WINTERDIENST


Da der Winter in den Startlöchern steht, möchte das Ordnungsamt der Stadt Lübben (Spreewald) auf das Thema Winterdienst aufmerksam machen. In der Satzung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) über die Straßenreinigung und den Winterdienst werden Prioritäten zu Räum- und Streumaßnahmen aber auch die Übertragung von Winterdienstpflichten auf Anlieger im Stadtgebiet und den Ortsteilen geregelt.
Alle Festlegungen hierzu entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung, welche auf der Homepage der Stadt Lübben (Spreewald) unter News einsehbar ist.

In Vorbereitung der Wintersaison 2023/2024 möchten wir alle Lübbener*innen über die Aufgaben zum Winterdienst informieren. Grundsätzlich werden die Aufgaben zwischen durch die Stadt beauftragte Winterdienste, dem Baubetriebshof der Stadt sowie den Einwohner*innen aufgeteilt. Es gilt gemeinsam knapp 50 km Straßen und gut 20.000 m² Parkplatzfläche von Schnee zu befreien und zu sichern. Hinzu kommen 69 Bushaltestellen an 43 Standorten, Straßenquerungen, Radwege, Gehwege u. v. m. Folgendes ist dabei zu beachten:

▼ WELCHE PFLICHTEN HABEN DIE EINWOHNER*INNEN?

Laut Straßenreinigungssatzung wird die Reinigung der Straßen und somit der Winterdienst den Eigentümern der durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt:

  • Die gemeinsamen Rad- und Gehwege müssen auf einer Breite von 1,50 Metern beräumt werden. Auf den Straßen, die nicht über einen Gehweg verfügen, ist ein 1,50 m breiter Streifen zu beräumen.
  • Der Schnee sollte – nach Möglichkeit – auf dem Gehwegrand belassen und Durchgänge auf die Straße geschaffen oder der Schnee ganz beräumt werden.
  • Die Einläufe und Rinnen in die Entwässerungsanlage und die Hydranten sind von Eis und Schnee frei zu halten, sodass das Schmelzwasser abfließen kann.
  • Parkbuchten sollten nicht zugeschoben werden.
  • Von Schneepflügen zugeschobene Einfahrten sollten erneut beräumt werden.
  • Räumpflicht gilt von 7:00 bis 20:00 Uhr, am Wochenende von 8:00 bis 20:00 Uhr.
  • Bei Bedarf ist mehrmals täglich zu räumen und zu streuen.
  • Zum Streuen sollen nur abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt verwendet werden.

 

WICHTIGER HINWEIS
Der Umfang des Winterdienstes richtet sich nach den Reinigungsklassen. Diese sind in der Satzung für die entsprechenden Straßen einsehbar.

  • REINIGUNGSKLASSE I
    Anliegender Eigentümer:
    Reinigung der Gehwege einschließlich Winterdienst
    Gemeinde: Reinigung der Fahrbahnen, gemeinsamen Rad- und Gehwege, Gossen und Parkspuren nach Bedarf; Winterdienst auf der Fahrbahn und den gemeinsamen  Rad- und Gehwegen 

  • REINIGUNGSKLASSE II
    Anliegender Eigentümer: Reinigung der Rad- und Gehwege sowie Gossen  einschließlich Winterdienst
    Gemeinde: Reinigung der Fahrbahn und Parkspuren; Winterdienst auf der Fahrbahn (nachrangige Beräumung bzw. Abstumpfung, wenn alle Straßen der Reinigungsklasse I beräumt bzw. abgestumpft sind)

  • REINIGUNGSKLASSE III
    Anliegender Eigentümer: Reinigung der Rad- und Gehwege sowie Gossen einschließlich Winterdienst; Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst
    Gemeinde: Winterdienst auf der Fahrbahn (nachrangige Beräumung bzw. Abstumpfung, wenn alle Straßen der Reinigungsklassen I und II beräumt bzw. abgestumpft sind) 

  • (!) REINIGUNGSKLASSE IV (!)
    Anliegender Eigentümer: Reinigung der Fahrbahnen, Rad- und Gehwege sowie Gossen; Winterdienst auf den Rad- und Gehwegen
    Gemeinde: kein Winterdienst auf der Fahrbahn

Wir danken allen Einwohner*innen für die Mithilfe.

▼ WELCHE PFLICHTEN HAT DIE KOMMUNE?

Die Pflichten der Kommunen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Grundsätzlich müssen die Kommunen zuerst verkehrswichtige Straßen und gefährliche Stellen beräumen bzw. beräumen lassen. Dazu gehören verkehrsreiche Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen, Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen und dabei insbesondere scharfe Kurven, Gefällstrecken und unübersichtliche Kreuzungen. Erst wenn diese Bereiche abgearbeitet und die erforderlichen Kapazitäten vorhanden sind, können weitere Straßen beräumt werden.

Es kann immer wieder dazu kommen, dass Räumfahrzeuge vom Schnee befreite Grundstückseinfahrten wieder zuschieben, da das Schneeschild zum Fahrbahnrand gedreht sein muss. Das Anheben des Schneeschildes vor einer Einfahrt ist nicht möglich. Die wieder zugeschobene Fläche sollte erneut vom Anlieger beräumt werden.

ACHTUNG: Den Winterdienst in der Stadt regelt die Straßenreinigungssatzung.

 ▼ AUS LIEBE ZUR UMWELT

Streusalz verursacht ökologische und ökonomische Schäden. Für Natur und Tiere sind salzfreie Streumittel wie Split, Sand oder Kies besser geeignet. Im Handel gibt es Produkte, die vom Umweltbundesamt getestete und mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel – weil salzfrei“ versehen sind. Das Streugut kann später zusammengefegt und wiederverwendet werden. 

▼ ZAHLEN

Durch die Stadt beauftragte Winterdienste räumen und streuen:

  • 11,308 km Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
  • 29,155 km Gemeindestraßen mit Kies
  • 8,769 km Gemeindestraßen mit Salz
  • 10 Parkplätze mit einer Fläche von 21.214,00 m² mit Kies

Der Baubetriebshof (BBH) bedient

  • 69 Bushaltstellen an 43 Standorten
  • 44 Stellflächen für Behinderte
  • sämtliche Querungen an Ampelkreuzungen, Kreisverkehren, Überwegen und sonstigen Querungen
  • kommunale Radwege innerhalb und außerhalb der Ortslage
  • kommunale Gehwege gemäß Satzung
  • Flächen im Rahmen der Anliegerpflichten der Stadt nach Auftrag
  • Als Streumittel wird Kies oder Splitt eingesetzt. Hierzu wurden im Herbst 75 t Kies und 81 t Splitt eingelagert
  • Außerhalb der Arbeitszeit des BBH sind sechs Mitarbeiter in Rufbereitschaft und mit fünf Fahrzeugen im Einsatz
  • Während der Arbeitszeit werden sie durch weitere Mitarbeiter unterstützt.