BÜRGERMEISTER JENS RICHTER IM INTERVIEW


Die Stadt Lübben (Spreewald) steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Im Gespräch erläutert Bürgermeister Jens Richter, warum die bisherigen Einnahmen nicht mehr ausreichen, um die laufenden Kosten dauerhaft zu decken – und warum es notwendig ist, neben Einsparungen auch Einnahmen, Gebühren und Abgaben sorgfältig zu überprüfen.

Wie beurteilen Sie die aktuelle finanzielle Lage der Stadt?

Wie wir in den vergangenen Monaten bereits mehrfach offen dargestellt haben, steuert die Stadt im Jahr 2026 auf ein Defizit von rund 4,5 Millionen Euro im Ergebnishaushalt zu. Das bedeutet: Wir geben dauerhaft mehr Geld aus, als wir einnehmen. Dieses strukturelle Ungleichgewicht können wir nicht einfach hinnehmen. Daher ist unser Ziel klar: Wir müssen die Zahlungsfähigkeit der Stadt auch über 2026 hinaus sichern, dabei unsere Pflichtaufgaben zuverlässig erfüllen und – soweit möglich – auch freiwillige Leistungen erhalten, die das gesellschaftliche Leben, den Zusammenhalt und die Attraktivität Lübbens ausmachen.
Ein erster wichtiger Schritt ist bereits erfolgt. In den vergangenen Wochen haben Mitarbeitende aus allen Bereichen der Verwaltung Einsparpotenziale erarbeitet und gemeinsam mit der Kämmerei diskutiert. Diese Ergebnisse fließen in den Nachtragshaushalt 2026 ein, der im ersten Quartal 2026 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wird.

Gleichzeitig ist aber auch klar: Sparen allein wird nicht ausreichen. Unsere Einnahmen stehen in vielen Bereichen nicht mehr im angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Aufwendungen. Das liegt unter anderem daran, dass Zuweisungen von Bund und Land oft nicht kostendeckend sind. Deshalb müssen wir sehr sorgfältig prüfen, wie wir Einnahmen und Ausgaben wieder in ein ausgewogenes Verhältnis bringen können.

Diese Aufgabe kann die Verwaltung nicht allein bewältigen. Wir brauchen dafür die fachliche Begleitung der Stadtverordneten und auch das Verständnis der Bürgerschaft für notwendige, manchmal unbequeme Entscheidungen.  

Welche Einnahmequellen kann die Stadt selbst beeinflussen?

Der Handlungsspielraum der Kommunen ist insgesamt begrenzt. Die wichtigsten Einnahmen, die wir selbst steuern können, sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Hinzu kommt die Hundesteuer, die allerdings im Gesamthaushalt nur eine sehr geringe Rolle spielt. Andere große Einnahmequellen – etwa Zuweisungen oder Umlagen – werden von Bund und Land festgelegt und entziehen sich unserem direkten Einfluss. 

Welche Entwicklungen beobachten Sie bei der Grundsteuer?

Mir ist wichtig, dass wir bei der Grundsteuer sehr genau hinschauen. Insgesamt hat die Stadt durch die Grundsteuer keine spürbaren Mehreinnahmen erzielt. Gleichzeitig stellen wir fest, dass einzelne Gruppen – insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern – stärker belastet werden als zuvor. Diese Entwicklung nehmen wir ernst und behalten sie im Blick. Die Hebesätze für die Grundsteuer A (400 v. H.) und die Grundsteuer B (395 v. H.) bleiben im Haushaltsjahr 2026 unverändert. Daher können für 2026 auf neue schriftliche Grundsteuerbescheide verzichtet werden. 

Wie steht die Stadt bei der Gewerbesteuer im Landesvergleich da?

Bei der Gewerbesteuer liegt Lübben (Spreewald) im Landesdurchschnitt von Brandenburg. Wir haben also weder besonders niedrige noch besonders hohe Hebesätze. Die Gewerbesteuer ist für uns eine wichtige Einnahmequelle, sie unterliegt jedoch starken Schwankungen und hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen vor Ort ab. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt aktuell 330 % (Stand 2026). Damit liegt Lübben im Vergleich der brandenburgischen Kommunen im Mittelfeld und bundesweit im oberen Drittel. Das zeigt, dass wir hier eine maßvolle und wirtschaftsfreundliche Steuerpolitik verfolgen. 

Viele Städte nutzen eine Tourismusabgabe. Warum gibt es diese nicht – und könnte sich das ändern?

Lübben ist nicht nur Verwaltungs- und Wohnstandort, sondern auch Gesundheits- und Tourismusstadt. Der Tourismus ist eine wichtige wirtschaftliche Säule. Für die Pflege der touristischen Infrastruktur, die Bereitstellung von Angeboten und die Durchführung von Veranstaltungen wird bereits ein Kurbeitrag erhoben. Dieser reicht jedoch nicht aus, um alle damit verbundenen Aufwendungen zu decken. Viele vergleichbare Kommunen – etwa Lübbenau – erheben deshalb zusätzlich eine Tourismusabgabe. Diese richtet sich nicht an Gäste, sondern an Betriebe, die wirtschaftlich vom Tourismus profitieren, etwa Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Einzelhandel oder Freizeitangebote. Angesichts der angespannten Haushaltslage müssen wir ehrlich prüfen, ob es dauerhaft gerecht ist, diese Kosten allein aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Eine Tourismusabgabe könnte dazu beitragen, die Last fairer zu verteilen. Eine Entscheidung darüber ist noch nicht getroffen; sie müsste sorgfältig geprüft und politisch beraten werden. 

Kurbeitrag – wie ist die aktuelle Situation?

Die derzeit gültige Kurbeitragssatzung stammt aus dem Jahr 2015. Der Beitrag beträgt 2,00 Euro pro Tag für Übernachtungsgäste ab 18 Jahren und 1,00 Euro pro Tag für Rehaklinikpatienten. Zudem gibt es die Möglichkeit eines Jahreskurbeitrags. Im Vergleich liegt Lübben damit im mittleren Bereich im regionalen Vergleich und im unteren Bereich des bundesweiten Durchschnitts. Der Kurbeitrag dient dazu, Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr zumindest teilweise zu refinanzieren. Denkbar wäre perspektivisch auch die Einführung eines Tageskurbeitrags für Tagesgäste, da Lübben neben jährlich rund 215.000 Übernachtungen bei einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 3,7 Tagen auch etwa 400.000 Tagesgäste verzeichnet

Andere Kommunen nutzen stärker Gebühren. Wie sieht das bei Ihnen aus?

Viele Städte und Gemeinden erheben Gebühren, die den tatsächlichen Aufwand für bestimmte Leistungen widerspiegeln. In Lübben haben wir festgestellt, dass zahlreiche Leistungen sehr günstig oder sogar kostenfrei angeboten werden. In finanziell stabilen Zeiten war das vertretbar und ein Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger. Diese Spielräume bestehen heute jedoch nicht mehr. Ein Beispiel ist die Friedhofsgebührensatzung, die aktuell überarbeitet wird. Die geltenden Gebühren beruhen noch auf einer Kalkulation aus dem Jahr 2012 und decken die heutigen Kosten bei weitem nicht mehr. 

Welche Konsequenzen zieht die Stadt daraus?

Wir müssen künftig sehr genau prüfen, ob für unsere Leistungen kostendeckende und rechtlich zulässige Gebühren erhoben werden. Viele Gebührensatzungen sind veraltet und bilden die tatsächlichen Kosten nicht mehr realistisch ab. Hier müssen wir nachsteuern – sachlich, transparent und dort, wo es gerechtfertigt ist. Gleichzeitig prüfen wir auch weiterhin die Ausgabenseite: Welche Leistungen können wir uns leisten, wo sind Anpassungen notwendig und wo braucht es eine tragfähige Gegenfinanzierung? Zuschüsse können sinnvoll sein, müssen aber für die Stadt auch dauerhaft finanzierbar bleiben.

