AUSWEISDOKUMENTE JETZT KONTROLLIEREN


Gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) ist jeder Deutsche über 16 Jahre verpflichtet, im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu sein.

Die Stadt Lübben ruft daher alle Bürger:innen dazu auf, die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente regelmäßig zu prüfen und rechtzeitig neue Dokumente zu beantragen, falls diese demnächst ablaufen. „Gerade vor geplanten Reisen ist es wichtig, frühzeitig auf die Gültigkeit der Dokumente zu achten“, betont das Bürgerbüro der Stadt Lübben. Eine Verlängerung der Gültigkeit von Reisepässen ist nicht möglich – es muss ein neuer Pass beantragt werden, sobald der alte abläuft. Zudem verlangen manche Staaten, dass der Reisepass zum Zeitpunkt der Reise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
Auch beim Personalausweis gilt: Der Inhaber ist verpflichtet, vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Ausweis zu beantragen. Die Gültigkeitsdauer beträgt – je nach Alter – entweder sechs oder zehn Jahre und ist auf der Vorderseite des Dokuments vermerkt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

WICHTIGER HINWEIS

Jede Bürgerin und jeder Bürger ist selbst dafür verantwortlich, das Ablaufdatum des eigenen Personalausweises oder Reisepasses im Blick zu behalten. Eine automatische Erinnerung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht.

BEANTRAGUNG UND ABLAUF
Die Antragstellung eines neuen Ausweisdokumentes erfolgt persönlich im Einwohnermeldeamt der Hauptwohnung. Bei Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bis zum 18. Lebensjahr ist die Unterschrift beider gesetzlicher Vertreter erforderlich oder eine Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertretung. Bei Beantragung eines Personalausweises für ein Kind ist diese Unterschrift/ Zustimmung bis zum 16. Lebensjahr des Kindes erforderlich. Das Kind selbst muss bei Antragsstellung vor Ort sein.

Wer es versäumt, rechtzeitig einen neuen Personalausweis zu beantragen, handelt ordnungswidrig.
Das Bürgerbüro der Stadt Lübben (Spreewald), Poststraße 5, arbeitet derzeit ohne Terminvereinbarung. Bitte planen Sie daher mögliche Wartezeiten ein.

MITZUBRINGENDE UNTERLAGEN

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • bei minderjährigen Kindern ggf. Geburtsurkunde
  • digitales Lichtbild mit biometrischen Merkmalen
  •  (erhältlich beim Fotografen bzw. kann vor Ort im Bürgerbüro gegen eine Gebühr von  6 € erstellt werden)
  • Ausstellungsgebühr (bei Antragstellung zu entrichten)


GÜLTIGKEITSDAUER DER DOKUMENTE

  • 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
  • 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren


KONTAKT

  • Stadt Lübben (Spreewald) – Bürgerbüro
  • Poststraße 5, 15907 Lübben (Spreewald)
  • Telefon: 03546-79/2950/2505/2506/2507
  • E-Mail: buergerbuero@luebben.de