STADT UNTERSTÜTZT LAUBENTSORGUNG


Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) unterstützt die Bürger*innen bei der Laubentsorgung und stellt vom 13. Oktober bis voraussichtlich Mitte Dezember insgesamt 20 kostenfreie Container für Laub von öffentlichen Bürgersteigen auf.

Die Tage werden kürzer und die Bäume beginnen ihre Blätter abzuwerfen. Auch in diesem Jahr wird in Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) die Laubaktion durchgeführt.

Zur Unterstützung der Laubentsorgung von öffentlichen Bürgersteigen stellt die Stadt Lübben vom 13. Oktober bis voraussichtlich Mitte Dezember insgesamt 20 Laubcontainer auf. Die kostenfreie Laubentsorgung ist eine Serviceleistung der Stadt Lübben (Spreewald) für die Bürgerschaft. Für die Container gilt:

  • nur für Laub von Straßenbäumen
  • keine Gartenabfälle
  • kein Rasenschnitt
  • kein Müll
  • keine sonstigen Abfälle

VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHTEN

Die regelmäßige Beseitigung von Laub und gefährlichen Ästen zählt zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers bzw. Vermieters. Auf den öffentlichen Straßen und Wegen ist dafür die Kommune zuständig. In der Regel gibt sie diese Aufgabe über eine Satzung jedoch direkt an die angrenzenden Grundstückseigentümer weiter. So sind neben den Wegen auf dem eigenen Grundstück auch die direkt angrenzenden Gehsteige von Laub- oder Schneemengen zu befreien. Vermietende können diese Arbeiten zwar grundsätzlich – durch ausdrückliche Regelung im Mietvertrag oder einer beigefügten Hausordnung – den Mietenden aufgeben, jedoch entbindet ihn das selbst nicht automatisch von seinen Verkehrssicherungspflichten. Er muss gewährleisten, dass der Mieterschaft der Aufgabe nachkommt, notfalls abmahnen und bei wiederholter Nichterfüllung auf dessen Kosten einen externen Dienstleistungsbetrieb für die Räumung beauftragen. Bei der Bürgersteigreinigung ist zu beachten, dass das Laub nicht in den Rinnstein oder auf die Fahrbahn gekehrt wird.

LAUB AUS DEM EIGENEN GARTEN

Laub und andere Abfälle, die von den privaten Grundstücken stammen, sind nicht über die Container zu entsorgen. Diese sind durch die Grundstückseigentümer*innen selbst auf ihren Grundstücken zu kompostieren bzw. zu entsorgen.
Das Laub wird z. B. über Laubsäcke entsorgt bzw. kann im eigenen Garten kompostiert oder bei größeren Mengen zur entgeltpflichtigen Privatanlieferstation (Mülldeponie) nach Ratsvorwerk [Ratsvorwerk 20, 15907 Lübben (Spreewald)] gebracht werden.
Der kommunale Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ bietet gegen eine Gebühr Laubsäcke an. Das Verbrennen oder Entsorgen im Wald sind ausdrücklich nicht zulässig.

▼ STANDORTE LÜBBEN STADT

  • Bahnhofstraße Parkplatz "Wilde"
  • Blumenstraße
  • Spielbergstraße Alter Kohlelagerplatz
  • Garagenkomplex "Am Kleinen Hain"
  • Paddenbrücke
  • Randstreifen Ostbahnhof
  • Sperberweg Bereich Feldscheune
  • Parkplatz F.-L.-Jahn Schule
  • Parkplatz Lindenstraße

▼ STANDORTE IN DEN ORTSTEILEN

  • Hartmannsdorf | An der Buswendeschleife & Hartmannsdorfer Landstraße
  • Lubolz | Klein Lubolz - Am Denkmal & Groß Lubolz - Am Denkmal
  • Neuendorf | Grünfläche Sportplatz
  • Radensdorf | Am Dorfgemeinschaftshaus erste Parkfläche & Kopsa
  • Steinkirchen | Dorfaue FFW & Vorplatz Friedhof
  • Treppendorf | An der alten Feuerwehr

▼ STATISTIK 2024

  • 20 Container an 19 Standorten
  • 125,38 t Laub abgefahren und entsorgt
  • Gesamtkosten (Verkippungsgebühr, Transport, Technik und Personal):
    ca. 26.914,12 €

▼ STATISTIK 2023

  • 20 Container an 18 Standorten
  • 118,54 t Laub abgefahren und entsorgt
  • Gesamtkosten (Verkippungsgebühr, Transport, Technik und Personal):
    ca. 26.758,09 €

INFOS

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