Konzepte

Konzeptioneller Rahmen für die Stadtentwicklung

Mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (Insek) Lübben 2020  hat die Stadt Lübben einen umfassenden und integrierten Orientierungsrahmenfür die Stadtentwicklung geschaffen. Die querschnittsorientierte Stadtentwicklungsstrategie stellt gegenüber der vorherigen Stadtentwicklungspolitik eine inhaltliche und methodische Neuorientierung dar: Das Instrument des Insek mit Analyse, Leitlinien- und Zielsetzung sowie den dazugehörigen Schlüsselmaßnahmen betont den prozesshaften Charakter der Lübbener Stadtentwicklung.

Seitdem wird das Insek umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt. In verschiedenen Fachkonzepten, wie dem Integrierten Fuß- und Radwegekonzept, dem kommunalen Klimaschutzkonzept, dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept oder den Planungen im Rahmen der Städtebauförderung sind fachliche Konkretisierungen erfolgt. Ein Teil der Schlüsselmaßnahmen konnte in den letzten Jahren realisiert werden, wichtige Projekte wie die Belebung der Innenstadt, die Erweiterung der Rundwege für Stadtbesucher, Wanderer und Radfahrer, der Ausbau der touristischen Infrastruktur und die Umsetzung der Klimaschutz-Ziele sind in Arbeit. Mit der Weiterentwicklung der strategischen Ziele der Stadtentwicklung, mit der Realisierung wichtiger Schlüsselmaßnahmen und mit der Veränderung von Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Stadt ist ein Weiterdenken der Strategie erforderlich geworden.

Anfang 2018 wurde das neue Insek "Mein Lübben 2030" beschlossen.

  • Integriertes Stadtentwicklungskonzept (Insek) "Mein Lübben 2030"

    Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (Insek) "Mein Lübben 2030" übernimmt die Funktion eines übergeordneten Planungsinstruments auf gesamtstädtischer Ebene. Die Analyse, Leitlinien und die formulierten Ziele umfassen wirtschaftsrelevante, städtebauliche, wohnungswirtschaftliche und wohnungspolitische, soziale und infrastrukturelle Aspekte des Lebens in Lübben. Das Insek definiert Schlüsselmaßnahmen, erläutert ihre Notwendigkeit, die beabsichtigten Wirkungen und veranschaulicht den gesamtstädtischen Entwicklungszusammenhang bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus.

     Das Insek dient der Verwaltung und der Stadtpolitik als Grundlage für konkrete fachpolitische Weichenstellungen. Für Bund und Land stellt es eine zentrale Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme in die Förderprogramme dar, denn es zeigt Fördernotwendigkeiten und -möglichkeiten auf. Die städtebauliche Kalkulation enthält die Gesamtkostenansätze der zentralen Vorhaben sowie Projekte. Die erforderlichen Angaben zu Gesamtkosten sind – soweit zum heutigen Zeitpunkt möglich – in der Tabelle vermerkt. Aufgrund des sehr unterschiedlichen Vorbereitungsstandes der Maßnahmen erfolgen laufend Konkretisierungen bzw. Veränderungen der Kostenansätze.

     Die Erarbeitung des Insek erfolgte durch den Fachbereich III - Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung und Bauen - in Zusammenarbeit mit der Firma EBP Deutschland GmbH. Aufgrund des integrierten Ansatzes und der strategischen Bedeutung wurde der Erarbeitungsprozess von einer umfassenden Multiplikatoren- und Bürgerbeteiligung begleitet. Im Rahmen von Experteninterviews wurden zudem die wichtigsten ressortbezogenen, aber auch aus der jeweiligen Expertensicht beleuchteten Strategien, Ziele, Projekte und Handlungsansätze zusammengetragen. Als Begleitgremium wurde die Lenkungsgruppe Insek eingerichtet, die mit Vertretern aus der Verwaltung sowie der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung besetzt war. Die öffentliche Beteiligung erfolgte 2015 und 2016 im Rahmen von „Engagiert in Lübben“, Fragebögen und öffentlichen Veranstaltungen. Am 18. Januar 2017 haben fast 50 Interessierte beim Stadtforum diskutiert und Ideen gesammelt. Am 21. und 22. Februar 2017 wurden im Rahmen von zwei „Stammtischen“ die Themen Wirtschaft und Wohnen gemeinsam mit Experten intensiver bearbeitet. Das Insek "Mein Lübben 2030" wurde im Januar 2018 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

