Dommaschk (Einzelkandidat)  37,2 Prozent (1.326 Stimmen). Jens Richter (CDU) wurde somit zum neuen Bürgermeister der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) gewählt. Das amtliche Endergebnis ist abrufbar unter  Wahlen/Abstimmungen.

    WIE GEHT ES WEITER
    Der Wahlleiter benachrichtigt den zum Bürgermeister gewählten Jens Richter von seiner Wahl durch Zustellung und fordert ihn gleichzeitig auf, binnen einer Woche schriftlich zu erklären, ob er die Wahl annimmt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Wahl als abgelehnt gilt, wenn innerhalb der Frist die Annahme der Wahl nicht schriftlich erklärt wird, und dass die Wahl nur vorbehaltlos angenommen werden kann. Der Wahlleiter vermerkt auf der Annahmeerklärung den Tag des Eingangs und teilt dem Gewählten sofort den Beginn der Amtszeit schriftlich mit, wenn dieser die Wahl ordnungsgemäß angenommen hat.

    GRUNDLAGE

  • 12.06. | VORLÄUFIGES AMTLICHES ENDERGEBNIS | STICHWAHL

    Jens Richter (CDU) wird neuer Bürgermeister der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota). Bei der Stichwahl am 12. Juni 2022 setzte er sich gegen Herausforderer Andreas Dommaschk (Einzelwahlvorschlag) durch.

    Das vorläufige amtliche Endergebnis: Auf Jens Richter (CDU)  entfielen 62,8 Prozent der Stimmen (2.240 Stimmen), auf Andreas Dommaschk (Einzelkandidat)  37,2 Prozent (1.326 Stimmen).
    Von den 11.912 Lübbener*innen ab 16 Jahren, die zur Wahl aufgerufen waren, haben 3.599 von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 30,2 Prozent. Bei der Bürgermeisterwahl im Jahr 2015 lag die Wahlbeteiligung bei der Stichwahl bei 49,5  Prozent.

    Der Wahlausschuss wird das offizielle amtliche Endergebnis in seiner Sitzung am 14. Juni 2022, um 16:00 Uhr in Sitzungsraum 325 im Rathaus der Stadt Lübben, Poststraße 5 bekanntgeben.

    „Unser besonderer Dank gilt nicht nur den Wähler*innen sondern auch den rund 120 Wahlhelfer*innen, welche die Wahl am 22. Mai sowie am 12. Juni unterstützt haben. Ohne den freiwilligen Einsatz vieler Bürger*innen und Kolleg*innen in der Verwaltung wäre die Wahl nicht möglich gewesen. Sie haben die Demokratie mit Leben gefüllt,“ resümiert dankend Wahlleiter Bert Dörre.

    ▼ WAHLERGEBISSE

    • 62,8 % — Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU); Richter, Jens
    • 37,2 % — Einzelwahlvorschlag Dommaschk; Dommaschk, Andreas

    ▼ STATISTIK

    • Wahlberechtigte insgesamt: 11.912 Personen
    • Davon haben gewählt: 3.599 Personen
    • Ungültige Stimmen: 33 (0,9 %)
    • Gültige Stimmen: 3566 (99,1 %)
    • Wahlbeteiligung: 30,2  %


    ▼ WEITERE INFORMATIONEN
    TELEFON 03546 / 79-2317
    MAIL wahlen@luebben.de


  • 08.06. | PLATTFORM ERGEBNISSE BÜRGERMEISTER-STICHWAHL 22

    Am Sonntag, dem 12. Juni, wählen Bürger*innen der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) in einer Stichwahl ihre*n Bürgermeister*in. Erste Hochrechnungen und die amtlichen Ergebnisse der Bürgermeisterwahl 2022 können am Wahltag nach 18:00 Uhr hier eingesehen werden:



  • 01.06. | WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR STICHWAHL

    STICHWAHL IST AM 12. JUNI

    Die Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeister-Wahl am 22. Mai 2022 gilt auch für die Stichwahl am 12. Juni 2022. Eine neue Benachrichtigung wird nicht versandt.

    Wer die Briefwahl für Haupt- und Stichwahl beantragt hatte, erhält automatisch die Wahlunterlagen für die Stichwahl per Post. Die Mitarbeitenden der Wahlbehörde werden die Briefwahlunterlagen spätestens bis zum 07. Juni 2022 an die Bürger*innen versenden.

    Wer bislang noch keine Briefwahlunterlagen beantragt hat, hat auch jetzt noch die Möglichkeit dazu. Per Online-Antrag unter www.luebben.de bzw. mithilfe des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung ist dies noch bis Dienstag, 07. Juni, um 16:00 Uhr möglich.

    Wer seine Briefwahlunterlagen per Post zurückschicken möchte, sollte dies bis spätestens Donnerstag, 9. Juni, tun, damit die Unterlagen noch rechtzeitig zugestellt werden können. Alternativ können die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, 12. Juni, 18:00 Uhr, im Rathaus abgegeben werden.

    Bürger*innen, die ihre beantragten Unterlagen nicht spätestens mit der Post am Donnerstag, 09. Juni, erhalten haben, werden gebeten, sich an das Wahlamt zu wenden, um eventuelle alternative Wahlmöglichkeiten zu besprechen.

    Bürger*innen, welche Ihre Wahlkarte verloren bzw. verlegt haben, wenden sich bitte an das Wahlamt. Mit einem aktuellen Personalausweis ist die Wahl trotzdem möglich.

    ▼ WEITERE INFORMATIONEN
    TELEFON 03546 / 79-2317
    MAIL wahlen@luebben.de

    ▼ ÖFFNUNGSZEITEN RATHAUS - ZUM WÄHLEN

    • Dienstag                              09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
    • Donnerstag                        09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:00 Uhr
    • Freitag                                 09:00 - 12:00 Uhr
    • Freitag, 10.6.22                  09:00 - 16:00 Uhr
    • Sonntag, 12.6.22               08:00 - 18:00 Uhr


    HINWEIS: Geben Sie unter der Abfrage "Gemeinde" "Lübben (Spreewald)" ein und klicken Sie auf "Suchen". Danach erscheint die entsprechende Seite für den Antrag.

  • 24.05. |  WAHLAUSSCHUSS BESTÄTIGT ERGEBNIS

    Der Wahlausschuss der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)  hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2022 die Ergebnisses der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) am 22. Mai 2022 sowie die zugelassenen Wahlvorschläge zur Stichwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) am 12. Juni 2022 bestätigt.

    Das amtliche Endergebnis ist abrufbar unter  Wahlen/Abstimmungen.

  • 24.05. | WAHLHELFER*INNEN FÜR 12. JUNI GESUCHT 

    Zur Durchführung der Bürgermeister-Stichwahl am 12. Juni 2022 werden Wahlhelfer*innen gesucht. Die Stadtverwaltung ruft dazu auf, sich beispielsweise als Schriftführer oder Beisitzer in den Wahllokalen zu engagieren.

    Rund 120 Personen werden gebraucht, um den Ablauf der Wahl in den 14 Wahllokalen und Briefwahllokalen sicherzustellen. Da mit einer hohen Beteiligung bei der Briefwahl gerechnet wird, wird es vier Briefwahllokale geben. Auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden im Einsatz sein.

    Das Engagement am Wahltag wird mit einem Erfrischungsgeld honoriert. Es ist grundsätzlich ein zeitweiser Einsatz (Vormittag/Nachmittag) vorgesehen. Ab 18:00 Uhr werden dann alle Wahlhelfer zur Auszählung gebraucht. Ein wohnortnaher Einsatz kann nicht in jedem Fall garantiert werden.

    Wir danken allen freiwilligen Helfer*innen.

    ▼ INTERESSIERTE MELDEN BITTE SICH UNTER
    TELEFON 03546 / 79-2317
    MAIL wahlen@luebben.de

  • 22.05. | VORLÄUFIGES AMTLICHES ENDERGEBNIS

    Bei der Wahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) kommt es am 12. Juni 2022 zur Stichwahl zwischen Jens Richter (CDU) und Andreas Dommaschk (Einzelwahlvorschlag).

