Bürgermeister Jens Richter spricht über die angespannte Finanzlage der Stadt, bereits erreichte Fortschritte und die strategische Ausrichtung:
Herr Richter, wie ist die aktuelle Finanzsituation der Stadt – kurz erklärt?
Wie schon oft erklärt, steht die Stadt steht vor einem strukturellen Defizit von rund 4,5 Millionen Euro im Ergebnishaushalt 2026. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass die laufenden Einnahmen nicht mehr ausreichen, um die laufenden Ausgaben dauerhaft zu decken. Mit dem Nachtragshaushalt, den wir im Mai den Stadtverordneten vorlegen, schaffen wir Transparenz über die tatsächliche Lage und zeigen konkrete Lösungsmaßnahmen auf. Klar ist aber auch: Es wird nicht reichen, nur zu sparen. Wir müssen strukturell ansetzen und sowohl Ausgaben als auch Einnahmen in ein neues Gleichgewicht bringen.
Lübben spricht von vier starken Säulen. Was bedeutet das konkret?
Lübben versteht sich als Verwaltungs-, Gesundheits-, Wohn- und Tourismusstandort. Diese vier Säulen bilden das Fundament unserer Stadtentwicklung und sind eng miteinander verzahnt. Gerade in der aktuellen Situation kommt es darauf an, diese Bereiche nicht gegeneinander auszuspielen, sondern gemeinsam weiterzuentwickeln. Nur so bleibt Lübben stabil und gleichzeitig zukunftsfähig.
Trotz der angespannten Lage: Was hat Lübben bereits erreicht?
Auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen ist es gelungen, wichtige Entwicklungen voranzubringen. Die Verwaltung wurde neu strukturiert, um effizienter arbeiten zu können, klare Zuständigkeiten zu schaffen und natürlich auch zu sparen. Gleichzeitig wurden zentrale Veranstaltungen wie beispielsweise der Lübbener Adventsmarkt durch die Stadt Lübben und das Hafenfest durch SÜW und LWG an externe Veranstalter vergeben, um das uns wichtige kulturelle Leben zu sichern. Im Tourismus ist es gelungen, das touristische Zentrum an der Schlossinsel neu zu beleben. Parallel wird die strategische Entwicklung von Wohnbauflächen aktiv vorangetrieben wird. Darüber hinaus stärkt die Stadt gezielt Netzwerke, etwa mit der Wohnungswirtschaft, um Investitionen und Entwicklungsperspektiven zu sichern.
Ein besonders sensibles Thema ist die Umstrukturierung der Kitalandschaft. Warum ist dieser Schritt notwendig?
Die Anpassung der Kitalandschaft ist die Folge mehrerer struktureller Entwicklungen. Sinkende Kinderzahlen, deutlich steigende Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie aktuell rund 270 freie Kitaplätze führen dazu, dass die bestehenden Strukturen langfristig nicht unverändert fortgeführt werden können.
Ziel ist es, auch künftig eine verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen. Bestehende Beziehungen zu Bezugspersonen sollen erhalten bleiben, ebenso gewachsene Gruppenstrukturen und Freundschaften. Auch die pädagogische Arbeit soll nach Möglichkeit im vertrauten Umfeld fortgeführt werden.
Die finanzielle Komponente spielt dabei ebenfalls eine Rolle, jedoch nicht im Sinne von Einsparungen bei der Betreuung selbst, sondern im verantwortungsvollen Umgang mit nicht ausgelasteten Kapazitäten. Die derzeit freien Plätze verursachen jährliche Kosten von rund 750.000 Euro. Durch die geplante Umstrukturierung kann dieses Defizit um etwa 300.000 Euro reduziert werden.
Für eine Kommune wie Lübben mit einem Haushalt von rund 40 Millionen Euro ist das ein relevanter finanzieller Spielraum, der an anderer Stelle gestaltet werden kann. Gleichzeitig bleibt ausreichend Kapazität erhalten, um auf möglichen Zuzug zu reagieren, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu sichern und weiterhin unterschiedliche pädagogische Konzepte anzubieten.
Welche Rolle spielen Veranstaltungen und der Tourismus für Lübben – gerade auch in finanziell anspruchsvollen Zeiten?