  • Integriertes Fuß- und Radwegekonzept "Lübben barrierefrei"

    Lübben macht sich auf den Weg - hin zu einer barrierefreien Stadt, attraktiv für Fußgänger und Radfahrer. Die Grundlage dafür bildet das  „Integrierte Fuß- und Radwegekonzept“, das vom Büro Nagler & Partner zwischen Herbst 2014 und Winter 2016 in einem umfassenden Prozess gemeinsam mit Bürgern und Vertretern der Stadtverwaltung erarbeitet wurde. Am 15. Dezember 2016 haben die Lübbener Stadtverordneten das Konzept einstimmig beschlossen.
    Das Konzept dient als Arbeitsgrundlage für die Lübbener Stadtverwaltung und allen, die an der Planung und Gestaltung von Fuß- und Radwegen in der Gemeinde beteiligt sind. Weil das Konzept einen Zwischenstand der Entwicklung darstellt, sind weitere Fragen und Anregungen jederzeit willkommen.

  • Organisations- und Entwicklungskonzept für den Freizeit- und Erholungsstandort Lübben ("Tourismuskonzept")

    Um den Tourismus als Wirtschaftsfaktor in Lübben weiterzuentwickeln und die Lebensqualität der Bevölkerung weiter zu heben, hat Stadt Lübben in Zusammenarbeit mit der dwif-Consulting GmbH in Berlin ein Organisations- und Entwicklungskonzept erarbeitet.

    Zentrale Bausteine des Projektes waren die Berechnung des Wirtschaftsfaktors Tourismus mit Umsätzen, Beschäftigten- und Steuereffekten, die strategische Ausrichtung des Freizeit- und Erholungsstandortes Lübben sowie die Entwicklung zentraler Handlungsfelder und konkreter Maßnahmen für die Zukunft. Dazu gab es umfangreiche Beteiligungen der Lübbener Leistungsträger und Bürger, z.B. über eine Online-Befragung und zahlreiche Expertengespräche.

    Um die vorhandenen Potenziale zu heben, bedarf es neben dem Ausbau der Vermarktungsaktivitäten und der gezielten Weiterentwicklung der Angebote bzw. der Infrastruktur einer wettbewerbsfähigen Marketing- und Managementorganisation. Die Weiterentwicklung der Tourismus, Kultur und Stadtmarketing Lübben (Spreewald) GmbH ist daher ebenfalls Bestandteil des Konzeptes.

  • Klimaschutzkonzept - Gemeinsam für den Klimaschutz!

    Das globale Phänomen des Klimawandels stellt diese und kommende Generationen vor vielschichtige Herausforderungen. Um Auswirkungen zu begrenzen und Anpassungen an absehbare Veränderungen vorzunehmen, wurden weltweit (Abkommen von Paris, 2015) und auf nationaler Ebene (Klimaschutzplan 2050) Handlungsfelder identifiziert und Zielsetzungen vereinbart. Eine Umsetzung kann dabei nur mit der lokalen Ebene der Kommune gelingen. Sie zählt zu den größten Verursachern und birgt daher die größten Potentiale.

    Selbstverpflichtung der Stadt Lübben (Spreewald)
    Obwohl Klimaschutz bisher nicht Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge ist, hat die Stadt Lübben (Spreewald) / Lubin (Blota) dieses unumgängliche Thema in seine politische Agenda aufgenommen. Mit der Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes 2013 ist dabei ein erster Meilenstein erreicht. Es bildet die Grundlage der Selbstverpflichtung der Stadt und beschreibt sowohl übergeordnete, langfristige Ziele, als auch 43 konkrete Maßnahmen, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden.

    Zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes beschäftigt die Stadt Lübben (Spreewald) seit 2016 einen Klimaschutzmanager. „Meine Aufgabe ist es, in allen laufenden und anstehenden Projekten der Stadt das Thema Klimaschutz mitzudenken und im Sinne einer nachhaltigen Gesellschaft umzusetzen“, sagt Dr. Matthias Städter, Klimaschutzmanager. „Als Schnittstelle von Politik und Verwaltung führe ich die relevanten Akteure zusammen und bin Ansprechpartner für die Lübbener Bürgerinnen und Bürger zum Thema Klimaschutz.“ Klimaschutz kann auch in Zukunft nur erfolgreich sein, wenn er auf allen Ebenen und von allen Akteuren mitgedacht und umgesetzt wird.

    Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.

    Klimaschutzkonzept:
    Projektträger Jülich
    Projektzeitraum: 01.09.2011 – 31.07.2013
    Förderkennzeichen: 03KS2269

    Klimaschutzmanagement:
    Projektträger Jülich
    Projektzeitraum: 01.01.2016 – 14.04.2019
    Förderkennzeichen: 03K01459

    Klimaschutzmanagement Anschlussvorhaben:
    Projektträger Jülich
    Projektzeitraum: 15.04.2019 - 14.06.2021
    Förderkennzeichen: 03K01459-1

  • Lärmaktionsplan

    Zielsetzung jeder Lärmaktionsplanung ist die Verhinderung lärmbedingter gesundheitsschädlicher Auswirkung auf die Einwohner der Stadt  sowie die allgemeine Minderung von Umgebungslärm im Stadtgebiet. Eine nachhaltige Lärmminderung trägt zu einer gesteigerten Lebensqualität aller Bewohner der Stadt Lübben und ihrer Gäste bei.

    Die rechtliche Grundlage zur Aufstellung einer Lärmaktionsplanung ergibt sich aus Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments sowie dem § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Eine Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung liegt gemäß Rechtslage für Hauptverkehrsstraßen ab einem Schwellwert von 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (ca. 8.000 KfZ/d), vor. Im Stadtgebiet der Stadt Lübben (Spreewald) betrifft dies:

    • die B115, Kreisverkehr Berliner Chaussee/Wettiner Str./Schiller Straße bis Kreuzung Berliner Straße/Breite Straße/Brückenplatz, sowie
    • die B87, Kreuzung Luckauer Stra-ße/Pusch-kinstraße bis Abzweigung L42 (außerorts).


    Der Lärmaktionsplan der Stadt Lübben (Spreewald) wurde erstmals 2008 aufgestellt. Er ist im Abstand von fünf Jahren zu evaluieren, bei Bedarf fortzuschreiben und ggf. zu erweitern. Der zum Beschluss vorliegende Bericht enthält die Ergebnisse der Vorprüfung des Lärmaktionsplans Stufe 3 und ist Grundlage der notwendigen formularbasierten Berichterstattung an das Landesamt für Umwelt. Auf der Basis der Vorprüfung erfolgt die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung in Verbindung mit der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungskonzeptes.

    Die Betrachtung schienenbedingter Lärmimmissionen erfolgt seit 2015 durch das Eisenbahnbundesamt und ist nicht Gegenstand des Berichtes.

     Die Erkenntnisse und Ergebnisse der Lärmaktionsplanung sind abwägungsrelevant und fließen in zukünftige Planungen ein. Über die Durchführung und Finanzierung der im Lärmaktionsplan angeführten Maßnahmen sind jeweils Einzelbeschlüsse zu fassen.

