Die Stadt Lübben (Spreewald) überprüft derzeit alle bestehenden Pachtverträge für Grundstücke zur gärtnerischen Nutzung und zu Erholungszwecken, um sie an aktuelle gesetzliche Vorgaben und die Auswirkungen der Grundsteuerreform anzupassen. Zudem fließen die durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelten Richt- und Durchschnittswerte in den jeweiligen Vertrag ein.
Der nun festgelegte Pachtzins orientiert sich am durchschnittlichen, ortsüblichen Wert für Erholungsgrundstücke, welcher nach umfangreichen Recherchen durch den Gutachterausschuss aufgrund einer Vielzahl vorliegender Vergleichswerte ermittelt werden konnte. Da die Stadt Lübben (Spreewald) verpflichtet ist, ihr Vermögen nur zum tatsächlichen Wert gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg zu überlassen, ist die Anpassung rechtlich notwendig und erforderlich.
VERTRAGSLAUFZEIT BLEIBT UNBERÜHRT
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die bestehenden Vertragslaufzeiten unverändert bleiben und sich automatisch, auch bei künftigem Auslaufen des Vertrages, verlängern. Lediglich bei einer schriftlichen Kündigung des Pächters oder Verpächters wird der Vertrag beendet.
Neben der Aktualisierung des Pachtzinses werden die Verträge auch inhaltlich überarbeitet. Ziel ist es, die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien klar zu regeln und die Pächter transparent über die rechtliche Situation zu informieren. Dazu gehört unter anderem der Hinweis auf die Verpflichtung, die bei aktiver Beendigung des Pachtverhältnisses greift, sofern keine weitere Nutzung durch einen Nachnutzer vorgesehen ist.
Ausführliche Informationen wurden bereits mit den entsprechenden Vertragsunterlagen an die betroffenen Haushalte versandt.