Veranstaltungen und Tourismus sind zentrale Bausteine der Stadtentwicklung in Lübben. Sie tragen nicht nur zur wirtschaftlichen Stabilität bei, sondern prägen auch das gesellschaftliche Leben vor Ort. Veranstaltungen sind dabei weit mehr als freiwillige Leistungen. Sie stiften Identität, fördern den Zusammenhalt und machen die Stadt sowohl für Gäste als auch für die eigene Bürgerschaft erlebbar.
Gerade in finanziell anspruchsvollen Zeiten geht Lübben deshalb neue Wege in der Organisation. Formate wie der Lübbener Adventsmarkt oder das 1. Hafenfest werden verstärkt über Ausschreibungen umgesetzt und gemeinsam mit regionalen Partnern wie der SÜW und der LWG weiterentwickelt. Viele weitere Partner und private Initiativen übernehmen in dieser Zeit Verantwortung. All diesen Initiativen gilt unser herzlicher Dank!
Nur gemeinsam gelingt es, die Qualität der Angebote zu sichern, die lokale Wirtschaft einzubinden und gleichzeitig die finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt zu reduzieren.
Parallel dazu wird der Tourismusstandort gezielt weiterentwickelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung zentraler Orte und Angebote, etwa im Bereich des Touristischen Zentrums mit dem „Spreewaldstübchen“. Darüber hinaus steht die enge Zusammenarbeit mit touristischen Akteuren in der Stadt und in der Region im Fokus, um Angebote besser zu verzahnen und neue Impulse zu setzen. Ziel ist es, Tourismus und Veranstaltungen so auszurichten, dass sie sich gegenseitig stärken: als wirtschaftlicher Faktor, als Teil einer lebendigen Kulturlandschaft und als identitätsstiftendes Element für die Menschen in Lübben. Gleichzeitig bleibt der Anspruch, die Angebote wirtschaftlich tragfähig zu gestalten und sie sowohl für Gäste als auch für die Bürgerschaft gleichermaßen attraktiv zu halten.
Wie soll Lübben als Wohn- und Lebensstandort weiter gestärkt werden?
Ein zentraler Baustein dafür ist die kommunale Wohnbaulandstrategie. Dahinter steht ein aktiver Ansatz der Stadt: Lübben wartet nicht darauf, dass neue Bauprojekte von allein entstehen, sondern steuert die Entwicklung gezielt mit. Die Stadt spricht Eigentümerinnen und Eigentümer direkt an, berät sie und unterstützt dabei, ungenutzte Flächen wie Baulücken oder Brachflächen wieder für Wohnzwecke nutzbar zu machen.
Gleichzeitig setzt Lübben auf klare Instrumente, um diese Entwicklung zu fördern. Dazu gehören unter anderem ein Baulückenkataster, Vorkaufsrechte und die Grundsteuer C, die dazu beitragen soll, dass Grundstücke nicht ungenutzt bleiben. Ziel ist es, vorhandene Flächen innerhalb des Stadtgebiets besser zu nutzen, anstatt neue Flächen am Stadtrand kostenintensiv zu erschließen.
Auf diese Weise entsteht zusätzlicher Wohnraum genau dort, wo bereits Infrastruktur vorhanden ist. Das stärkt die Innenstadt, hält Wege kurz und bewahrt gleichzeitig das naturnahe Umfeld, das Lübben so attraktiv macht.
Das übergeordnete Ziel der Wohnbaulandstrategie ist es, ausreichend und bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen, um das Wachstum der Stadt aktiv zu gestalten und langfristig die hohe Lebensqualität zu sichern. Lübben möchte so ein attraktiver Lebensmittelpunkt für unterschiedliche Generationen bleiben und sich zugleich flexibel auf zukünftige Entwicklungen am Wohnungsmarkt einstellen können.
Welche Bedeutung hat die Entwicklung des Spreewerks für Lübben?
Die Entwicklung des Spreewerks ist ein wichtiger wirtschaftlicher Impuls für die Region. Mit erheblichen Investitionen und der Schaffung neuer, gutbezahlter Arbeitsplätze wird der Standort deutlich gestärkt. Auch das Gewerbe in Lübben wird langfristig die positiven Auswirkungen spüren. Gleichzeitig zeigt sich hier auch, dass wirtschaftliche Entwicklung immer im Dialog erfolgen muss, da es neben Zustimmung auch kritische Stimmen gibt.
Lübben bezeichnet sich als familienfreundliche Stadt. Wie zeigt sich das konkret?
