Ab sofort können Bürger*innen im Bürgerbüro der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) digitale biometrische Passfotos für Ausweisdokumente erstellen. Die Kosten zur Erstellung eines Lichtbildes betragen 6,00 Euro.
Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) informiert, dass Bürger*innen ab sofort digitale biometrische Passfotos für Ausweisdokumente direkt beim Bürgerbüro erstellen lassen können. Das neue technische Aufnahmesystem PointID® zur Erfassung von Gesichtsbild, Fingerabdrücken und Unterschrift ermöglicht einen medienbruchfreien Prozess direkt bei der Antragstellung. Die Kosten zur Erstellung eines Lichtbildes betragen zusätzlich zur Dokumentengebühr 6,00 Euro. Der Betrag ist bundesweit einheitlich festgelegt. Zudem gibt es eine Änderung beim Versand von Personalausweisen und Reisepässen. Dieser ist kostenpflichtig nach Hause unter der Voraussetzung der persönlichen Annahme möglich.
GESETZLICHER RAHMEN
Auf Grundlage einer Gesetzesänderung wird das Antragsverfahren für Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente seit Mai 2025 bundesweit vereinfacht. Lichtbilder können direkt in der Behörde bei der Beantragung eines Dokumentes erstellt werden. Ein zusätzlicher Gang zum Fotodienstleister ist nicht mehr erforderlich. Alternativ können Bürger*innen auch weiterhin biometrische Lichtbilder bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen, welche durch die Fotodienstleister digital an die Behörde übertragen werden. Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen. Durch diese Änderung soll die Missbrauchs- und Fälschungssicherheit der Bilder erhöht und das Antragsverfahren insgesamt vereinfacht werden.
Ausgedruckte Passbilder können für die Beantragung von Ausweisdokumenten nur noch bis zum 31.07.2025 in Ausnahmefällen angenommen und verarbeitet werden.
PRIVATE FOTODIENSTLEISTER
In der Stadt Lübben können sich Bürger*innen an folgende Fotodienstleister wenden:
- Ringfoto Brunkhorst – Breite Straße 20, 15907 Lübben (Spreewald)
- Fotoatelier Bodo Lehmann – Am Haintor 1, 15907 Lübben (Spreewald)
Die Übertragung an Behörden erfolgt verschlüsselt über das E-Passfoto-System mit einem sicheren QR-Code.
AUSNAHME BEI FÜHRERSCHEINANGELEGENHEITEN
Führerscheinangelegenheiten sind nicht von der Gesetzesänderung betroffen. Hier ist es weiterhin erforderlich, dass Bürger*innen ein Passfoto in Papierform mitbringen.
Foto: ©Bundesdruckerei GmbH