BÜRGERMEISTER JENS RICHTER IM INTERVIEW


Lübben steht vor einer der größten finanziellen Herausforderungen der vergangenen Jahrzehnte. Ein strukturelles Defizit von rund 4,5 Millionen Euro im Ergebnishaushalt 2026 zwingt Verwaltung und Stadtverordnete zu tiefgreifenden Entscheidungen. Kurzfristiges Ziel ist der gesetzlich vorgeschriebener Haushaltsausgleich für das Jahr 2026 mit einem Nachtragshaushalt, um die Liquidität der Stadt Lübben zu sichern. Bürgermeister Jens Richter und Kämmerer Peter Tyra berichteten in der Stadtverordnetenversammlung am 29. Januar 2026 zur Haushaltssituation. Hier im Interview ordnet Richter die Lage ein:

Herr Richter, warum sind die Einschnitte so drastisch? Was sind die konkreten, individuellen Gründe für das Haushaltsloch in Lübben?

Wir erleben bundesweit die größte kommunale Defizitsituation der Geschichte – rund 25 Milliarden Euro im Jahr 2024. Auch Lübben ist betroffen. Fast 95 Prozent der Soziallasten tragen die Kommunen selbst. Das Defizit ist jedoch nicht allein Folge äußerer Rahmenbedingungen. Ja, steigende Energiepreise, höhere Tarifabschlüsse, wachsende Kreisumlagen und sinkende Schlüsselzuweisungen treffen viele Kommunen. Aber wir müssen selbstkritisch sagen: Auch hausgemachte Faktoren tragen in Lübben wesentlich zur strukturellen Schieflage bei.

Erstens: Hohe freiwillige Standards – auch im Pflichtbereich.
Wir erfüllen unsere gesetzlichen Aufgaben nicht nur im Mindestmaß, sondern häufig darüber hinaus. Das betrifft Ausstattungsstandards, Serviceangebote, Öffnungszeiten oder zusätzliche Leistungen. Diese gewachsenen Strukturen waren in finanziell besseren Zeiten tragfähig – heute sind sie es nicht mehr.

Zweitens: Dauerhafte Zuschussbedarfe im freiwilligen Bereich.

Kultureinrichtungen, Veranstaltungen, Marketing, Tourismusstrukturen – vieles davon ist wertvoll für unsere Stadt, aber dauerhaft defizitär. Wenn Zuschüsse Jahr für Jahr strukturell notwendig sind, ohne dass eine Gegenfinanzierung erfolgt, entsteht ein permanenter Druck auf den Ergebnishaushalt.

Drittens: Unzureichend angepasste Gebühren- und Satzungskalkulationen.

Mehrere Gebühren basieren auf veralteten Kalkulationsgrundlagen. Kostensteigerungen bei Personal, Energie, Bau oder Dienstleistungen wurden nicht konsequent eingepreist. Das führt dazu, dass Leistungen nicht kostendeckend erbracht werden. Das ist auf Dauer nicht tragfähig. Hier müssen wir endlich unsere Hausaufgaben machen: Gebühren überprüfen, neu kalkulieren und rechtssicher anpassen – mit dem Ziel von Kostendeckung und Fairness.

Viertens: Strukturelle Folgekosten früherer Investitionen.

Wir haben in den vergangenen Jahren bewusst in Schulen, Kitas, Feuerwehr und Infrastruktur investiert. Das war richtig. Aber jede Investition zieht Abschreibungen, Unterhaltungs-, Betriebs- und Personalkosten nach sich.

Fünftens: Gestiegene Personalaufwendungen.

Zwischenzeitlich ist die Zahl der Beschäftigten gestiegen – auch durch Projektstellen, Auszubildende im Kitabereich, zusätzliche Aufgaben und organisatorische Erweiterungen. Diese Strukturen sind in Verbindung mit gestiegenen Tariferhöhungen kostenintensiv und werden daher kritisch hinterfragt.

Sechstens: Zu wenig strukturelle Priorisierung.

Wir haben über Jahre versucht, möglichst viele Bereiche parallel gut auszustatten – Kultur, Tourismus, soziale Infrastruktur, Stadtentwicklung. In Zeiten wachsender Einnahmen war das möglich. Heute müssen wir klarer priorisieren und Aufgaben neu ordnen.

 

Herr Richter, viele hören von Haushaltssperren und Einsparungen. Aber wo genau spart die Stadt?

Wir sparen inzwischen in nahezu allen Bereichen – operativ wie strukturell. Ein Auszug liegt dem Interview bei. Und trotz der vielen Maßnahmen der letzten Monate fehlen uns noch rund 700.000 Euro zu einem ausgeglichenen Ergebnishaushalt. Daher müssen wir uns gleichzeitig den strukturellen Fragen stellen.

  • Kitalandschaft bei sinkenden Kinderzahlen und steigenden Zuschüssen
  • Kulturelle Angebote: Museum, Stadtbibliothek, Eisbahn, Spreewaldfest
  • Überarbeitung sämtlicher Gebührensatzungen (Parken, Friedhof, Straßenreinigung etc.)
  • Prüfung Winterdienst durch BBH
  • Kostenlose Bereitstellung von Laubcontainern
  • Pflegefrequenz öffentliches Grün
  • Ausgaben im Bereich Feuerwehr
  • Bündelung von Raumvermietungen
  • Prüfung öffentlicher WC-Infrastruktur

Wenn ich sage, „Die Stadt muss ihre Hausaufgaben machen“, dann heißt das konkret: Strukturen überprüfen. Standards hinterfragen. Aufgaben kritisch priorisieren. Gebühren neu kalkulieren. Dauerzuschüsse begrenzen. Prozesse effizienter organisieren. Das ist keine einfache Übung. Aber sie ist notwendig. Denn nur wenn wir unsere internen Strukturen konsequent an die tatsächliche Leistungsfähigkeit unseres Haushalts anpassen, können wir dauerhaft handlungsfähig bleiben.

 

Was heißt das konkret für die Menschen in Lübben?

Wir sichern unsere Pflichtaufgaben – Schulen, Kitas, Brandschutz, Straßen. Aber im freiwilligen Bereich wird es Einschnitte geben. Die Grundsteuer bleibt 2026 unverändert. Die Gewerbesteuer liegt im Landesdurchschnitt. Aber bei Gebühren müssen wir realistisch kalkulieren.

Wir haben bereits Haushaltssperren verhängt, einen Einstellungsstopp umgesetzt, Investitionen verschoben, Verträge gekündigt, interne Leistungen gebündelt und Ausgaben in nahezu allen Bereichen gekürzt. Dennoch verbleiben rund 700.000 Euro Defizit. Deshalb prüfen wir jetzt auch Strukturen – etwa im Kulturwesen, bei Transferleistungen wie der Kitalandschaft oder bei Gebühren- und Satzungskalkulationen. Mir ist wichtig: Wir entscheiden nicht leichtfertig. Aber wir müssen ehrlich sein – wir leben über unsere Verhältnisse. Wenn wir jetzt nicht handeln, verlieren wir dauerhaft Gestaltungsspielraum. Ich stelle die Frage bewusst offen: Was erwarten wir von unserer Stadt – und was sind wir bereit, dafür zu tragen? Diese Diskussion müssen wir gemeinsam führen.

 

Die Personalkosten stehen häufig in der Kritik. Wie ist die Situation in Lübben?

Mit rund 13 Millionen Euro Personalkosten bewegt sich die Stadt Lübben im Durchschnitt vergleichbarer Städte in Brandenburg. Zwischen 2022 und 2023 stieg die Zahl der Beschäftigten von 214 auf 246. Dieser Anstieg resultierte insbesondere aus dem Einsatz von Bundesfreiwilligendienstleistenden, Teilzeitauszubildenden im Kitabereich, Projektstellen sowie geringfügig Beschäftigten zur Unterstützung zusätzlicher Aufgaben und Projekte. Zudem sind in diesem Zeitraum neue Aufgabenfelder hinzugekommen, die personell untersetzt werden mussten.

