ERHOLUNGSORTENTWICKLUNGSKONZEPT BESCHLOSSEN


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) hat in der Sitzung vom 29. Februar das neue Erholungsortentwicklungskonzept für die Stadt Lübben (Spreewald) beschlossen. Dieses ist Grundlage für den Antrag zur Re-Prädikatisierung zum „Staatlich anerkannter Erholungsort“.

Die Stadtverordneten haben in der Sitzung vom 29. Februar das neue Erholungsortentwicklungskonzept für die Stadt Lübben (Spreewald) beschlossen. Mit der Erstellung der Konzeption war die BTE Tourismus- und Regionalberatung betraut. Übergeordnete Zielstellung war die Erstellung eines praxisorientierten Papiers, welches die Entwicklung der letzten Jahre reflektiert, die aktuelle Situation bewertet und auf Basis einer Strategie umsetzungsorientierte Maßnahmen definiert. Als Grundlage dienten die strategischen Aussagen aus dem Organisations- und Entwicklungskonzept der Stadt Lübben (Spreewald) aus dem Jahr 2017, welches umfassend analysiert, aktualisiert und erweitert wurde. Aufbauend auf den zentralen Bausteinen der Vision („Wo wollen wir hin?“), der Ziele („Was soll konkret erreicht werden?“), des Profils („Wofür stehen wir?“) und der Zielgruppen („Wen sprechen wir an?“) wurden spezifische Handlungsfelder für Lübben abgeleitet, welche wiederum sich in einzelne Handlungsmaßnahmen aufteilen. Das Erholungsortentwicklungskonzept mit den definierten Maßnahmen dient als ein Leitfaden für die zukünftige Entwicklung der Stadt Lübben (Spreewald) und gibt eine Orientierung über angestrebte sowie gewünschte Projekte. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen obliegt nun der Stadtverwaltung und der TKS GmbH, unterstützt von und in Zusammenarbeit mit den touristischen Akteuren der Stadt sowie allen relevanten Partnern.

Ein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten, welche u. a. mit ihrer Teilnahme an der Maßnahme-Werkstatt bei der Erstellung der Konzeption unterstützt haben.

HINTERGRUND

Seit 1999 darf sich die Stadt Lübben (Spreewald) offiziell „Staatlich anerkannter Erholungsort“ nennen. Um dieses Prädikat weiter beibehalten zu können, muss die Stadt Lübben bis zum 01. Mai 2024 die Kriterien des neuen Brandenburgischen Kurortgesetzes (BbgKOG), welches zum 01. Mai 2019 in Kraft getreten ist, erfüllen und die Antragsunterlagen fristgerecht beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) einreichen. Dem Antrag ist gem. § 10 (3) BbgKOG u. a. eine Kur- oder Erholungsortentwicklungskonzeption beizubringen, welche von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen ist. 


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