ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG BESCHLOSSEN


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) hat eine neue ordnungsbehördliche Verordnung beschlossen, welche die bisherige Regelung aus dem Jahr 2000 ersetzt und umfassend an aktuelle Anforderungen an Sicherheit, Ordnung und Zusammenleben im öffentlichen Raum anpasst. Sie enthält zahlreiche neue und präzisierte Regelungen, unter anderem zu Verhalten im öffentlichen Raum, Alkoholkonsum, Wildcampen, Tierfütterung und Sauberkeit, um ein sicheres und geordnetes Stadtbild zu gewährleisten.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) hat in ihrer Sitzung am 26. März 2026 die neue Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschlossen. Damit wird die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2000 abgelöst und umfassend modernisiert.

Die Neufassung war erforderlich, da die bisherige Regelung inzwischen über 20 Jahre alt ist und den heutigen Anforderungen an Sicherheit, Ordnung und Zusammenleben im öffentlichen Raum nicht mehr vollständig gerecht wurde. Ziel der neuen Verordnung ist es, klare, zeitgemäße und rechtssichere Regelungen für das Verhalten im öffentlichen Raum zu schaffen und bestehende Regelungslücken zu schließen.

DAS IST NEU

Im Unterschied zur bisherigen Verordnung wurde der Aufbau grundlegend überarbeitet und deutlich erweitert. Erstmals werden der Geltungsbereich sowie die Zuständigkeiten klar definiert. Zudem wurden zentrale Begriffe wie Straßen, Anlagen, Einrichtungen oder Gemeingebrauch detailliert beschrieben, um die Anwendung der Verordnung transparenter und eindeutiger zu gestalten.

Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf dem Schutz öffentlicher Flächen und Einrichtungen. Die neuen Regelungen konkretisieren, in welchem Umfang Straßen, Grünanlagen und öffentliche Einrichtungen genutzt werden dürfen und welche Handlungen untersagt sind. Dazu zählen insbesondere das Beschädigen, Beschmutzen oder unerlaubte Bekleben von öffentlichem Eigentum sowie das unsachgemäße Entsorgen von Abfällen.

Erheblich erweitert wurden auch die Vorschriften zum Verhalten im öffentlichen Raum. Neben allgemeinen Verhaltensregeln enthält die Verordnung nun detaillierte Bestimmungen für Kinderspielplätze, Sport- und Freizeitanlagen. So wurden unter anderem Regelungen zum Aufenthalt, zum Alkoholkonsum, zum Mitführen von Tieren sowie zu Ruhezeiten konkretisiert. Auch Straßenmusik wird erstmals klar geregelt.

Neu aufgenommen wurden zudem eigenständige Vorschriften zur Abfallentsorgung und zum Umgang mit Sammelbehältern sowie Sperrmüll. Damit wird insbesondere gegen unsachgemäße Müllablagerungen und Verschmutzungen im Stadtgebiet vorgegangen.

Ein weiterer zentraler Bestandteil der neuen Verordnung ist die allgemeine Gefahrenabwehr. Hierzu gehören unter anderem Regelungen zur Sicherung von Gebäuden und Gegenständen, zur Beseitigung von Schneeüberhang und Eiszapfen sowie zur Freihaltung von Verkehrsflächen.

Im Bereich der Tierhaltung wurden die bestehenden Vorschriften aktualisiert und ergänzt. Neu ist insbesondere ein umfassendes Fütterungsverbot für wildlebende Tiere wie Tauben oder Wasservögel, um gesundheitliche Risiken und Verschmutzungen zu vermeiden.

Erstmals geregelt wird außerdem das sogenannte „Wildcampen“. Das Übernachten in Wohnwagen, Zelten oder ähnlichen Einrichtungen ist im öffentlichen Raum künftig grundsätzlich untersagt und nur auf ausgewiesenen Flächen zulässig. Damit soll die Nutzung öffentlicher Flächen besser gesteuert und Konflikten vorgebeugt werden.

Weitere neue Regelungen betreffen unter anderem das unerlaubte Plakatieren im öffentlichen Raum, den Umgang mit offenen Feuern sowie den Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln. Für bestimmte Bereiche wie den Marktplatz, das Bahnhofsumfeld oder das Umfeld von Schulen und Kindereinrichtungen wurde ein Alkoholverbot eingeführt, um insbesondere den Kinder- und Jugendschutz sowie die Aufenthaltsqualität zu stärken.