    Das vorläufige amtliche Endergebnis: Auf Jens Richter (CDU) entfielen 42,5 Prozent der Stimmen (2.122 Stimmen), auf Maik Budich (Einzelkandidat) entfielen 4,0 Prozent der Stimmen (202 Stimmen), auf Roy Barth (Die Partei) entfielen 2,6 Prozent der Stimmen (129 Stimmen), auf Andreas Dommaschk (Einzelkandidat) entfielen 24,00 Prozent der Stimmen (1.200 Stimmen), auf Mike Guttke (Einzelkandidat) entfielen 3,7 Prozent der Stimmen (185 Stimmen), auf Annett Kaiser (Einzelkandidat) entfielen 23,1 Prozent der Stimmen (1.153 Stimmen).

    Von den 11.917 Lübbener*innen ab 16 Jahren, die zur Wahl aufgerufen waren, haben 5.040 von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 42,3 Prozent. Bei der Bürgermeisterwahl im Jahr 2015 lag die Wahlbeteiligung bei 52,7  Prozent.

    Am 12. Juni 2022 findet die Stichwahl zum neuen Bürgermeister der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) zwischen Jens Richter (CDU) und Andreas Dommaschk (Einzelwahlvorschlag).

    Der Wahlausschuss wird das offizielle amtliche Endergebnis in seiner Sitzung am 24. Mai 2022, um 16:00 Uhr in Sitzungsraum 325 im Rathaus der Stadt Lübben, Poststraße 5 bekanntgeben.

    Wahlleiter Bert Dörre appelliert als Wahlleiter an alle Lübbener*innen: „Die Bürgermeisterwahl ist ihre Möglichkeit der Mitbestimmung. Nutzen Sie ihre Stimme und engagieren sie sich auch bei der Stichwahl für Ihre Stadt.“

    WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR STICHWAHL

    Die Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeister-Wahl am 22. Mai 2022 gilt auch für die Stichwahl am 12. Juni 2022. Eine neue Benachrichtigung wird nicht versandt.

    Wer die Briefwahl für Haupt- und Stichwahl beantragt hatte, erhält automatisch die Wahlunterlagen für die Stichwahl per Post. Die Mitarbeitenden der Wahlbehörde werden die Briefwahlunterlagen spätestens bis zum 07. Juni 2022 an die Bürger*innen versenden.

    Wer bislang noch keine Briefwahlunterlagen beantragt hat, hat auch jetzt noch die Möglichkeit dazu. Per Online-Antrag unter www.luebben.de bzw. mithilfe des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung ist dies noch bis Dienstag, 07. Juni, um 16:00 Uhr möglich.

    HINWEIS: Geben Sie unter der Abfrage "Gemeinde" "Lübben (Spreewald)" ein und klicken Sie auf "Suchen". Danach erscheint die entsprechende Seite für den Antrag.

    Wer seine Briefwahlunterlagen per Post zurückschicken möchte, sollte dies bis spätestens Donnerstag, 9. Juni, tun, damit die Unterlagen noch rechtzeitig zugestellt werden können. Alternativ können die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, 12. Juni, 18:00 Uhr, im Rathaus abgegeben werden.

    Bürger*innen, die ihre beantragten Unterlagen nicht spätestens mit der Post am Donnerstag, 09. Juni, erhalten haben, werden gebeten, sich an das Wahlamt zu wenden, um eventuelle alternative Wahlmöglichkeiten zu besprechen.

    ▼ WAHLERGEBISSE

    • 42,5 % — Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU); Richter, Jens
    • 4,0 % — Einzelwahlvorschlag Budich; Budich, Maik
    • 2,6 % — Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei); Barth, Roy
    • 24,0 % — Einzelwahlvorschlag Dommaschk; Dommaschk, Andreas
    • 3,7 % — Einzelwahlvorschlag Guttke; Guttke, Mike
    • 23,1 % — Einzelwahlvorschlag Kaiser; Kaiser, Annett

    ▼ STATISTIK

    • Wahlberechtigte insgesamt: 11.917 Personen
    • Davon haben gewählt: 5.040 Personen
    • Ungültige Stimmen: 49 (1,0 %)
    • Gültige Stimmen: 4.991 (99,0 %)
    • Wahlbeteiligung: 42,3 %


    ▼ ALLE ZAHLEN IM ÜBERBLICK


    ▼ WEITERE INFORMATIONEN
    TELEFON 03546 / 79-2317
    MAIL wahlen@luebben.de

    Quelle: wahlen.luebben-rathaus.de/bmw


  • 13.05. | PLATTFORM ERGEBNISSE BÜRGERMEISTER-WAHL 22

    Am Sonntag, dem 22. Mai, wählen Bürger*innen der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) in einer Wahl ihre*n Bürgermeister*in. Erste Hochrechnungen und die amtlichen Ergebnisse der Bürgermeisterwahl 2022 können am Wahltag nach 18:00 Uhr hier eingesehen werden:



  • 25.04. | KANDIDATENFORUM AM 27.04.2022

    Einladung zum 2. Kandidatenforum der sechs Kandidat*innen zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) am 27.04.2022 von 18:00-20:30 Uhr im Lübbener „Haus der Kleingärtner".

    Auf Grund der großen Nachfrage nach dem ersten Kandidatenforum am 21. April bieten die Veranstalter SPD-Ortsverein Lübben und Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde e. V. ein zweites Öffentliches Kandidatenforum am 27. April von 18:00—20:30 Uhr an.

     Folgende Kandidat*innen sind angefragt:

    • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU): Richter, Jens (1975); Polizeibeamter,
    • Einzelwahlvorschlag Budich: Budich, Maik (1983); Kommunalarbeiter,
    • Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei): Barth, Roy (1991); Ingenieur,
    • Einzelwahlvorschlag Dommaschk: Dommaschk, Andreas (1964); Amtsdirektor,
    • Einzelwahlvorschlag Guttke: Guttke, Mike (1984); Bilanzbuchhalter,
    • Einzelwahlvorschlag Kaiser: Kaiser, Annett (1969); Selbstständig.


    INFOS
    TERMIN 27.04.2022 von 18:00 bis 20:30 Uhr
    ORT „Haus der Kleingärtner“, Lubolzer Str. 15 in 15907 Lübben. 

    VERANSTALTER
    SPD-Ortsverein Lübben und Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde e. V.

  • 25.04. | BRIEFWAHL | ONLINE-WAHLANTRAG 

    Ab sofort können alle wahlberechtigten Personen zur Direktwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) am 22. Mai 2022 einen Antrag auf Briefwahl stellen. Dies ist auch online möglich:

    HINWEIS: Geben Sie unter der Abfrage "Gemeinde" "Lübben (Spreewald)" ein und klicken Sie auf "Suchen". Danach erscheint die entsprechende Seite für den Antrag.

    Zudem befindet sich der Antrag auf Briefwahl auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Die Wahlbenachrichtigungen wurden bereits an alle wahlberechtigten Personen versandt.

    Wer per Briefwahl wählen möchte, kann sich die Unterlagen zusenden lassen oder sich diese im Bürgerbüro abholen. Insofern der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt/Bürgerbüro abgeholt werden, kann die Stimme auch gleich vor Ort abgegeben werden.

    Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist bis zum 17. Mai 2022 um 18:00 Uhr, bei Selbstabholung im Wahlamt zusätzlich zu folgenden Öffnungszeiten möglich:

    • 18. Mai 2022 von 09:00 bis 15:00 Uhr
    • 19. Mai 2022 von 09:00 bis 15:00 Uhr
    • 20. Mai 2022 von 09:00 bis 18:00 Uhr
    • 22. Mai 2022 von 08:00 bis 16:00 Uhr

    WICHTIG Die Unterschrift muss vorhanden sein. Wer den Antrag im Namen einer anderen Person stellt, muss auch die Vertretungsvollmacht ausfüllen und unterschreiben lassen. Ohne Unterschrift können keine Wahlunterlagen zugeschickt werden.

    BRIEFWAHLUNTERLAGEN BEINHALTEN

    • Wahlschein
    • amtlicher Stimmzettel
    • amtlicher Stimmzettelumschlag (rosa)
    • amtlicher Wahlbriefumschlag (grün)
    • Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird
    • Information zum Datenschutz


    RÜCKSENDUNG DES WAHLBRIEFES

    1. Setzen Sie Ihr persönliches Kreuz auf dem Stimmzettel.
    2.  Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen rosa Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen
    3. Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie bitte Ort und Datum an
    4. Stecken Sie den verschlossenen amtlichen rosa Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen grünen Wahlbriefumschlag
    5. Verschließen Sie den grünen Wahlbriefumschlag
    6. Geben Sie den Brief rechtzeitig in die Post oder persönlich im Rathaus ab.