Familienfreundlichkeit zeigt sich in Lübben vor allem im Alltag und in der Qualität der Angebote. Die Stadt setzt bewusst auf eine Umgebung, die Kindern Freiräume bietet und Eltern gleichzeitig Entlastung ermöglicht. Lübben ist dabei kein lauter, überinszenierter Erlebnisort, sondern ein Ort, an dem Familien zur Ruhe kommen, Zeit miteinander verbringen und neue Kraft schöpfen können.
Ein wichtiger Baustein sind die zahlreichen Spielplätze im gesamten Stadtgebiet, die wohnortnah erreichbar sind und vielfältige Bewegungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten bieten. Besonders hervorzuheben ist die Schlossinsel als zentraler Erlebnisraum für Familien. Mit ihren weitläufigen Grünflächen, naturnahen Spielbereichen und dem wieder geöffneten Wasserspielplatz bietet sie einen Ort, an dem Kinder frei spielen können, während Eltern gleichzeitig Erholung finden.
Ergänzt wird dieses Angebot durch gezielte Programme wie den „Lübbener Ferienspaß“, der ein abwechslungsreiches Ferienangebot mit vielen Mitmachaktionen schafft. Auch kulturelle Formate wie „Voll Bock auf Kunst“ im Museum sind bewusst niedrigschwellig gestaltet und laden Kinder und Familien dazu ein, kreativ zu werden und Kultur aktiv zu erleben.
Dabei verfolgt Lübben keinen Ansatz großer Einzelprojekte, sondern setzt auf viele gut abgestimmte, qualitativ hochwertige Angebote. Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem Familien sich dauerhaft wohlfühlen, Kinder sich frei entfalten können und Eltern verlässliche Strukturen sowie attraktive Freizeitmöglichkeiten vorfinden.
Wie gehen Sie mit den Herausforderungen innerhalb der Verwaltung um?
Die aktuellen Herausforderungen in der Verwaltung sind eng mit der notwendigen Umstrukturierung verbunden. Frei werdende Stellen werden derzeit vielfach nicht nachbesetzt, gleichzeitig werden Aufgaben neu verteilt und in Teilen auch anders organisiert. Das führt dazu, dass Mitarbeitende zusätzliche Verantwortung übernehmen und sich in neue Themen einarbeiten müssen. Ein wichtiger Ansatz ist dabei, Leistungen, die bislang extern vergeben wurden, stärker wieder innerhalb der Verwaltung zu erbringen. Das erhöht zwar kurzfristig die Belastung, stärkt aber langfristig die eigene Handlungsfähigkeit, reduziert Abhängigkeiten und ermöglicht eine bessere Steuerung von Prozessen. Diese Veränderungen funktionieren nur, weil die Mitarbeitenden bereit sind, flexibel zu reagieren und gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Es ist aktuell eine Phase, in der viele Bereiche enger zusammenarbeiten und tatsächlich „alle an einem Strang ziehen“. Dieses Miteinander ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass die Verwaltung trotz eingeschränkter personeller Ressourcen handlungsfähig bleibt.
Gleichzeitig ist klar, dass diese zusätzliche Belastung nicht zum Dauerzustand werden darf. Umso wichtiger ist es, die Prozesse weiter zu optimieren, Prioritäten klar zu setzen und die Verwaltung so aufzustellen, dass sie auch langfristig leistungsfähig bleibt. Für den Einsatz und die Bereitschaft, diesen Weg mitzugehen, gebührt den Mitarbeitenden großer Respekt und Anerkennung.
Wie geht es konkret weiter?
Die Stadt bereitet, abhängig von der Entwicklung der Steuersituation, ein sogenanntes (freiwilliges) Haushaltssicherungskonzept vor. Dahinter verbirgt sich ein strukturierter Plan, mit dem frühzeitig Maßnahmen entwickelt werden, um Einnahmen und Ausgaben wieder in ein stabiles Gleichgewicht zu bringen. Der Begriff lässt sich einfach erklären: Ein Haushaltssicherungskonzept ist eine Art „Fahrplan für stabile Finanzen“. „Freiwillig“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Stadt diesen Schritt aus eigener Verantwortung geht und nicht erst dann handelt, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet wäre. Damit behält Lübben mehr Gestaltungsspielraum und kann Prioritäten noch selbst setzen.