Viele Menschen fragen sich, ob es 2026 das Spreewaldfest oder die Eisbahn geben wird. Was können Sie dazu sagen?

Ich weiß, dass diese Fragen viele Bürgerinnen und Bürger bewegen. Anfang 2026 werden wir dazu Gespräche führen. Ich bin zuversichtlich, dass Lösungen möglich sind – allerdings wahrscheinlich nur gemeinsam mit Partnern und möglicherweise nicht in vollem Umfang sofort im Jahr 2026. Zur Transparenz gehört: Das Spreewaldfest wurde zuletzt mit rund 250.000 Euro, die Eisbahn mit Adventsmarkt mit rund 74.000 Euro aus städtischen Mitteln bezuschusst. Diese Formate müssen deshalb weiterentwickelt werden, und es braucht Partner, die Verantwortung und Finanzierung mittragen.

Was möchten Sie den Bürgerinnen und Bürgern im Hinblick auf mögliche Gebührenerhöhungen mitgeben?

Jede Leistung hat ihren Preis. Wenn die Stadt Angebote bereitstellt, entstehen dafür reale Kosten – etwa für Personal, Material, Infrastruktur und Verwaltung. In der Vergangenheit konnten wir vieles günstig oder kostenfrei anbieten. Diese Situation hat sich verändert. Unser Anspruch ist es, transparent darzulegen, was Leistungen tatsächlich kosten, und Gebühren so zu gestalten, dass sie diese Kosten möglichst realistisch abbilden. Diese Fragen werden wir in den kommenden Monaten offen aufarbeiten und in den politischen Gremien beraten.
Ich lade die Bürgerschaft und die Stadtverordneten ausdrücklich ein, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten und mitzugestalten. Nur gemeinsam können wir sicherstellen, dass Lübben auch in Zukunft eine lebenswerte und handlungsfähige Stadt bleibt. 

FAQ | KURZ ERKLÄRT

  • WIE FINANZIERT SICH EINE STADT WIE LÜBBEN? 

    Um die Aufgaben erfüllen zu können, benötigt eine Kommune Geld. Dafür können eigene Steuern erhoben werden z. B. Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer. Zudem erhält die Stadt einen Anteil der Einkommensteuer und von der Umsatzsteuer. Für besondere Aufgaben, zum Beispiel für die Schulen und Kindergärten, erhalten die Gemeinden noch Extrageld. Dazu sagt man auch Schlüsselzuweisungen. Die Kommunen nehmen weiterhin öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ein. Diese werden auf der Grundlage von Satzungen bspw. als Gebühren für Kindertagesstätten, die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Friedhöfe vereinnahmt.

  • FINANZHAUSHALT VS. ERGEBNISHAUSHALT – WAS IST DER UNTERSCHIED?

    In einer Kommune wie Lübben gibt es zwei wichtige Teile des Haushalts: den Finanzhaushalt und den Ergebnishaushalt. Der Ergebnishaushalt zeigt, welche Erträge (z. B. Steuern, Gebühren) und Aufwendungen (z. B. Gehälter, Betriebskosten) die Stadt in einem Jahr erwartet. Es geht hier also darum, ob die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben decken. Das Ziel ist, am Jahresende ein möglichst ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen, um finanziell stabil zu bleiben.

    Im Finanzhaushalt geht es um die tatsächlichen Geldflüsse – also darum, wie viel Geld die Stadt einnimmt und ausgibt. Dazu gehören auch Investitionen in Gebäude, Straßen oder digitale Infrastruktur, aber auch die Rückzahlung von Krediten. Der Finanzhaushalt zeigt, wie viel Geld die Stadt tatsächlich zur Verfügung hat, um ihre Aufgaben zu erfüllen.