     

    Für Fragen stehen die Mitarbeiter*innen gerne zur Verfügung unter:
    TELEFON 03546 / 79-2508
    MAIL wahlen@luebben.de

  • PRESSEMITTEILUNG 21 | 22.03. | KANDIDAT*INNEN FÜR BÜRGERMEISTER-WAHL STEHEN FEST

    Sechs Kandidat*innen treten zur Bürgermeisterwahl der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) am 22. Mai 2022 gegeneinander an.

    Am 22. März 2022 entschied der Wahlausschuss der Stadt Lübben (Spreewald)/ Lubin (Błota) in seiner Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl am 22. Mai 2022. Zu den zugelassenen sechs Wahlvorschlägen gehören Jens Richter von der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), Maik Budich als Einzelwahlvorschlag, Roy Barth von Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei), Andreas Dommaschk als Einzelwahlvorschlag, Mike Guttke als Einzelwahlvorschlag sowie Annett Kaiser als Einzelwahlvorschlag.

    Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt JG 31/04 mit Erscheinung am 01. April 2022. Die Wahl zum/zur neuen Bürgermeister*in der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) findet am 22. Mai 2022 statt. Eine mögliche Stichwahl ist für den 12. Juni 2022 terminiert.

    DIE KANDIDAT*INNEN

    1  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

    • Richter, Jens
    • Geburtsjahr 1975
    •  Polizeibeamter
    •  Lübben (Spreewald) OT Steinkirchen


    2 Einzelwahlvorschlag Budich

    • Budich, Maik
    • Geburtsjahr 1983
    • Kommunalarbeiter
    • Lübben (Spreewald)


    3 Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei)

    • Barth, Roy
    • Geburtsjahr 1991
    • Ingenieur
    • Lübben (Spreewald)


    4 Einzelwahlvorschlag Dommaschk

    • Dommaschk, Andreas
    • Geburtsjahr 1964
    •  Amtsdirektor
    • Lübben (Spreewald)

     
    5 Einzelwahlvorschlag Guttke

    • Guttke, Mike
    • Geburtsjahr 1984
    • Bilanzbuchhalter
    • Lübben (Spreewald)

     
    6 Einzelwahlvorschlag Kaiser

    • Kaiser, Annett
    • Geburtsjahr 1969
    • Selbstständig
    • Lübben (Spreewald) OT Hartmannsdorf

     

    ▼ WEITERE INFORMATIONEN
    TELEFON 03546 / 79-2317
    MAIL wahlen@luebben.de
    WEB luebben.de

    Quelle: PM_21/22

  • PRESSEMITTEILUNG 09 | 03.02.  |  WAHLTERMIN  & WAHLHELFER*INNEN GESUCHT!

    TERMIN FÜR BÜRGERMEISTER-WAHL (M,W,D) STEHT
    Am 22. Mai findet in Lübben (Spreewald) die Wahl zum/zur neuen Bürgermeister*in statt.

    Die Wahl zum/zur neuen Bürgermeister*in der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) findet aufgrund der Festlegung des Landrates des Landkreises Dahme-Spreewald am 22. Mai 2022 statt. Die Stichwahl ist für den 12. Juni 2022 terminiert. Die Wahlvorschläge sind bis zum 17. März 2022 um 12.00 Uhr beim zuständigen Wahlleiter einzureichen. Auf der Website der Stadt und über die Presse werden alle Bürger*innen in den kommenden Monaten über die Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 02 mit Erscheinung am 11. Februar 2022.

    • 11.02.2022 Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt 02
    • 17.03.2022 Einreichung Wahlvorschläge (12:00 Uhr)
    • 22.05.2022 Wahl Bürgermeister*in
    • 12.06.2022 Stichwahl Bürgermeister*in


    WAHLHELFER*INNEN GESUCHT!