In diesem Prozess werden sowohl Einsparmöglichkeiten als auch Einnahmeverbesserungen geprüft. Dazu gehören die genannten Satzungsanpassungen, organisatorische Veränderungen innerhalb der Verwaltung und eine konsequente Priorisierung von Aufgaben. Ziel ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt langfristig zu sichern, notwendige Investitionen weiterhin zu ermöglichen und gleichzeitig die Belastungen für die Bürgerschaft transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Die Überarbeitung vieler sehr alter Satzungen ist eine direkte Reaktion auf veränderte finanzielle Rahmenbedingungen. Zahlreiche Regelungen, insbesondere im Gebührenbereich, stammen noch aus Zeiten mit deutlich niedrigeren Kosten. Heute decken sie den tatsächlichen Aufwand oft nicht mehr ab. Eine Anpassung ist daher notwendig, um mehr Transparenz zu schaffen und die Finanzierung städtischer Leistungen verlässlich und fair aufzustellen. Für die Bürgerschaft bedeutet das konkret: Gebühren und Beiträge werden überprüft und, wo erforderlich, so angepasst, dass sie die real entstehenden Kosten widerspiegeln. Ziel ist keine pauschale Erhöhung, sondern eine nachvollziehbare, verursachungsgerechte und langfristig tragfähige Regelung.
Was ist Ihre Botschaft an die Bürgerinnen und Bürger?
Die finanzielle Situation ist herausfordernd, aber sie ist gestaltbar. Lübben verfügt über starke Grundlagen und klare Entwicklungsperspektiven. Gleichzeitig ist deutlich, dass die anstehenden Aufgaben nur gemeinsam bewältigt werden können. Es braucht das Zusammenspiel von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft. Wenn es gelingt, diesen Weg gemeinsam zu gehen, kann Lübben auch in Zukunft eine lebenswerte und zukunftsfähige Stadt bleiben.
FAQ | KURZ ERKLÄRT
WIE FINANZIERT SICH EINE STADT WIE LÜBBEN?
Um die Aufgaben erfüllen zu können, benötigt eine Kommune Geld. Dafür können eigene Steuern erhoben werden z. B. Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer. Zudem erhält die Stadt einen Anteil der Einkommensteuer und von der Umsatzsteuer. Für besondere Aufgaben, zum Beispiel für die Schulen und Kindergärten, erhalten die Gemeinden noch Extrageld. Dazu sagt man auch Schlüsselzuweisungen. Die Kommunen nehmen weiterhin öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ein. Diese werden auf der Grundlage von Satzungen bspw. als Gebühren für Kindertagesstätten, die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Friedhöfe vereinnahmt.
FINANZHAUSHALT VS. ERGEBNISHAUSHALT – WAS IST DER UNTERSCHIED?
In einer Kommune wie Lübben gibt es zwei wichtige Teile des Haushalts: den Finanzhaushalt und den Ergebnishaushalt. Der Ergebnishaushalt zeigt, welche Erträge (z. B. Steuern, Gebühren) und Aufwendungen (z. B. Gehälter, Betriebskosten) die Stadt in einem Jahr erwartet. Es geht hier also darum, ob die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben decken. Das Ziel ist, am Jahresende ein möglichst ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen, um finanziell stabil zu bleiben.
Im Finanzhaushalt geht es um die tatsächlichen Geldflüsse – also darum, wie viel Geld die Stadt einnimmt und ausgibt. Dazu gehören auch Investitionen in Gebäude, Straßen oder digitale Infrastruktur, aber auch die Rückzahlung von Krediten. Der Finanzhaushalt zeigt, wie viel Geld die Stadt tatsächlich zur Verfügung hat, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Zusammengefasst: Der Ergebnishaushalt bildet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt ab, während der Finanzhaushalt zeigt, wie viel Geld tatsächlich in der Kasse ist. Beide müssen zusammenpassen, damit die Stadt langfristig handlungsfähig bleibt.
WAS SIND PFLICHT- & FREIWILLIGE AUFGABEN?
Kommunalen Aufgaben unterscheiden sich in Pflichtaufgaben nach Weisung (vom Staat vorgegeben) und Selbstverwaltungsaufgaben. Letzte unterteilen sich noch mal in Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben (§ 2 BbgKVerf). Pflichtaufgaben sind vom Gesetz festgelegte Aufgaben z. B. Melde- und Passwesen, Straßen und Fußwege. Freiwillige Aufgaben in Art, Umfang und Höhe bestimmt die Gemeinde selbst. Dazu zählen zumeist kulturelle Einrichtungen, der Betrieb von Sportstätten u. s. w.
WAS BEDEUTET EINE HAUSHALTSSPERRE?
Eine haushaltswirtschaftliche Sperre oder kurz Haushaltssperre wird von der Verwaltung erlassen, wenn die Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen so stark von der Planung abweicht, dass ohne die Sperre der Haushaltsausgleich gefährdet erscheint. Sie erfolgt im Verlauf des Haushaltsjahres als Reaktion auf eine unerwartete Notlage. Die „Haushaltswirtschaftliche Sperre“ ist in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg geregelt.
Dieses Haushaltsinstrument kann unterschiedlich scharf ausgestaltet werden. Es kann sich auf den Gesamthaushalt oder auf bestimmte Teile des Haushaltes beziehen. Ausgenommen hiervon sind vertragliche Verpflichtungen und unabweisbare Ausgaben.
WAS IST DER ERGEBNISHAUSHALT?
Der Ergebnishaushalt zeigt, wie viel Geld die Stadt im laufenden Jahr verdient und ausgibt, ähnlich wie eine Gewinn- und Verlustrechnung.
- Einnahmen: z. B. Steuern, Gebühren, Zuschüsse
- Ausgaben: z. B. Gehälter, Sozialleistungen, Unterhalt von Gebäuden, Energiekosten
Er zeigt, ob die Stadt wirtschaftlich arbeitet – also ob sie mehr einnimmt als ausgibt oder umgekehrt.
WOFÜR IST DER ERGEBNISHAUSHALT WICHTIG?
Er zeigt, wie gut die Stadt ihren Betrieb finanzieren kann und ob sie genügend Geld hat, um ihren laufenden Verpflichtungen nachzukommen.
WAS IST DER FINANZHAUSHALT?
Der Finanzhaushalt zeigt, welche tatsächlichen Geldbewegungen stattfinden – also was wirklich auf dem städtischen Konto rein- und rausgeht.
- Einzahlungen: z. B. Steuern, Fördermittel, Kredite
- Auszahlungen: z. B. Baukosten, Tilgung von Krediten, Anschaffungen
Er zeigt, ob die Stadt genügend Geld liquide hat, um Projekte zu bezahlen und Investitionen zu stemmen.
WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN DEN BEIDEN?
- Der Ergebnishaushalt zeigt, ob die Stadt wirtschaftlich arbeitet (Gewinn/Verlust).
- Der Finanzhaushalt zeigt, ob die Stadt ausreichend Geld in der Kasse hat (Ein- und Auszahlungen).
Beispiel: Eine Straße wird neu gebaut:
- Im Finanzhaushalt steht der gesamte Baupreis als Auszahlung.
- Im Ergebnishaushalt erscheint nur die jährliche Abnutzung (Abschreibung).
WARUM BRAUCHT EINE STADT BEIDES?
Weil eine Stadt sowohl wirtschaftlich gesund als auch zahlungsfähig bleiben muss. Die beiden Haushalte ergänzen sich – wie zwei Seiten derselben Medaille.
WAS IST EIN (FREIWILLIGES) HAUSHALTSSICHERUNGSKONZEPT?
Ein Haushaltssicherungskonzept enthält Maßnahmen der Stadt, um ihre Finanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Ziel ist, dass die Stadt weiterhin handlungsfähig/zahlungsfähig bleibt und wichtige Leistungen für Bürgerinnen und Bürger sichern kann.
Normales (gesetzliches) Haushaltssicherungskonzept:
Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, wenn die Stadt den gesetzlichen Haushaltsausgleich nicht mehr erreicht. Das Haushaltssicherungskonzept ist zusammen mit dem Haushalt zu beschließen und anschließend der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.Freiwilliges Haushaltssicherungskonzept:
Die Stadt erstellt vorsorglich einen Maßnahmenkatalog (Fahrplan) - in Absprache mit den Stadtverordneten - bevor eine gesetzliche Notlage eintritt. So kann sie frühzeitig sparen, Einnahmen optimieren oder Projekte anpassen, um den Haushaltsausgleich auch langfristig zu sichern. Es ist also freiwillig, nicht vorgeschrieben, hilft aber, finanzielle Risiken zu vermeiden.
Kurz:
Das freiwillige Konzept ist wie ein „Sicherheitsnetz“ für die Stadtkasse – die Stadt bereitet sich frühzeitig vor, um spätere Finanzprobleme zu verhindern.