Aktuell liegt die Zahl der Beschäftigten bei 224. Bis Juli 2026 werden weitere Stellen wegfallen beziehungsweise nicht nachbesetzt, vor allem im Bereich der Projektstellen, der Bundesfreiwilligendienstleistenden, der Teilzeitauszubildenden und der geringfügig Beschäftigten. Darüber hinaus ist für 2026 vorgesehen, acht Stellen im Rathaus nicht nachzubesetzen – darunter zwei Ausbildungsplätze sowie ein duales Studienplatz. Das ist ein einschneidender Schritt, da wir damit bewusst auch auf Nachwuchskräfte verzichten. Die Altersstruktur unserer Verwaltung ist jedoch vergleichsweise jung. Das ist grundsätzlich positiv, weil wir die Überalterung überwunden haben. Gleichzeitig bedeutet dies jedoch, dass altersbedingte Fluktuation – also natürliche Abgänge in den Ruhestand – derzeit nur in geringem Umfang stattfinden. Spielräume entstehen daher nicht automatisch. Trotz des Personalabbaus auf ein Niveau unterhalb des Standes von 2022 stehen zur Jahresmitte 2026 weitere Tariferhöhungen an, die einen Teil der Einsparungen wieder kompensieren werden. Parallel dazu überprüfen wir unsere Aufgaben kontinuierlich, reduzieren Rufbereitschaften auf das zwingend erforderliche Maß und beschränken Weiterbildungen sowie Dienstreisen auf das Notwendige. Mein ausdrücklicher Dank gilt unseren Beschäftigten, die den Wegfall externer Leistungen und nicht nachbesetzter Stellen durch erheblichen Mehraufwand intern auffangen.

Gleichzeitig ist klar: Weniger Personal führt zu längeren Bearbeitungszeiten und geringerer Flexibilität. Auch diese Auswirkungen werden Bürgerinnen und Bürger spüren.

 

Welche kulturellen Einschnitte wird es 2026 geben?

Viele liebgewonnene Angebote stehen auf dem Prüfstand. Kultur, Veranstaltungen, Zuschüsse, Marketing, Förderprogramme – hier müssen wir reduzieren oder aussetzen. Das ist schmerzhaft, aber notwendig, um die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass Veränderung nicht nur Verzicht bedeutet, sondern auch Raum für positive Erlebnisse schafft. Ein gutes Beispiel dafür ist das Paul-Gerhardt-Gedenkjahr 2026, mit dem wir den 350. Todestag des bedeutenden Kirchenliederdichters und Theologen Paul Gerhardt würdigen. Die Stadt hat gemeinsam mit dem Paul-Gerhardt-Verein Lübben e. V., der Evangelische Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lübben und Partnern ein vielfältiges Programm entwickelt, das Musik, Kunst, Gottesdienste, Ausstellungen u. v. m. umfasst. Gerade in herausfordernden Zeiten kann ein solches kulturelles Jahr ein positives Gegengewicht sein: Es stärkt den gemeinschaftlichen Zusammenhalt, die Identifikation mit unserer Stadtgeschichte und bietet Möglichkeiten für Mitgestaltung und Teilhabe, auch jenseits staatlicher Förderung. Statt lediglich über Einsparungen zu sprechen, laden wir alle ein, sich aktiv einzubringen und gemeinsam etwas zu schaffen, das weit über das Haushaltsjahr hinaus wirkt. Kurz gesagt: Ja, wir müssen sparen – aber wir investieren bewusst in das, was uns verbindet und uns Mut gibt, gemeinsam nach vorn zu schauen. Und das Paul-Gerhardt-Jahr ist ein solcher Anker – für kulturelle Lebendigkeit, Stadtidentität und gemeinsames Engagement.

