SPAREN GEHT NUR GEMEINSAM


Angesichts der aktuellen finanziellen Herausforderungen stehen die Kommunen in Brandenburg vor schwierigen Entscheidungen. Steigende Kosten, sinkende Einnahmen und ein zunehmender Kostendruck engen den finanziellen Spielraum spürbar ein – auch bei der Stadt Lübben (Spreewald). Gleichzeitig sind die Erwartungen der Bürger*innen an eine moderne, lebenswerte und zukunftsfähige Kommune nach wie vor hoch. Wie kann es also gelingen, die finanziellen Grundlagen der Stadt zu sichern, ohne die Lebensqualität zu stark zu beeinträchtigen?
Im Gespräch erklärt der Kämmerer der Stadt Lübben, warum die finanzielle Lage so angespannt ist und warum es nun wichtiger denn je ist, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Dabei geht es nicht nur um Einsparungen, sondern auch um das Ausschöpfen von Einnahmepotenzialen und die strategische Ausrichtung für die Zukunft:

Herr Tyra, die Stadt Lübben steht vor großen finanziellen Herausforderungen. Welche Faktoren belasten den städtischen Haushalt derzeit am stärksten?

Wir stehen aktuell vor einer sehr angespannten Finanzlage. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Zum einen sehen wir massive Kostensteigerungen, die vor allem durch die allgemeine Inflation, steigende Energiepreise und höhere Lohnkosten getrieben werden. Seit 2016 sind unsere Verwaltungsaufwendungen um rund 12 Millionen Euro gestiegen und werden in diesem Jahr geplant bei etwa 35 Millionen Euro liegen. Zum anderen sinken unsere Einnahmen – beispielsweise verlieren wir 2024 rund 675.908 Euro an Schlüsselzuweisungen vom Land Brandenburg, während gleichzeitig die Kreisumlage und Mehrbelastungsausgleich um etwa 92.500 Euro steigen. Auch der geplante Minderertrag beim Familienleistungsausgleich beträgt rund 750.000 Euro. Das sind erhebliche Summen, die unseren finanziellen Spielraum stark einengen.

Was bedeutet das konkret für die Bürger*innen von Lübben?

Wir wollen die Belastung für die Menschen in unserer Stadt so gering wie möglich halten. Das ist uns ein wichtiges Anliegen. Dennoch müssen wir alle gemeinsam verstehen, dass unsere Ausgaben nicht mehr in gleichem Maße durch Einnahmen gedeckt sind. Wenn wir langfristig handlungsfähig bleiben wollen, müssen wir die Kosten in den Griff bekommen – und das geht nur, wenn alle ihren Teil dazu beitragen.

Wie finanziert sich die Stadt Lübben eigentlich, und warum sind die sinkenden Schlüsselzuweisungen so problematisch?

Die Stadt finanziert sich aus verschiedenen Quellen. Dazu gehören eigene Steuern wie z. B. die Grundsteuer oder Gewerbesteuer. Ein großer Teil unserer Einnahmen kommt aber auch aus den sogenannten Schlüsselzuweisungen vom Land, die nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel berechnet werden. Diese sind für uns besonders wichtig, weil sie viele unserer Pflichtaufgaben, wie den Straßenbau, das Meldewesen, Kitas und Schulen, finanzieren. Wenn diese Mittel zurückgehen, fehlen uns schlicht die Mittel für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben. Gleichzeitig steigen die Kosten für Energie, Materialien und Personal – und das erzeugt einen enormen Druck auf unseren Haushalt.

Sie haben Pflichtaufgaben erwähnt. Können Sie den Unterschied zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben für unsere Leser kurz erklären?

Pflichtaufgaben sind Aufgaben, die uns gesetzlich vorgeschrieben sind. Das können Pflichtaufgaben nach Weisung des Staates sein, wie das Meldewesen oder der Straßenbau, oder auch sogenannte Pflichtaufgaben zur Selbstverwaltung, bei denen wir als Stadt zwar ein wenig Gestaltungsspielraum haben, die wir aber trotzdem erfüllen müssen. Freiwillige Aufgaben hingegen sind Leistungen, die wir zusätzlich anbieten, weil sie die Lebensqualität in unserer Stadt verbessern – zum Beispiel im Bereich Tourismus, die Förderung von Kultur, Sport, Vereinen, Museum und Bibliothek oder unser Spreewaldfest. Gerade hier müssen wir in Zukunft genauer hinschauen, wie wir die Balance zwischen notwendiger Sparsamkeit und attraktivem Stadtleben finden.

Was kann die Stadt konkret tun, um die finanzielle Lage zu verbessern, und wie geht es jetzt weiter?

Wir müssen an vielen Stellschrauben drehen, um unsere finanzielle Lage nachhaltig zu stabilisieren. Ein wichtiger Hebel sind unsere freiwilligen Aufgaben. Diese müssen wir kritisch hinterfragen – etwa in der Kulturförderung. Hier geht es nicht darum, alles zu streichen, sondern Prioritäten zu setzen und effizienter zu wirtschaften.

