FÜHRERSCHEIN UMTAUSCHEN


Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die nächste Frist ist der 19. Januar 2026 für Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Das Bürgerbüro der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) weist darauf hin, dass für Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, die nächste Umtauschfrist am 19. Januar 2026 endet. Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen.

Allgemein gilt: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.

EINZUREICHENDE UNTERLAGEN

Der Führerscheinumtausch kann neben dem Straßenverkehrsamt auch über das Bürgerbüro der Stadt Lübben (Spreewald) gegen eine Gebühr erfolgen. Die Antragstellung ist persönlich im Bürgerbüro zu den offiziellen Öffnungszeiten möglich oder alternativ kann ein Termin außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch die Führerscheinstelle Lübben in der Weinbergstraße 30. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • aktueller Führerschein
  • ein gültiges Personaldokument
  • aktuelles biometrisches Passbild

GÜLTIGKEIT

FÜHRERSCHEINE AB 01.01.1999

Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr:

ausgestellt am

Umtauschen bis

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033


FÜHRERSCHEINE BIS 31.12.1998

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 war das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

geboren

Umtauschen bis

vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

BESONDERER HINWEIS
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

BÜRGERBÜRO

  • MAIL buergerbuero@luebben.de
  • TELEFON 03546 79-2505; -2506; -2507