MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM [MVZ]


Auf die prekäre Situation der hausärztlichen und zahnärztlichen Versorgung hat die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) mit ersten Maßnahmen reagiert. Es wurden bereits 2022 zwei Richtlinien zur Förderung von Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und der Grundsatzbeschluss zum Medizinischen Versorgungszentrum auf den Weg gebracht.

  • 10.07.2023 | GRÜNDUNG DES MVZ AUF DEN WEG GEBRACHT

    ©Stadt Lübben

    Bürgermeister Jens Richter unterzeichnete Ende Juni die notarielle Beurkundung des Gründungsvertrages zum kommunalen Medizinischen Versorgungszentrum [MVZ].

    Die Entwicklungsschritte zur Gründung einer städtischen Tochtergesellschaft zur Unterstützung der ambulanten medizinischen Versorgung in der Stadt Lübben (Spreewald) werden zunehmend konkreter.

    Am 22. Juni fand die erste MVZ-Gesellschafterversammlung statt. Die Gesellschafterversammlung setzt sich aus dem Bürgermeister, der Beteiligungsverwaltung sowie je einem Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zusammen. Betraut mit dem Projekt wurde die Lübbener Wohnungsbaugesellschaft, welche Projektleiter Marco Sell als Gast entsendete. Er informierte über den aktuellen Sachstand und alle Mitglieder verständigten sich zu den wichtigen Gründungspunkten der neuen städtischen Tochtergesellschaft. Die Gesellschafterversammlung entschied sich einstimmig für die Bestellung der Geschäftsführung durch Herrn Sell.

    Am 28. Juni folgte die notarielle Beurkundung der MVZ-Gründung sowie des diesbezüglichen Gesellschaftsvertrages. Die Anmeldung im deutschen Handelsregister erfolgt durch den begleitenden Notar und ist Grundstein für die Existenz eines Unternehmens. Bürgermeister Jens Richter unterzeichnete die notarielle Beurkundung des Gründungsvertrages. Die Gesellschaftsanteile, welche vollständig durch die Stadt Lübben (Spreewald) erbracht werden (alleiniger Eigentümer der Gesellschaft), konnten in erster Amtsausübung durch Herrn Sell unterschriftlich bestätigt werden. 

    Die Gründung der Gesellschaft ist notwendig, um im weiteren Verlauf die Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) zu erlangen und den Betriebszustand gewährleisten zu können.

  • 27.04.2023 | BESCHLUSS EINSTIMMIG GEFASST 

    Projektleiter Marco Sell

    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) beschloss in der Sitzung vom 27. April 2023 einstimmig die Gründung und Entwicklung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums [MVZ] in Lübben (Spreewald).

    Auf die prekäre Situation der hausärztlichen und zahnärztlichen Versorgung hat die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) mit ersten Maßnahmen reagiert. Es wurden bereits 2022 zwei Richtlinien zur Förderung von Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und der Grundsatzbeschluss zum Medizinischen Versorgungszentrum auf den Weg gebracht.

    Die Lübbener Wohnungsbaugesellschaft, welche mit dem Vorhaben betraut wurde, konnte mit Projektleiter Marco Sell seit dem 1. Januar 2023 die Entwicklung und Gründung des MVZ intensiv vorantreiben. „Unser Ziel ist es, an der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg [KVBB] der zunehmenden ambulanten Unterversorgung entgegenzutreten und das Angebot der vorhandenen gesundheitlichen Dienstleister zu ergänzen, um zukünftig alle Versorgungslücken zu schließen. Dabei legen wir großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit“, so der Projektleiter. Begleitet wird das Projekt durch die Steuerungsgruppe aus Geschäftsführer LWG und Beteiligungsmanagement Stadt Lübben sowie durch den LWG-Aufsichtsrat.

    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) hat am 27. April 2023 nun einstimmig die Gründung des kommunalen „Medizinischen Versorgungszentrum Spreewald“ [MVZ Spreewald] in der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) beschlossen. Die Gründung der GmbH ist Voraussetzung für die darauffolgende Zulassungsphase bei der KVBB. Beide Phasen nehmen Zeit in Anspruch. Die Zulassungsphase ist mit sechs bis zwölf Monaten definiert.

    RÄUMLICHKEITEN
    Auch Räumlichkeiten wurden bereits gefunden und durch die LWG erworben. Die Schillerstraße 6A  wird derzeit für eine Nutzung und im Rahmen der Barrierefreiheit vorbereitet.

WEITERE INFOS


Grafik: ©Jegasoft Media