 

Was bedeutet das für das Spreewaldfest Lübben?

Das Spreewaldfest wird in der bisherigen Form nicht stattfinden können. Die Finanzierung über städtische Zuschüsse ist angesichts der aktuellen Haushaltslage nicht darstellbar. Wir sind daher gehalten, neue Wege zu prüfen – etwa projektbezogene Lösungen, Kooperationen mit Partnern oder alternative, wirtschaftlich tragfähige Veranstaltungsformate.

Mir ist die emotionale und identitätsstiftende Bedeutung dieses Festes für viele Bürgerinnen, Bürger und Gäste sehr bewusst. Gerade deshalb müssen wir verantwortungsvoll abwägen. Jede freiwillige Ausgabe steht derzeit in unmittelbarer Konkurrenz zu unseren Pflichtaufgaben. Priorität hat die Sicherung der kommunalen Kernaufgaben.

Zur Ehrlichkeit gehört auch: Es wäre nicht vermittelbar, im Tourismus- und Veranstaltungsbereich erhebliche Einsparungen vorzunehmen, Strukturen wie die der TKS aufzulösen und deren Mitarbeitende zu verlieren – und gleichzeitig unverändert kostenintensive Großveranstaltungen durchzuführen. Das würde unserer finanziellen Realität widersprechen. Unser Ziel ist es daher, tragfähige Lösungen unter veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln. Dabei geht es nicht um ein „Ob“, sondern um ein verantwortbares „Wie“.

 

Die Insolvenz der TKS hat viele überrascht. Wie kam es dazu?

Die TKS war eine dauerdefizitäre Tochtergesellschaft, finanziert im Wesentlichen durch städtische Zuschüsse – rund 603.000 Euro jährlich plus Mittel für Veranstaltungen wie das Spreewaldfest oder den Adventsmarkt mit insgesamt 325.000 Euro. Mit der Haushaltssperre im Dezember 2025 können diese Zuschüsse nicht mehr ausgezahlt werden. Daraufhin stellte die TKS am 22.12.2025 einen Eigenantrag auf Insolvenz. Die Tourist Information ist seit 13.01.2026 geschlossen. Das war keine politische Willkür, sondern Folge unserer gesetzlichen Verpflichtung zum Haushaltsausgleich. Wir begleiten das Verfahren als Gesellschafterin, ohne zusätzliche finanzielle Risiken einzugehen. Parallel arbeiten wir an einer Neuorganisation touristischer Aufgaben. Das Grundangebot bleibt gesichert, auch wenn die Strukturen sich verändern.

 

Die Stadtverordneten haben im Januar einem Vergleich im arbeitsgerichtlichen Verfahren um den ehemaligen Fachbereichsleiter II zugestimmt. Warum?

Das Arbeitsgericht Cottbus hat signalisiert, die Kündigung vom ehemaligen Leiter des Fachbereichs II (Ordnung, Bildung und Soziales) voraussichtlich für unwirksam zu erklären. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher beschlossen, den Vergleich aus wirtschaftlicher Sicht anzunehmen. Details bleiben aus personalrechtlichen Gründen vertraulich. Entscheidend ist: Der Vergleich ist die wirtschaftlichste Variante. Weitere Prozesse hätten mehr Steuergeld gebunden. In unserer aktuellen Lage müssen wir auch hier verantwortungsvoll handeln.

 

Was möchten Sie den Bürgerinnen und Bürgern mitgeben?

Wir stehen vor einem tiefen Tal. Verwaltung und Stadtverordnete setzen alles daran, dieses Tal zu durchschreiten – offen, transparent und mit klarer Priorität auf unsere Pflichtaufgaben. Aber wir brauchen Verständnis und Mitwirkung. Haushaltskonsolidierung ist kein abstraktes Zahlenwerk, sondern betrifft das tägliche Leben in unserer Stadt. Wenn wir jetzt gemeinsam Verantwortung übernehmen, sichern wir die Zukunftsfähigkeit Lübbens. Unser Ziel ist klar: gesetzlicher Haushaltsausgleich 2026 und dauerhafte Sicherung der Liquidität. Nur so bleibt Lübben auch künftig handlungsfähig.

 

BISHERIGE SPARMASSNAHMEN Auszug

  • Einstellungsstopp und Nichtnachbesetzung von Stellen
  • Angebot zur freiwilligen Stundenreduzierung für Beschäftigte
  • Minimierung von Rufbereitschaften, Weiterbildungen und Dienstreisen
  • Kündigung nicht gesetzlich gebundener Wartungsverträge
  • Umstellung auf digitale Lohnabrechnungen
  • Zurückstellung investiver Maßnahmen
  • Interne Übernahme von Leistungen, z. B. Reinigung öffentlicher Gebäude (außer Kitas/Schulen)
  • Reduzierung externer Schließdienste für Schlossinsel, Sportflächen, WC-Anlagen
  • Verlagerung von Tiefbau- und Grünpflegearbeiten auf den städtischen Baubetriebshof
  • Kürzung von Klimaschutzmitteln, Sportförderung und Zuschüssen
  • Kürzung von Repräsentationsmitteln, Marketingbudget (u. a. Doppeljubiläum), Stadtanzeiger, Öffentlichkeitsarbeit
  • Aussetzen von Projektförderungen im Kulturbereich
  • Reduzierung im Museum Schloss Lübben (Schließtag Sonntag, geringere Ausstellungsmittel, Stundenreduzierungen)
  • Stadtbibliothek Lübben: keine freiwilligen Zusatzanschaffungen, Energieeinsparungen
  • Wegfall von Give-aways, Preisgeldern, Geburtstagspräsenten für Seniorinnen und Senioren

FAQ | KURZ ERKLÄRT

  • WIE FINANZIERT SICH EINE STADT WIE LÜBBEN? 

    Um die Aufgaben erfüllen zu können, benötigt eine Kommune Geld. Dafür können eigene Steuern erhoben werden z. B. Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer. Zudem erhält die Stadt einen Anteil der Einkommensteuer und von der Umsatzsteuer. Für besondere Aufgaben, zum Beispiel für die Schulen und Kindergärten, erhalten die Gemeinden noch Extrageld. Dazu sagt man auch Schlüsselzuweisungen. Die Kommunen nehmen weiterhin öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ein. Diese werden auf der Grundlage von Satzungen bspw. als Gebühren für Kindertagesstätten, die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Friedhöfe vereinnahmt.

  • FINANZHAUSHALT VS. ERGEBNISHAUSHALT – WAS IST DER UNTERSCHIED?

    In einer Kommune wie Lübben gibt es zwei wichtige Teile des Haushalts: den Finanzhaushalt und den Ergebnishaushalt. Der Ergebnishaushalt zeigt, welche Erträge (z. B. Steuern, Gebühren) und Aufwendungen (z. B. Gehälter, Betriebskosten) die Stadt in einem Jahr erwartet. Es geht hier also darum, ob die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben decken. Das Ziel ist, am Jahresende ein möglichst ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen, um finanziell stabil zu bleiben.

    Im Finanzhaushalt geht es um die tatsächlichen Geldflüsse – also darum, wie viel Geld die Stadt einnimmt und ausgibt. Dazu gehören auch Investitionen in Gebäude, Straßen oder digitale Infrastruktur, aber auch die Rückzahlung von Krediten. Der Finanzhaushalt zeigt, wie viel Geld die Stadt tatsächlich zur Verfügung hat, um ihre Aufgaben zu erfüllen.

