Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die nächste Frist ist der 19. Januar 2026 für Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.
Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Das Bürgerbüro der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) weist darauf hin, dass für Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, die nächste Umtauschfrist am 19. Januar 2026 endet. Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen.
Allgemein gilt: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Der Führerscheinumtausch kann neben dem Straßenverkehrsamt auch über das Bürgerbüro der Stadt Lübben (Spreewald) gegen eine Gebühr erfolgen. Die Antragstellung ist persönlich im Bürgerbüro zu den offiziellen Öffnungszeiten möglich oder alternativ kann ein Termin außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch die Führerscheinstelle Lübben in der Weinbergstraße 30. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- aktueller Führerschein
- ein gültiges Personaldokument
- aktuelles biometrisches Passbild
GÜLTIGKEIT
FÜHRERSCHEINE AB 01.01.1999
Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr:
ausgestellt am | Umtauschen bis |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
FÜHRERSCHEINE BIS 31.12.1998
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 war das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
geboren | Umtauschen bis |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
BESONDERER HINWEIS
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
BÜRGERBÜRO
- MAIL buergerbuero@luebben.de
- TELEFON 03546 79-2505; -2506; -2507