TEILNAHME AM BFW-ARBEITSKREIS "DEVELOPMENT"


Am 12. Februar war die BfW Landesverband Berlin/Brandenburg ausgerichtete Arbeitskreis „Development“-Sitzung Plattform für den fachlichen Dialog zwischen Kommunen und Immobilienwirtschaft. Auch die Stadtverwaltung Lübben (Spreewald) nutzte die Gelegenheit, ihre Perspektiven als Wohn- und Lebensstandort im Herzen des Spreewalds vorzustellen.
Bauamtsleiter Andreas Kozur und Stadtentwicklerin Nicola Schmitz präsentierten die städtebaulichen Potenziale der Stadt sowie aktuelle Entwicklungsflächen und strategische Ziele der Stadtentwicklung. Im Austausch mit Vertreter*innen der Berliner Wohnungsbauwirtschaft rückte Lübben gezielt ihre Entwicklungschancen in den Fokus und warb um Interesse für zukünftige Wohnbauprojekte. Die Teilnahme ist Teil der aktiven Netzwerkpflege der Stadt und setzt die beschlossene kommunale Wohnbaulandstrategie um, die eine proaktive Ansprache von Eigentümer*innen sowie relevanten Marktakteur*innen vorsieht.

Die Stadt bedankt sich beim BfW Landesverband Berlin/Brandenburg für die Einladung und den konstruktiven fachlichen Austausch.

KOMMUNALE WOHNBAULANDSTRATEGIE
Die Stadt Lübben (Spreewald) wächst – nicht zuletzt wegen ihrer hohen Lebensqualität und der attraktiven Lage zwischen Berlin und Cottbus. Mitten im Biosphärenreservat Spreewald gelegen, bietet Lübben kurze Wege, ein naturnahes Umfeld und Bedingungen, die immer mehr Menschen überzeugen, hier ihren Lebensmittelpunkt zu finden. Dieses positive Wachstum hat Lübben bereits im integrierten Stadtentwicklungskonzept „Mein Lübben 2030“ aufgegriffen und sich das Ziel gesetzt, perspektivisch 15.000 Einwohner*innen zu erreichen.
Um diesen Ziel näher zu kommen, hat die Stadtverordnetenversammlung am 25. April 2024 die "Lübbener Wohnbaulandstrategie" beschlossen. Mit diesem Selbstbindungsbeschluss definiert die Stadt eine klare Vorgehensweise für die Entwicklung neuen Wohnraums, insbesondere innerhalb des bestehenden Stadtgebiets. Denn in Lübben gibt es zahlreiche innerstädtische Potenzialflächen – Baulücken, Brach- und Konversionsflächen, für die bereits Planungsrecht besteht, sei es durch einen Bebauungsplan oder durch die Möglichkeit einer Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Die kommunale Wohnbaulandstrategie setzt dabei auf eine aktive Bodenpolitik. Das bedeutet, dass die Stadt nicht abwartet, bis Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst tätig werden, sondern aktiv auf sie zugeht, informiert, berät und gemeinsam Wege sucht, ungenutzte Flächen wieder nutzbar zu machen. Zugleich sieht die Stadt es als ihre Aufgabe, neben der aktiven Ansprache von Eigentümer*innen auch strategische Instrumente einzusetzen, etwa die Festsetzung von Vorkaufsrechtssatzungen und die Erhebung der Grundsteuer C zur Eindämmung von Bodenspekulation und Förderung der Bebauung sowie die Erstellung eines Baulückenkatasters. So sollen innerstädtische Grundstücke gezielt aktiviert und neuer Wohnraum geschaffen werden, um den notwendigen Zuzug zu ermöglichen und zugleich zusätzliche Mobilitätsreserven aufzubauen, mit denen die Stadt flexibel auf künftige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt reagieren kann.