INFORMATION DER STADT LÜBBEN (SPREEWALD)


Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) informiert über die aktuelle Personalsituation in den städtischen Kindertagesstätten. Hintergrund sind sinkende Kinderzahlen, gesetzliche Rahmenbedingungen sowie ein dadurch veränderter Bedarf an pädagogischem Personal ab dem Frühjahr 2026.

Am 09. Dezember 2025 fand hierzu eine außerordentliche Sitzung des Kitaausschusses statt, zu der die Leitungen der Einrichtungen sowie jeweils zwei Elternvertretungen eingeladen waren. Ziel der Sitzung war es, Sorgen und Unsicherheiten aufzunehmen, Fragen zu beantworten und Missverständnisse auszuräumen – insbesondere vor dem Hintergrund einer aktuell kursierenden Petition, die in Teilen fehlerhafte Informationen enthält.

Der Stadt Lübben ist bewusst, dass personelle Veränderungen in Kitas viele Familien beschäftigen und verunsichern können. Gleichzeitig ist es unsere Aufgabe als Trägerin, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, eine stabile Betreuung sicherzustellen und Personalentscheidungen verantwortungsvoll sowie im Einklang mit Datenschutz und arbeitsrechtlichen Regeln zu treffen.

Um Sie bestmöglich zu informieren, haben wir die wichtigsten Fragen aus der Sitzung zusammengefasst.

 

FAQ

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR PERSONALSITUATION IN DEN KITAS

  • 1. Warum müssen Stellen abgebaut werden?

    Der Personalbedarf in jeder Einrichtung richtet sich nach den tatsächlichen Kinderzahlen sowie dem gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel des Landes Brandenburg. Da die Kinderzahlen aktuell sinken, verringert sich auch der gesetzlich vorgeschriebene Personalbedarf.
    Es wurde zunächst durch das Land Brandenburg kommuniziert, dass der Personalschlüssel im Krippenbereich zum 01.08.2025 verbessert werden soll. Diese Verbesserung wurde jedoch kurzfristig zurückgezogen. Warum das Land den Schlüssel nicht, wie ursprünglich angekündigt, verbessert hat, entzieht sich unserer Kenntnis.
    Die pädagogische Qualität in der Stadt Lübben (Spreewald) bleibt gesichert: Der vorgeschriebene Personalschlüssel wird weiterhin vollständig eingehalten. Allerdings führt die rechnerische Verringerung des Bedarfs voraussichtlich zu einzelnen Kündigungen.

  • 2. Warum können die aktuellen Auszubildenden möglicherweise nicht übernommen werden?

    Ob Auszubildende übernommen werden können, hängt direkt vom Personalbedarf ab. Derzeit ist davon auszugehen, dass nach Abschluss der Ausbildung keine ausreichenden Stellen zur Verfügung stehen. Eine endgültige Entscheidung ist jedoch noch nicht gefallen.

  • 3. Wann werden die personellen Veränderungen wirksam?

    Im Frühjahr 2026 kehren mehrere Mitarbeitende aus Elternzeit oder längeren Krankheitsphasen zurück. Dadurch entsteht ein Personalüberhang, der zu Kündigungen führen kann. Die Leitungen der Einrichtungen werden die Übergänge verantwortungsvoll begleiten.

  • 4. Warum wurden Eltern nicht früher informiert?

    Informationen zu konkreten Personalangelegenheiten unterliegen dem Datenschutz und dem arbeitsrechtlichen Persönlichkeitsrecht.

    Das bedeutet:

    • Mitarbeitende müssen immer zuerst informiert werden.
    • Über Kündigungen oder individuelle Personalentscheidungen dürfen keine Details nach außen gegeben werden.

    Sobald Veränderungen Betriebsfolgen haben – z. B. Anpassungen im Tagesablauf oder Übergangslösungen – werden die Eltern selbstverständlich informiert.

  • 5. Wurden Alternativen für die betroffenen Fachkräfte geprüft?

    Ja. Die Stadt ist sich der persönlichen Auswirkungen bewusst und hat verschiedene Wege geprüft, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu erhalten. Aktuell gibt es jedoch keine geeigneten alternativen Einsatzbereiche innerhalb der Verwaltung oder anderer Einrichtungen.

  • 6. Warum wurde der Personalschlüssel vom Land nicht – wie angekündigt – angepasst?

    Das Land Brandenburg hatte zunächst eine Verbesserung des Personalschlüssels im Krippenbereich zum 01.08.2025 angekündigt. Diese Anpassung wurde jedoch kurzfristig zurückgezogen. Die Stadt hat darauf keinen Einfluss.

  • 7. Was bedeutet es für Kinder, wenn Bezugserzieher*innen die Einrichtung verlassen?

    Veränderungen werden so sensibel und kindgerecht wie möglich gestaltet. Die Leitungen entwickeln gemeinsam mit den Teams Übergangsmodelle, führen Gespräche mit den Kindern und sorgen für stabile Bezugspersonen im Alltag.

  • 8. Haben die Kündigungen etwas mit dem Wegfall der „dritten Betreuungsstufe“ zu tun?

    Nein. Die dritte Betreuungsstufe betrifft die Refinanzierung längerer Betreuungszeiten und nicht den Personalschlüssel. Der Rechtsanspruch der Kinder auf Betreuung bleibt vollständig bestehen.

    Auch wenn das Land die Finanzierung an den Landkreis übertragen hat und dieser sie aktuell nicht übernimmt, hat dies keinen Einfluss auf die notwendige Personalbemessung. Die Entscheidung vom Land Brandenburg und das Handeln vom Landkreis bedeuten jedoch Mehrkosten für den jeweiligen Träger. Dies verschärft die finanzielle Situation für die Kommunen – auch für die Stadt Lübben.

ANSPRECHPARTNER

Für Rückfragen stehen die Leitungen der Kindertagesstätten sowie das Sachgebiet Kita der Stadtverwaltung gern zur Verfügung: