Schiedsstelle

Schiedsstelle im Rathaus

Eine Schiedsstelle ist eine Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Dazu richtet jede Gemeinde eine (oder mehrere) Schiedsstellen ein und unterhält sie. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Sie sind ehrenamtlich tätig.

Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen. Die Schiedsperson wird z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung tätig.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, das Wahlrecht besitzen, mindestens 25 Jahre alt sein und in Lübben wohnen. Die Schiedsperson wird durch die Stadtverordnetenversammlung für fünf Jahre gewählt.

Die Tätigkeit der Schiedsperson im Schlichtungsverfahren wird von den Behörden der Justizverwaltung beaufsichtigt. Die Aufsichtsbehörden treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die Schiedsperson zu ordnungsgemäßer und unverzögerter Führung ihrer Amtstätigkeit anzuhalten. Sie können Weisungen erteilen. Die Schiedsperson untersteht unmittelbar der Aufsicht des Direktors des Amtsgerichts, soweit es ihre Tätigkeit im Rechtspflegebereich betrifft.


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Allgemeine Informationen zum Thema Außergerichtliche Streitbeilegung: