Basismaßnahmen ab dem 3. April 2022
Die Landesregierung Brandenburg hat am 29. März 2022 die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung beschlossen. Sie tritt am 3. April in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2022.
Die wichtigsten Informationen für den Aufenthalt in Brandenburg:
Für Übernachtungen und Gastronomiebesuche gibt es in Brandenburg auf Grundlage der Basismaßnahmenverordnung keine Einschränkungen mehr. Allerdings haben touristische und gastronomische Anbieter sowie Kultureinrichtungen über ihr Hausrecht die Möglichkeit, Schutzmaßnahmen festzulegen. So kann es nach wie vor notwendig sein, eine Maske zu tragen oder auch Impf- Genesenen. Oder Testnachweise zu erbringen. Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt, sich vor dem Besuch auf den Webseiten der Anbieter zu informieren. Eine FFP2-Maske sollten Sie vorsorglich auch stets bereithalten.
In den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs müssen alle Fahrgäste eine FFP2-Maske tragen. Ausgenommen davon sind lediglich
- Kinder unter 6 Jahren,
- Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren,
- Personen, denen die Verwendung einer FFP2-Maske, OP-Maske oder Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung
oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen, - Personal, wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen mit gleicher Wirkung wie durch das Tragen einer OP-Maske verringert wird.
Alle weiteren Maßnahmen sind nun aufgehoben.