    Zur Durchführung der Bürgermeisterwahl am 22. Mai 2022 und der etwa notwendig werdenden Stichwahl am 12. Juni 2022 werden Wahlhelfer*innen gesucht. Die Stadtverwaltung ruft dazu auf, sich beispielsweise als Schriftführer oder Beisitzer in den Wahllokalen zu engagieren.

    Rund 120 Personen werden gebraucht, um den Ablauf der Wahlen in den 14 Wahllokalen und Briefwahllokalen sicherzustellen. Da mit einer hohen Beteiligung bei der Briefwahl gerechnet wird, wird es vier Briefwahllokale geben. Auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden im Einsatz sein.

    Das Engagement am Wahltag wird mit einem Erfrischungsgeld honoriert. Es ist grundsätzlich ein zeitweiser Einsatz (Vormittag/Nachmittag) vorgesehen. Ab 18:00 Uhr werden dann alle Wahlhelfer zur Auszählung gebraucht. Ein wohnortnaher Einsatz kann nicht in jedem Fall garantiert werden.

    Wir danken allen freiwilligen Helfer*innen.

    ▼ INTERESSIERTE MELDEN SICH UNTER
    TELEFON 03546 / 79-2317
    MAIL wahlen@luebben.de

    HINTERGRUND
    BbgKWahlG, Abschnitt 8, Unmittelbare Wahl der Bürgermeister und Oberbürgermeister

    § 64, Wahltag; Wahlzeit
    Die Wahl sowie eine etwa notwendig werdende Stichwahl finden an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag statt.
    Die Aufsichtsbehörde bestimmt spätestens am 102. Tag vor der Wahl den Wahltag, den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl und die Wahlzeit, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist oder der Minister des Innern nicht durch Rechtsverordnung abweichende Regelungen trifft.
    Der Wahlleiter macht spätestens am 92. Tag vor der Wahl den Wahltag, den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl und die Wahlzeit öffentlich bekannt.

    § 69, Einreichung der Wahlvorschläge
    Wahlvorschläge können von Parteien, von politischen Vereinigungen, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden.
    Die Wahlvorschläge sind bis zum 66. Tag vor der Wahl, 12 Uhr, beim zuständigen Wahlleiter einzureichen.

    Quelle: PM_09/22

FAQ

  • WAS WIRD GEWÄHLT? 

    … die hauptamtliche Bürgermeisterin/der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) für die Dauer von acht Jahren. 

  • WER DARF WÄHLEN? 

    Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

    1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (Deutscher) oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) ist,
    2. das 16. Lebensjahr vollendet hat,
    3. im Wahlgebiet
      1. seinen ständigen Wohnsitz hat oder
      2. sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat

    sowie

    1. nicht nach § 9 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.


    Bei Inhabern von Hauptwohnungen und Nebenwohnungen wird der ständige Wohnsitz am Ort der melderechtlichen Hauptwohnung vermutet.

    HINWEISE

    • Personen, die nicht lesen können, dürfen eine helfende Person zur Wahl mitnehmen
    • Personen mit einer körperlichen Behinderung, dürfen eine helfende Person zur Wahl mitnehmen
    • blinde Personen oder Personen mit einer Sehbehinderung können als Hilfsmittel eine Stimmzettel-Schablone mitnehmen
    • ACHTUNG FÜR HILFSPERSONEN: Keine Beeinflussung der Wahlentscheidung. Die Hilfs-Person muss die Wahl geheim halten.
  • WER KANN GEWÄHLT WERDEN?

    § 11 BbgKWahlG

    (1) Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. § 8 Satz 2 und § 10 Absatz 1 Satz 2 bis 4 gelten entsprechend.

    (2) Nicht wählbar ist eine Deutsche oder ein Deutscher, wenn

    1. sie oder er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
    2. sie oder er sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet oder
    3. sie oder er infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

    (3) Nicht wählbar ist ein Unionsbürger, der

    1. eine der Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt oder
    2. infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.


