BIETERVERFAHREN ALTE BRÜCKE SPREELAGUNE


Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) veräußert in einem öffentlichen Bieterverfahren Zaunelemente sowie Kunststoffbohlen der ehemaligen Brücke SpreeLagune. Angebote sind bis spätestens 27. März 2026, 15:00 Uhr beim Baubetriebshof einzureichen.

Nach der erfolgreichen Freigabe der neuen 107 Meter langen Fußgängerbrücke „SpreeLagune“ im Dezember 2025 schreibt die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) zwei öffentliche Bieterverfahren aus. Veräußert werden Zaunelemente sowie Kunststoffbohlen der ehemaligen Brücke. Die alte Konstruktion war nach erheblichen Schäden und fehlender Tragfähigkeit im Februar 2023 vollständig gesperrt worden. Nun bietet die Stadt über den Baubetriebshof die ausgebauten Materialien im Rahmen zweier getrennter öffentlicher Verfahren zum Verkauf an. Mit den öffentlichen Bieterverfahren setzt die Stadt auf Transparenz und eine wirtschaftlich nachhaltige Verwertung der ausgebauten Brückenelemente.

KUNSTSTOFFBOHLEN & ZAUNELEMENTE

Veräußert werden gebrauchte Kunststoffbohlen (ca. 250 x 19,7 x 4 cm) mit einer Gesamtmenge von rund 150 laufenden Metern. Der Verkauf erfolgt als Gesamtposten, ein Teilverkauf bleibt vorbehalten. Das Mindestgebot beträgt 3.000 Euro. Ebenfalls angeboten werden gebrauchte Zaunelemente aus verzinktem und pulverbeschichtetem Stahl (ca. 140 x 80 cm je Feld) mit einer Gesamtlänge von rund 150 laufenden Metern. Das Mindestgebot liegt bei 750 Euro.

BESICHTIGUNG

Eine Besichtigung ist vom 16. März bis 27. März 2026 jeweils zwischen 7:00 und 15:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung beim Baubetriebshof möglich (Tel. 03546 7922-42). Interessenten werden ausdrücklich gebeten, den Zustand vor Angebotsabgabe eigenständig zu prüfen.

FRISTEN

Schriftliche, verbindliche Angebote sind bis spätestens 27. März 2026, 15:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag beim Baubetriebshof, Puschkinstraße 5A, 15907 Lübben (Spreewald), einzureichen. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang. Der Zuschlag erfolgt jeweils an den Bieter mit dem höchsten wirtschaftlichen Angebot unter Berücksichtigung des Mindestgebotes. Ein Rechtsanspruch auf Zuschlag besteht nicht. Weitere Information gibt es im Amtsblatt 03.

AUSSCHREIBUNGEN

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