FORTSCHREIBUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS


Die Stadt Lübben beabsichtigt, den geltenden Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006, welcher zuletzt im Februar 2018 geändert wurde, fortzuschreiben und in 36 Teilbereichen zu ändern. Die Fortschreibung ist erforderlich, um die städtebauliche Entwicklung der Stadt Lübben zu sichern. Insbesondere sind die Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK, 2018) u. a. für die Gewährleistung von Wohnraum für 15.000 Einwohner bis 2030 langfristig umzusetzen. Die frühzeitige Beteiligung bezieht sich nur auf die 36 Änderungsbereiche (siehe Übersichtsplan). Parallel zum Flächennutzungsplan wird der Landschaftsplan der Stadt Lübben fortgeschrieben. Die Fortschreibung des Landschaftsplans der Stadt Lübben stellt in diesem Zusammenhang den notwendigen Beitrag zur Bauleitplanung, bezogen auf die aktuelle Situation von Natur und Landschaft sowie die Auswirkungen der vorgenommenen FNP-Änderungen und seiner Fortschreibung dar.

Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Lübben Nr. 2 vom 11.02.2022.

 

IN WELCHEM ZEITRAUM FINDET DIE BETEILIGUNG STATT?

In dem Zeitraum vom 21. Februar 2022 bis einschließlich 21. März 2022 können Stellungnahmen per Post oder per E-Mail abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

 

WELCHE BETEILIGUNG IST MÖGLICH?

Gemäß Baugesetzbuch ist ein zweistufiges Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit vorgesehen. Aktuell soll die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchgeführt werden. Hierbei wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planungsabsichten und Auswirkungen unterrichtet und an der Planung beteiligt.

Aufgrund der aktuellen Covid-19 Pandemie ist eine Informationsveranstaltung leider nicht möglich.

Der Vorentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird daher auf der kommunalen Homepage der Stadt Lübben zur Einsichtnahme ab dem 21. Februar 2022 bereitgestellt und im Rathaus öffentlich ausgelegt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich während des Auslegungszeitraums informieren und an der Planung beteiligen.

Darüber hinaus bietet die Stadt Lübben einen persönlichen Termin für Rückfragen an.

 

WO KÖNNEN DIE UNTERLAGEN EINGESEHEN WERDEN?

a)      Zur frühzeitigen Beteiligung können die Unterlagen ab dem 21. Februar auf der kommunalen Homepage der Stadt Lübben über folgenden Link abgerufen werden: https://www.luebben.de/stadt-luebben/de/stadtentwicklung/bauleitplanung/aktuelle-verfahren/

b)      Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen ab dem 21. Februar im Flur des Obergeschosses, Fachbereich III, des Rathauses Lübben, Poststr. 5, 15907 Lübben während folgender Dienstzeiten einzusehen:

  • MO 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
  • DI 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
  • MI & DO 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
  • FR 8:30 Uhr – 12:00 Uhr.

c)      Für Rückfragen stehen Ihnen Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung und der beauftragten Planungsbüros in einem Gespräch am 16. März 2022 von 14.00 Uhr bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Aufgrund der Covid-19 Pandemie ist hierfür zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die Terminvergabe ist im Zeitraum vom 22. Februar 2022 bis 09. März 2022 unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@luebben.de oder telefonisch unter 03546/79-2209 möglich. Die Einhaltung der entsprechend zu diesem Zeitpunkt im Rathaus geltenden Zugangsregelung ist hierfür Voraussetzung.

 

 Übersicht zu den Änderungsbereichen im Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans


MEHR INFOS

WAS IST EIN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN?

Der Flächennutzungsplan stellt in den Grundzügen die langfristig beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar und erstreckt sich über das gesamte Gemeindegebiet. Der Regelungsgehalt bezieht sich auf die Art der Bodennutzung.

Bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans wird eine Differenzierung von Nutzungsarten vorgenommen. Für den Siedlungsraum können Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bauflächen sowie Sonderbauflächen dargestellt werden. Des Weiteren ist die Darstellung von Gemeinbedarfsflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen sowie Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen möglich. Für den Freiraum können Flächen für die Landwirtschaft, Wald und Wasserflächen dargestellt werden. Bestehende Schutzgebiete, Überschwemmungsgebiete und Denkmäler werden nachrichtlich in den Flächennutzungsplan eingearbeitet.

Die Grundlage für die grafische Darstellung des Flächennutzungsplans bildet die topografische Karte. Hierbei erfolgt in der Regel die Erarbeitung im Maßstab 1:15.000. Der Plan wird durch einen Textteil (Begründung) erläutert, aus dem die wesentlichen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt (Umweltbericht) hervorgehen.

Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind nicht parzellenscharf. Grundstückseigentümer können aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans keine Baurechte ableiten.

Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen bildet, wird er im Baugesetzbuch auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen wird verbindliches Baurecht geschaffen.

 

Wer erarbeitet den Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan wird in Verantwortung der Stadt Lübben aufgestellt, wobei die Erarbeitung der Planung durch die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit den beauftragten Planungsbüros erfolgt.

Wie wird das Verfahren geregelt?

Das Aufstellungsverfahren eines Flächennutzungsplans ist im Baugesetzbuch geregelt. Auch die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit ist hierbei verbindlich festgelegt. Es handelt es sich um ein zweistufiges Beteiligungsverfahren. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt mit dem Vorentwurf gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch für die Öffentlichkeit und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch für die Behörden. Daran schließt sich die zweite Stufe der Beteiligung mit dem Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch für die Öffentlichkeit und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch für die Behörden an. Der Flächennutzungsplan wird von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben beschlossen und von der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landkreis Dahme-Spreewald, genehmigt. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Lübben wird der Flächennutzungsplan wirksam.

 

WAS IST EIN LANDSCHAFTSPLAN?

Der Landschaftsplan stellt ein kommunales Gesamtkonzept für Natur und Landschaft dar:

  • Konkretisierung der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen für die örtliche Ebene auf Grundlage des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Dahme-Spreewald (1998)
  • Er regelt die inhaltlichen Anforderungen gemäß Bundesnaturschutzgesetz:
  • Darstellung des vorhandenen und zu erwartenden Zustandes von Natur und Landschaft
  • Konkretisierung von Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf kommunaler Ebene
  • Darstellung und Bewertung von Konflikten mit anderen Nutzungen
  • Darstellung der Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele

Der Landschaftsplan ist ein integrativer Teil der räumlichen Planung in Brandenburg und findet auf Gemeindeebene statt. Er bildet die „grüne“ Säule neben der Regional- und Bauleitplanung und befindet sich auf der gleichen Planungsebene wie der Flächennutzungsplan.

Erstellt wird der Landschaftsplan in zwei Phasen, wobei in der ersten Phase die naturräumliche Ausstattung und die weitere Bestandssituation des Untersuchungsgebietes dargestellt werden. Des Weiteren werden in der ersten Phase Konflikte zwischen den aktuellen Planungen der Stadt Lübben, hier Planungsaussagen und zur prüfende Flächenkulisse des Flächennutzungsplans, und dem Schutz von Natur und Landschaft im Stadtgebiet aufgezeigt. Die Ergebnisse dieser Phase werden nun in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt.

In der zweiten Phase, dem Entwicklungskonzept, werden Leitbilder und Leitziele für den Geltungsbereich des Stadtgebiets entwickelt, die eine bestmögliche positive Entwicklung von Natur und Landschaft aufzeigen. Durch diverse Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen werden Möglichkeiten zur Verbesserung des Naturhaushaltes innerhalb des Stadtgebietes vorgeschlagen.