    DIE KANDIDAT*INNEN

    1  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

    • Richter, Jens
    • Geburtsjahr 1975
    •  Polizeibeamter
    •  Lübben (Spreewald) OT Steinkirchen


    2 Einzelwahlvorschlag Budich

    • Budich, Maik
    • Geburtsjahr 1983
    • Kommunalarbeiter
    • Lübben (Spreewald)


    3 Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei)

    • Barth, Roy
    • Geburtsjahr 1991
    • Ingenieur
    • Lübben (Spreewald)


    4 Einzelwahlvorschlag Dommaschk

    • Dommaschk, Andreas
    • Geburtsjahr 1964
    •  Amtsdirektor
    • Lübben (Spreewald)

     
    5 Einzelwahlvorschlag Guttke

    • Guttke, Mike
    • Geburtsjahr 1984
    • Bilanzbuchhalter
    • Lübben (Spreewald)

     
    6 Einzelwahlvorschlag Kaiser

    • Kaiser, Annett
    • Geburtsjahr 1969
    • Selbstständig
    • Lübben (Spreewald) OT Hartmannsdorf

     

  • WANN & WIE WIRD GEWÄHLT? 

    WANN
    Die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Lübben (Spreewald) findet am 22. Mai 2022 statt. Der Wahltermin wird von der Kommunalaufsicht (Landkreis Dahme-Spreewald) festgelegt.

    Die Gemeinden versenden 3 bis 6 Wochen vor dem Wahl-Termin die Wahl-Benachrichtigungen. Wer 3 Wochen vor der Wahl keine Wahl-Benachrichtigung erhalten hat, stellt beim Wahlamt im Rathaus einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.

    WIE
    Gewählt wird per Stimmzettel im Wahllokal oder mit Wahlschein per Briefwahl (siehe Briefwahl). Die Wahl-Lokale haben von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

    Bei der Bürgermeisterwahl haben Sie eine Stimme. Bedeutet: Sie dürfen auf dem Stimmzettel nur ein Kästchen ankreuzen.

  • BRIEFWAHL

    Man muss nicht in ein Wahl-Lokal gehen. Es ist ebenfalls möglich, per Briefwahl abzustimmen. Sie müssen die Briefwahl beantragen:

    OFFLINE-ANTRAG
    Füllen Sie dazu die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung.

    WICHTIG: Die Unterschrift muss vorhanden sein. Wer den Antrag im Namen einer anderen Person stellt, muss auch die Vertretungsvollmacht ausfüllen und unterschreiben lassen. Ohne Unterschrift können keine Wahlunterlagen zugeschickt werden.

    Schicken Sie die Wahlbenachrichtigung zurück an die Wahlbehörde. Die Adresse finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbehörde schickt Ihnen die Unterlagen zur Wahl zu.

    ONLINE-ANTRAG
    Sie können die Briefwahl auch im Internet beantragen. Folgen Sie hier dem QR-Code. Die Wahlbehörde schickt Ihnen die Unterlagen zur Wahl zu. Den Link finden Sie nachfolgend:


  • WO WIRD GEWÄHLT? 

    Lübben hat 14 Wahlbezirke. Sie wählen in dem Wahlbezirk, in dem Sie wohnen. Jeder Wahlbezirk hat ein Wahllokal. Hier wird die Wahl durchgeführt. Die Wahllokale in Lübben sind:

    Wahlbezirk

    Wahlraum

    Barrierefreiheit

    Nr.