    Zusammengefasst: Der Ergebnishaushalt bildet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt ab, während der Finanzhaushalt zeigt, wie viel Geld tatsächlich in der Kasse ist. Beide müssen zusammenpassen, damit die Stadt langfristig handlungsfähig bleibt.

  • WAS SIND PFLICHT- & FREIWILLIGE AUFGABEN?

    Kommunalen Aufgaben unterscheiden sich in Pflichtaufgaben nach Weisung (vom Staat vorgegeben) und Selbstverwaltungsaufgaben. Letzte unterteilen sich noch mal in Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben (§ 2 BbgKVerf). Pflichtaufgaben sind vom Gesetz festgelegte Aufgaben z. B. Melde- und Passwesen, Straßen und Fußwege. Freiwillige Aufgaben in Art, Umfang und Höhe bestimmt die Gemeinde selbst. Dazu zählen zumeist kulturelle Einrichtungen, der Betrieb von Sportstätten u. s. w.

  • WAS BEDEUTET EINE HAUSHALTSSPERRE?

    Eine haushaltswirtschaftliche Sperre oder kurz Haushaltssperre wird von der Verwaltung erlassen, wenn die Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen so stark von der Planung abweicht, dass ohne die Sperre der Haushaltsausgleich gefährdet erscheint. Sie erfolgt im Verlauf des Haushaltsjahres als Reaktion auf eine unerwartete Notlage. Die „Haushaltswirtschaftliche Sperre“ ist in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg geregelt.

    Dieses Haushaltsinstrument kann unterschiedlich scharf ausgestaltet werden. Es kann sich auf den Gesamthaushalt oder auf bestimmte Teile des Haushaltes beziehen. Ausgenommen hiervon sind vertragliche Verpflichtungen und unabweisbare Ausgaben.

  • WAS IST DER ERGEBNISHAUSHALT?

    Der Ergebnishaushalt zeigt, wie viel Geld die Stadt im laufenden Jahr verdient und ausgibt, ähnlich wie eine Gewinn- und Verlustrechnung.

    • Einnahmen: z. B. Steuern, Gebühren, Zuschüsse
    • Ausgaben: z. B. Gehälter, Sozialleistungen, Unterhalt von Gebäuden, Energiekosten

    Er zeigt, ob die Stadt wirtschaftlich arbeitet – also ob sie mehr einnimmt als ausgibt oder umgekehrt.

  • WOFÜR IST DER ERGEBNISHAUSHALT WICHTIG?

    Er zeigt, wie gut die Stadt ihren Betrieb finanzieren kann und ob sie genügend Geld hat, um ihren laufenden Verpflichtungen nachzukommen.

  • WAS IST DER FINANZHAUSHALT?

    Der Finanzhaushalt zeigt, welche tatsächlichen Geldbewegungen stattfinden – also was wirklich auf dem städtischen Konto rein- und rausgeht.

    • Einzahlungen: z. B. Steuern, Fördermittel, Kredite
    • Auszahlungen: z. B. Baukosten, Tilgung von Krediten, Anschaffungen

    Er zeigt, ob die Stadt genügend Geld liquide hat, um Projekte zu bezahlen und Investitionen zu stemmen.

  • WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN DEN BEIDEN?

    • Der Ergebnishaushalt zeigt, ob die Stadt wirtschaftlich arbeitet (Gewinn/Verlust).
    • Der Finanzhaushalt zeigt, ob die Stadt ausreichend Geld in der Kasse hat (Ein- und Auszahlungen).

    Beispiel: Eine Straße wird neu gebaut:

    • Im Finanzhaushalt steht der gesamte Baupreis als Auszahlung.
    • Im Ergebnishaushalt erscheint nur die jährliche Abnutzung (Abschreibung).
  • WARUM BRAUCHT EINE STADT BEIDES?

    Weil eine Stadt sowohl wirtschaftlich gesund als auch zahlungsfähig bleiben muss. Die beiden Haushalte ergänzen sich – wie zwei Seiten derselben Medaille.

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