DWD WARNT VOR GLATTEIS


Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor Glatteis durch gefrierenden Regen. Es bestehe ab Montagabend ca. 20.00 Uhr an "Gefahr für Leib und Leben", heißt es in der über die Warnapp Katwarn verbreiteten amtlichen Unwetterwarnung. 

Ab dem späten Montagabend gehen die anfänglichen Schneefälle zunehmend in teils gefrierenden Regen über. Auf den kalten Böden kann sich dabei verbreitet Glatteis bilden und zu erheblichen Beeinträchtigungen auf allen Verkehrswegen führen. Die Lage entspannt sich mit zögerlicher Milderung bis Dienstagvormittag nur langsam.

HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

  • Aufenthalt im Freien und Fahrten vermeiden
  • Verhalten im Straßenverkehr anpassen
  • auf Beeinträchtigungen auf allen Verkehrswegen bis hin zu Sperrungen/Schließungen einstellen
  • notfalls Fahrweise anpassen
  • möglichst volltanken
  • Decken und warme Getränke mitführen


  Quelle: DWD

Präsenzpflicht an Schulen für Di, 13.012026, aufgehoben

Angesichts der aktuellen Prognose und Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes (Stand 10.30 Uhr) wird die Präsenzpflicht an Brandenburger Schulen für Dienstag, den 13. Januar 2026, erneut landesweit ausgesetzt. Die tatsächliche Entwicklung der vorhergesagten Unwetterlage lässt sich nicht genau bestimmen und wird von Ort zu Ort auch unterschiedlich ausfallen. Sicherheit geht vor. Es gilt: Eltern entscheiden unter Berücksichtigung der örtlichen Witterungsbedingungen, ob sie ihre Kinder am Unterricht teilnehmen lassen. Wenn Eltern ihr Kind aus Gründen wie etwa einer besonderen Wetterlage oder auch Krankheit zu Hause lassen, gilt das als entschuldigtes Fehlen.

Die Schulen im Land Brandenburg bleiben offen und gewährleisten die Aufsicht und ein unterrichtliches Angebot. Die Schulen entscheiden dabei selbst, ob etwa der reguläre Unterricht früher endet oder wie die Schülerinnen und Schüler während des Aufenthaltes an den Schulen geschützt werden. Die gesamten Maßnahmen in der Schule werden in eigenem Ermessen von den Schulen festgelegt. 

Werden durch die Landkreise oder die kreisfreien Städte als Verantwortliche für die Schülerbeförderung oder als Katstrophenschutzbehörde weitergehende Regelungen getroffen, gehen diese Regeln vor und sind vor Ort zu beachten. 

Rechtsgrundlage der Regelungen bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen für alle Schulformen der Schulen in öffentlicher Trägerschaft ist die Verwaltungsvorschrift Schulbetrieb, die seit 2010 gilt (VV Schulbetrieb Nr. 4, Abs. 3 und 4). Die Rechtsgrundlage für den Distanzunterricht bildet die Distanzunterrichtsverordnung aus dem Jahr 2024 und kann angewendet werden. (pm)