    Bezeichnung

    1

    Nord 1

    Liuba-Grundschule (Speiseraum), Wettiner Str. 1

    ja

    2

    Nord 2

    Liuba-Grundschule (Musikraum R105), Wettiner Str. 1

    ja

    3

    Nord 3

    Liuba-Grundschule (Hortraum R117), Wettiner Str. 1

    ja

    4

    Nord/West

    Sportstätte “Völkerfreundschaft“, Spielbergstr. 26

    ja

    5

    West

    Baubetriebshof (Aufenthaltsraum), Puschkinstr. 5A

    ja

    6

    Mitte

    Rathaus (Foyer), Poststr. 5

    ja

    7

    Mitte/Ost

    Rathaus (Vorflur 1. OG), Poststr. 5

    ja

    8

    Ost

    F.-L.-Jahn-Grundschule (Speiseraum), Dreilindenweg 20

    ja

    9

    Hartmannsdorf

    Dorfgemeinschaftshaus Hartmannsdorf, Hartmannsdorfer Landstr. 20

    ja

    10

    Lubolz

    Dorfgemeinschaftshaus Lubolz, Mühlenweg 10

    ja

    11

    Treppendorf

    Feuerwache Treppendorf, Heideweg 30

    ja

    12

    Neuendorf

    Feuerwache Neuendorf, Neuendorfer Dorfstr. 12A

    ja

    13

    Steinkirchen

    Feuerwache Steinkirchen, An der Feuerwache 9

    ja

    14

    Radensdorf

    Sportstätte Radensdorf, Radensdorfer Hauptstr. 54

    ja

    Die Wahl-Lokale haben von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

    Möchten Sie in einem anderen Wahl-Lokal wählen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Nutzen Sie für den Antrag die Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

    Es gelten die aktuellen Bestimmungen der Corona-Verordnung. Nähere Informationen folgen vor der Wahl.

  • DARF ICH MICH ENTHALTEN? 

    Eine Wahl ist nicht verpflichtend. Jede*r Bürger*in entscheidet selbst über die Teilnahme an der Wahl.

    Wenn Sie auf dem Stimmzettel kein Kreuz machen, haben Sie niemanden gewählt — Sie haben sich enthalten. Die Stimm-Abgabe ist dann ungültig. Nur abgegebene Stimmen sind gültig. Das bedeutet, wenn Sie ein Kästchen ankreuzen.

  • WAS IST DAS WAHLGEHEIMNIS?

    Das Wahlgeheimnis wird geachtet. Daher gilt:

    • Es muss Wahl-Kabinen geben, um die Wahlentscheidung geheim zu halten. Niemand darf sehen, was gewählt wird.
    • Der Stimmzettel muss gefaltet werden, damit man nicht erkennt, was angekreuzt wurde.
    • Die Stimmzettel müssen in die Wahl-Urne, damit niemand sieht, was gewählt wird und damit niemand weiß, von wem der Stimmzettel ist.
    • Bei der Brief-Wahl muss der Stimmzettel in einen Wahl-Umschlag.

    Wenn das Wahl-Geheimnis nicht eingehalten wird, dann kann ein Teil von der Wahl ungültig sein.
    Oder es kann die ganze Wahl ungültig sein.

  • WAHLHELFER*INNEN GESUCHT

    Zur Durchführung der Bürgermeisterwahl am 22. Mai 2022 und der etwa notwendig werdenden Stichwahl am 12. Juni 2022 werden Wahlhelfer*innen gesucht. Die Stadtverwaltung ruft dazu auf, sich beispielsweise als Schriftführer oder Beisitzer in den Wahllokalen zu engagieren.

    Rund 120 Personen werden gebraucht, um den Ablauf der Wahlen in den 14 Wahllokalen und Briefwahllokalen sicherzustellen. Da mit einer hohen Beteiligung bei der Briefwahl gerechnet wird, wird es vier Briefwahllokale geben. Auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden im Einsatz sein.

    Das Engagement am Wahltag wird mit einem Erfrischungsgeld honoriert. Es ist grundsätzlich ein zeitweiser Einsatz (Vormittag/Nachmittag) vorgesehen. Ab 18:00 Uhr werden dann alle Wahlhelfer zur Auszählung gebraucht. Ein wohnortnaher Einsatz kann nicht in jedem Fall garantiert werden.

    Wir danken allen freiwilligen Helfer*innen.

    ▼ INTERESSIERTE MELDEN SICH UNTER
    TELEFON 03546 / 79-2317
    MAIL wahlen@luebben.de

  • ABLAUF DER WAHL IM WAHLLOKAL

  • ÖFFNUNGSZEITEN | RATHAUS & BÜRGERBÜRO

    RATHAUS

    Es gelten folgende Sprechzeiten

    • Di            09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr
    • Do          09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr
    • Fr            09:00 – 12:00 Uhr

     
    ADRESSE Poststraße 5, 15907 Lübben (Spreewald)
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    BÜRGERBÜRO

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    HINWEIS Es besteht Maskenpflicht im Gebäude (medizinische Masken) sowie das Abstandsgebot. Es stehen Spender mit Händedesinfektionsmittel bereit. Die Kontaktdaten der Besucher des Rathauses werden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsfälle erfasst, vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.


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