    Zusammengefasst: Der Ergebnishaushalt bildet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt ab, während der Finanzhaushalt zeigt, wie viel Geld tatsächlich in der Kasse ist. Beide müssen zusammenpassen, damit die Stadt langfristig handlungsfähig bleibt.

  • WAS SIND PFLICHT- & FREIWILLIGE AUFGABEN?

    Kommunalen Aufgaben unterscheiden sich in Pflichtaufgaben nach Weisung (vom Staat vorgegeben) und Selbstverwaltungsaufgaben. Letzte unterteilen sich noch mal in Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben (§ 2 BbgKVerf). Pflichtaufgaben sind vom Gesetz festgelegte Aufgaben z. B. Melde- und Passwesen, Straßen und Fußwege. Freiwillige Aufgaben in Art, Umfang und Höhe bestimmt die Gemeinde selbst. Dazu zählen zumeist kulturelle Einrichtungen, der Betrieb von Sportstätten u. s. w.

  • WAS BEDEUTET EINE HAUSHALTSSPERRE?

    Eine haushaltswirtschaftliche Sperre oder kurz Haushaltssperre wird von der Verwaltung erlassen, wenn die Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen so stark von der Planung abweicht, dass ohne die Sperre der Haushaltsausgleich gefährdet erscheint. Sie erfolgt im Verlauf des Haushaltsjahres als Reaktion auf eine unerwartete Notlage. Die „Haushaltswirtschaftliche Sperre“ ist in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg geregelt.

    Dieses Haushaltsinstrument kann unterschiedlich scharf ausgestaltet werden. Es kann sich auf den Gesamthaushalt oder auf bestimmte Teile des Haushaltes beziehen. Ausgenommen hiervon sind vertragliche Verpflichtungen und unabweisbare Ausgaben.

  • WAS IST DER ERGEBNISHAUSHALT?

    Der Ergebnishaushalt zeigt, wie viel Geld die Stadt im laufenden Jahr verdient und ausgibt, ähnlich wie eine Gewinn- und Verlustrechnung.

    • Einnahmen: z. B. Steuern, Gebühren, Zuschüsse
    • Ausgaben: z. B. Gehälter, Sozialleistungen, Unterhalt von Gebäuden, Energiekosten

    Er zeigt, ob die Stadt wirtschaftlich arbeitet – also ob sie mehr einnimmt als ausgibt oder umgekehrt.

  • WOFÜR IST DER ERGEBNISHAUSHALT WICHTIG?

    Er zeigt, wie gut die Stadt ihren Betrieb finanzieren kann und ob sie genügend Geld hat, um ihren laufenden Verpflichtungen nachzukommen.

  • WAS IST DER FINANZHAUSHALT?

    Der Finanzhaushalt zeigt, welche tatsächlichen Geldbewegungen stattfinden – also was wirklich auf dem städtischen Konto rein- und rausgeht.

    • Einzahlungen: z. B. Steuern, Fördermittel, Kredite
    • Auszahlungen: z. B. Baukosten, Tilgung von Krediten, Anschaffungen

    Er zeigt, ob die Stadt genügend Geld liquide hat, um Projekte zu bezahlen und Investitionen zu stemmen.

  • WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN DEN BEIDEN?

    • Der Ergebnishaushalt zeigt, ob die Stadt wirtschaftlich arbeitet (Gewinn/Verlust).
    • Der Finanzhaushalt zeigt, ob die Stadt ausreichend Geld in der Kasse hat (Ein- und Auszahlungen).

    Beispiel: Eine Straße wird neu gebaut:

    • Im Finanzhaushalt steht der gesamte Baupreis als Auszahlung.
    • Im Ergebnishaushalt erscheint nur die jährliche Abnutzung (Abschreibung).
  • WARUM BRAUCHT EINE STADT BEIDES?

    Weil eine Stadt sowohl wirtschaftlich gesund als auch zahlungsfähig bleiben muss. Die beiden Haushalte ergänzen sich – wie zwei Seiten derselben Medaille.

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