Zugleich müssen wir unsere Ertragsquellen konsequenter ausschöpfen. Das beginnt bei der Überarbeitung bestehender Satzungen oder z. B. mit der Vermietung städtischer Liegenschaften. Auch die konsequente Umsetzung von Bußgeldregelungen kann zusätzliche Einnahmen sichern. Diese Maßnahmen mögen auf den ersten Blick klein erscheinen, aber in der Summe leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.

Ein weiterer Ansatzpunkt ist die bessere Nutzung von Fördermitteln. Gerade bei größeren Investitionen – sei es in die Infrastruktur, in erneuerbare Energien wie Windkraft- oder Photovoltaikanlagen oder in städtische Gebäude – sollten wir stärker auf Förderprogramme setzen, um die Belastung für unseren Haushalt zu senken. Hier müssen wir gezielt die Möglichkeiten ausloten und die Voraussetzungen schaffen, damit wir diese Mittel auch abrufen können.

Am Ende wird es auf die richtige Balance zwischen Kostensenkung, Einnahmensteigerung und gezielten Investitionen ankommen, die sowohl kurzfristig wirken als auch langfristig die finanzielle Basis der Stadt sichern sollen. Das ist kein einfacher Weg, aber nur so können wir als Stadt langfristig handlungsfähig bleiben. Wichtig ist, dass wir diesen Prozess transparent gestalten und Stadtverordnete sowie die Bürgerinnen und Bürger einbinden – denn nur gemeinsam können wir die finanzielle Zukunft Lübbens sichern.

FAQ | KURZ ERKLÄRT

  • WIE FINANZIERT SICH EINE STADT WIE LÜBBEN? 

    Um die Aufgaben erfüllen zu können, benötigt eine Kommune Geld. Dafür können eigene Steuern erhoben werden z. B. Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer. Zudem erhält die Stadt einen Anteil der Einkommensteuer und von der Umsatzsteuer. Für besondere Aufgaben, zum Beispiel für die Schulen und Kindergärten, erhalten die Gemeinden noch Extrageld. Dazu sagt man auch Schlüsselzuweisungen. Die Kommunen nehmen weiterhin öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ein. Diese werden auf der Grundlage von Satzungen bspw. als Gebühren für Kindertagesstätten, die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Friedhöfe vereinnahmt.

  • FINANZHAUSHALT VS. ERGEBNISHAUSHALT – WAS IST DER UNTERSCHIED?

    In einer Kommune wie Lübben gibt es zwei wichtige Teile des Haushalts: den Finanzhaushalt und den Ergebnishaushalt. Der Ergebnishaushalt zeigt, welche Erträge (z. B. Steuern, Gebühren) und Aufwendungen (z. B. Gehälter, Betriebskosten) die Stadt in einem Jahr erwartet. Es geht hier also darum, ob die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben decken. Das Ziel ist, am Jahresende ein möglichst ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen, um finanziell stabil zu bleiben.

    Im Finanzhaushalt geht es um die tatsächlichen Geldflüsse – also darum, wie viel Geld die Stadt einnimmt und ausgibt. Dazu gehören auch Investitionen in Gebäude, Straßen oder digitale Infrastruktur, aber auch die Rückzahlung von Krediten. Der Finanzhaushalt zeigt, wie viel Geld die Stadt tatsächlich zur Verfügung hat, um ihre Aufgaben zu erfüllen.

    Zusammengefasst: Der Ergebnishaushalt bildet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt ab, während der Finanzhaushalt zeigt, wie viel Geld tatsächlich in der Kasse ist. Beide müssen zusammenpassen, damit die Stadt langfristig handlungsfähig bleibt.

  • WAS SIND PFLICHT- & FREIWILLIGE AUFGABEN?

    Kommunalen Aufgaben unterscheiden sich in Pflichtaufgaben nach Weisung (vom Staat vorgegeben) und Selbstverwaltungsaufgaben. Letzte unterteilen sich noch mal in Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben (§ 2 BbgKVerf). Pflichtaufgaben sind vom Gesetz festgelegte Aufgaben z. B. Melde- und Passwesen, Straßen und Fußwege. Freiwillige Aufgaben in Art, Umfang und Höhe bestimmt die Gemeinde selbst. Dazu zählen zumeist kulturelle Einrichtungen, der Betrieb von Sportstätten u. s. w.

  • WAS BEDEUTET EINE HAUSHALTSSPERRE?

    Eine haushaltswirtschaftliche Sperre oder kurz Haushaltssperre wird von der Verwaltung erlassen, wenn die Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen so stark von der Planung abweicht, dass ohne die Sperre der Haushaltsausgleich gefährdet erscheint. Sie erfolgt im Verlauf des Haushaltsjahres als Reaktion auf eine unerwartete Notlage. Die „Haushaltswirtschaftliche Sperre“ ist in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg geregelt.

    Dieses Haushaltsinstrument kann unterschiedlich scharf ausgestaltet werden. Es kann sich auf den Gesamthaushalt oder auf bestimmte Teile des Haushaltes beziehen. Ausgenommen hiervon sind vertragliche Verpflichtungen und unabweisbare Ausgaben.