Auch bestehende Vorschriften wurden präzisiert, etwa zur Hausnummerierung oder zum Umgang mit Fahrzeugen im öffentlichen Raum. So wird unter anderem klar geregelt, wie lange nicht zugelassene Fahrzeuge abgestellt werden dürfen und welche Tätigkeiten, wie beispielsweise das Waschen von Fahrzeugen, im öffentlichen Raum unzulässig sind.

Die neue Verordnung enthält darüber hinaus erstmals eine umfassende und detaillierte Auflistung von Ordnungswidrigkeiten sowie entsprechende Bußgeldrahmen. Gleichzeitig wird die Möglichkeit geschaffen, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zuzulassen.

INKRAFTTRETEN

Mit der neuen ordnungsbehördlichen Verordnung schafft die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) eine moderne und rechtssichere Grundlage für ein geordnetes, sauberes und sicheres Stadtbild sowie ein respektvolles Miteinander im öffentlichen Raum. Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

EINBLICK IN DIE SATZUNG VOR BEKANNTMACHUNG

FAQ

  • Warum wurde die Verordnung neu gefasst?

    Die bisherige Verordnung stammte aus dem Jahr 2000 und war nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Die neue Fassung schließt Regelungslücken, modernisiert Inhalte und passt die Vorschriften an heutige Anforderungen an.

  • Für wen gilt die Verordnung?

    Die Verordnung gilt für alle Personen im gesamten Stadtgebiet von Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) einschließlich der Ortsteile.

  • Was sind die wichtigsten Neuerungen?

    Zu den wichtigsten Änderungen zählen:

    • klare Definition von Geltungsbereich, Zuständigkeiten und Begriffen
    • neue, detaillierte Verhaltensregeln im öffentlichen Raum
    • Regelungen für Spielplätze, Sport- und Freizeitanlagen
    • Einführung eines Fütterungsverbots für wildlebende Tiere
    • Regelung von „Wildcampen“
    • Verbot von Alkohol und berauschenden Mitteln an bestimmten Orten
    • strengere Vorgaben gegen Müllablagerungen und Verschmutzungen
    • klare Regelungen zu offenem Feuer und Brauchtumsfeuern
    • Verbot von wildem Plakatieren
  • Wo gilt ein Alkoholverbot?

    Das Alkoholverbot gilt unter anderem auf dem Marktplatz, im Bahnhofsumfeld, an Bushaltestellen, im Umfeld von Schulen und Kindereinrichtungen sowie an weiteren stark frequentierten öffentlichen Orten. Ausnahmen gelten bei genehmigten Veranstaltungen und Freischankflächen.

  • Ist das Füttern von Tieren noch erlaubt?

    Nein, das Füttern von wildlebenden Tieren wie Tauben, Enten oder Schwänen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für das Auslegen von Futter.

  • Darf ich noch im öffentlichen Raum übernachten (z. B. im Wohnmobil)?

    Grundsätzlich nein. Übernachten ist nur auf dafür vorgesehenen Flächen wie Camping- oder Stellplätzen erlaubt. Eine Ausnahme gilt lediglich für eine kurzfristige Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit.

  • Was gilt für Spielplätze?

    Spielplätze sind grundsätzlich Kindern vorbehalten. Alkohol, Rauchen, Grillen sowie das Mitführen von Tieren sind dort verboten. Zudem gelten zeitliche Einschränkungen für den Aufenthalt.

  • Was wurde beim Thema Müll neu geregelt?

    Die Nutzung von Papierkörben und Sammelcontainern wurde klar geregelt. Insbesondere ist das Ablagern von Müll neben Containern sowie die zweckfremde Nutzung untersagt.

  • Was passiert bei Verstößen?

    Verstöße gegen die Verordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern zwischen 5 Euro und 1.000 Euro geahndet werden.

  • Gibt es Ausnahmen von den Regeln?

    Ja, in begründeten Fällen können auf Antrag Ausnahmen genehmigt werden. Die Entscheidung trifft die Stadt als zuständige Ordnungsbehörde.

  • Wann tritt die Verordnung in Kraft?

    Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und ersetzt dann die bisherige Regelung vollständig.