  • Einzelhandels- und Zentrenkonzept

    Der Einzelhandel unterliegt seit Jahren einer deutlichen Dynamik. Dieser bundesweit zu verzeichnende Trend ist auch für den Einzelhandel in der Stadt Lübben zu erkennen. Ursachen dieser Dynamik bei Einzelhandelsansiedlungen, -verlagerungen und Betriebsaufgaben sind einerseits lokale Strukturmerkmale der Angebots- wie auch der Nachfrageseite, andererseits der bundesweit wirksame Strukturwandel im Einzelhandel mit den unvermindert zu beobachtenden Konzentrationsprozessen auf Unternehmerseite, der Entwicklung neuer Betriebstypen und vor allem den stetig veränderten Standortanforderungen.

    Den betriebswirtschaftlich bedingten Entwicklungen stehen landesplanerische und städtebauliche Zielvorstellungen auf Basis gesetzlicher Grundlagen verschiedener räumlicher Ebenen und aufgrund politischer Beschlüsse gegenüber, die mit den Vorstellungen der Einzelhandelsanbieter sowie der Investoren in Einklang zu bringen sind. Die Stadt Lübben hat mit diesem Konzept die Weiterentwicklung der gesamtstädtischen Zentrums- und Einzelhandelsstruktur auf eine entsprechend tragfähige wie auch städtebaulich-funktional ausgewogene sowie schließlich rechtssichere Gesamtkonzeption gegründet. Hierdurch soll die Leitfunktion des Einzelhandels stabilisiert bzw. ausgebaut und dadurch die Vitalität und Attraktivität der Innenstadt gesichert werden. Nicht zuletzt soll durch die Gesamtkonzeption eine funktionierende wohnortnahe Grundversorgung gesichert und verbessert werden.

    Um eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur in Lübben (Spreewald) zu sichern und dauerhaft zu stärken, stellt das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente primär für die kommunale Baugenehmigungspraxis und die örtliche Bauleitplanung zur Verfügung. Zudem enthält dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzept jedoch auch Leistungsbausteine, die für weitere Adressaten von Interesse sein können: die Wirtschaftsförderung, die örtlichen Händlergemeinschaften und das Stadtmarketing, die Einzelhändler und Handelsunter-nehmen, Kunden bzw. Kundenvertreter, Immobilieneigentümer und Ansiedlungsinteressierte.


    Studie "Vitale Innenstädte 2018" des IFH Köln erschienen

    Wie sieht die Zukunft der deutschen Innenstädte aus und was wünschen sich Innenstadtbesucher von ihren Stadtzentren? Diese Fragen liegen der bundesweiten Untersuchung „Vitale Innenstädte 2018“ zugrunde, die das IFH Köln im Herbst 2018 bereits zum dritten Mal durchgeführt hat. Erstmals hat sich daran die Stadt Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota) in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer Cottbus beteiligt.

    In 116 deutschen Städten aller Größen und Regionen wurden zeitgleich Innenstadtbesucher zu ihren Einkaufsgewohnheiten und der Attraktivität der Innenstadt befragt. Die Datenerhebung erfolgte an zwei ausgewählten Tagen (Donnerstag und Samstag) im September 2018 anhand eines einheitlichen Fragebogens. Insgesamt sind so fast 60.000 Interviews zusammen gekommen.

    Ziel der Untersuchung ist es, den Partnern in Handel und Verwaltung dringend benötigte Informationen über die Positionierung ihrer Stadt aus Sicht der Besucher als Planungsgrundlage für standortspezifische Maßnahmen liefern zu können. Die Untersuchung liefert sowohl allgemeine Ergebnisse zur Attraktivität von Innenstädten und den Ansprüchen der Innenstadtbesucher an die Stadtzentren der Zukunft als auch spezifische Erkenntnisse zu einzelnen deutschen Städten aller Größen und Regionen.

    Unterstützt wurde die Untersuchung von der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e. V. (bcsd), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dem Handelsverband Deutschland (HDE) und dem Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB).