NEUE KITASATZUNG


Werte Eltern und Erziehungsberechtigte,

am 28. Oktober hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) die Satzung zur Betreuung von Kindern in einer Kindertagesstätte in Trägerschaft der Stadt Lübben sowie über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen - Kita-Satzung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) rückwirkend zum 01.08.2021 beschlossen.

Uns als Stadt Lübben war es wichtig, dass wir in der neuen Satzung vor allem der gesetzlich vorgegebenen Sozialverträglichkeit bei der Beitragsberechnung Raum geben. So werden Familien unterstützt, bei denen das monatliche Grundeinkommen oftmals nicht ausreicht, um Kitaplätze ohne Sorgen zu finanzieren. Ein Teil der Eltern in Lübben wird somit bald weniger bezahlen. Dennoch ist uns auch bei dieser Entlastung bewusst, dass nach dem Solidarprinzip Besserverdienende mehr Aufwendungen haben. Diese liegen beim Höchstsatz pro Kind bei rund 20,00 Euro/Monat.

Wie bereits im Amtsblatt vom 16.07.2021, Jahrgang 30, Nummer 7 veröffentlicht, tritt die neue Satzung zum 01.08.2021 rückwirkend in Kraft. Das bedeutet, dass einhergehende Änderungen der Elternbeiträge nicht ausgeschlossen werden können und Nachzahlungen aber auch Rückzahlungen erfolgen werden.

Alle betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigten erhalten zeitnah ein Schreiben zur Neuberechnung sowie ein Informationsblatt. Zudem werden die Änderungen über die entsprechenden Aushänge in den Einrichtungen, über das Amtsblatt November sowie über die Kita-App kommuniziert. Für Fragen von Eltern und Erziehungsberechtigten wurde eine HOTLINE per Telefon und E-Mail zu den gängigen Öffnungszeiten eingerichtet.

Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gern bei unseren Mitarbeitern. Wir haben eine HOTLINE für Sie per Telefon (03546 79-2510) und E-Mail (kitas@luebben.de) eingerichtet:

ERREICHBARKEIT 

  • Dienstag 09:00 — 12:00 Uhr, 13:00 — 18:00 Uhr
  • Donnerstag 09:00 — 12:00 Uhr, 13:00 — 15:00 Uhr
  • Freitag 09:00 — 12:00 Uhr

Mit freundlichen Grüßen

Lars Kolan
Bürgermeister


KURZ ERKLÄRT

Im folgenden Artikel haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengefasst: 


1 SATZUNGSÄNDERUNG

Landesgesetzgeber gibt Ausschlussfrist 01.08.2021 für Satzungsänderung vor! Aktuell gültige Satzung ist zwingend zu überarbeiten. Deshalb: Öffentlich bekannt gemacht im amtlichen Bekanntmachungsblatt am 16.07.2021.

2 GUTE-KITA GESETZ

Grundlage bietet das Gute-Kita Gesetz (seit 01.08.2019). Dies ist die Basis für die Satzungsänderung, da es eine Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit für Geringverdienende enthält. Es gilt:

  1. Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit für Geringverdienende  
  2. Verbesserung der Personalbemessung im Kita-Bereich ab 01. August 2020 auf 1:10
  3. Finanzielle Förderung längerer Betreuungszeiten
  4. Stärkung der Elternbeteiligung
  5. Mehr Zeit für Anleitung
  6. Förderung kindlicher Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung.

3 KITA-GESETZ (KitaG)

Als Basis dienen auch die Regelung aus dem Kita-Gesetz (KitaG). Dies besagt, dass die Elternbeiträge sozialverträglich zu gestalten sind, nach dem Elterneinkommen, der Zahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang. Es gilt:

  1. Die Elternbeiträge sind sozialverträglich zu gestalten,
  2. nach dem Elterneinkommen, 
  3. der Zahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder sowie 
  4. dem vereinbarten Betreuungsumfang

4 SOZIALVERTRÄGLICHKEIT

Sozialverträglichkeit! Ein Elternbeitrag kann den Personensorgeberechtigten auch dann nicht zugemutet werden, wenn ihr Haushaltseinkommen einen Betrag von 20.000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt (Geringverdienende).

5 GRUNDLAGE DER ELTERNBEITRAGSTABELLE

Grundlage der Werte gemäß Elternbeitragstabelle ist die Kalkulation: Auf Grundlage der Kalkulation wurden die Höchstbeiträge ermittelt. Die umlagefähigen Kosten, für die Betreuungsformen Krippe/Kindergarten und Hort, wurden auf Basis des Haushaltsjahres 2020, abzüglich institutioneller Förderungen (§ 16 (2) KitaG) ermittelt.

6 BERECHNUNGSGRUNDLAGE

Berechnungsgrundlage ist das Nettojahreseinkommen. Die Berechnung dessen wird zukünftig jedem Bescheid transparent beigefügt. (Berechnungstabelle siehe unten)

7 WAS IST NEU

ALTE SATZUNGNEUE SATZUNG
ANSICHT
  • Verschiedene Anlagen (Berechnungstabellen) für die jeweilige Betreuungsform (Kita, Krippe, Hort)
  • Übersichtlich in einem Tabellenblatt dargestellt
BERECHNUNGS-
GRUNDLAGE
  • Monatsnettoeinkommen
  • Maßgebliches Jahresnetto-einkommen dargestellt (§ 9 (2)
MINDEST-
BEITRAGSGRENZE
  • Mindestbeitragsgrenze gemäß Geringverdiener-Regelegung nicht vorhanden (Gefahr der Anfechtbarkeit gem. Inhalt Gute-KiTa-Gesetz
  • Berücksichtigung der Geringverdienenden-Grenze (ca. 20.000,00 €)
HÖCHSTBETRAG
  • Höchstbeitrag Verdienst über 4.000,00 € monatlich (48.000,00 € jährlich)

    Beispiel Höchstbeiträge:
    Krippe bis 10 h: 360,00 €
    Kita bis 10 h: 180,00 €
    Hort bis 6 h: 115,00 €
  • Höchstbeitrag Jahresverdienst 48.001 € - 49.500 €

    Beispiel Höchstbeiträge:
    Krippe bis 10 h: 380,00 €
    Kita bis 10 h: 200,00 €
    Hort bis 6 h: 80,00 €
GESCHWISTER-
KINDER
  • Geschwisterkinder kompliziert dargestellt (§ 6 Abs. 3)
  • Geschwisterkinder in Tabelle dargestellt
    1 = 100 %
    2 = 90 %
    3 = 80 %
    4 und mehr = 70 %


8 STUFENWEISE BEITRAGSTABELLE
Die Staffelung erfolgt für weitere Einkommen in der Nettojahreseinkommensstaffelung ab 40.500 € Nettojahreseinkommen.

Der Einstiegssatz wird für alle Nettojahreseinkommen ab 20.000,00 € erhoben. Gemäß § 90 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII i. V. m. § 92a SGB XII kann von Personensorgeberechtigten, deren Einkommen unterhalb der sozialhilferechtlichen Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII liegt, ein Kostenbeitrag bis zur Höhe der häuslichen Ersparnis, die mit dem Besuch einer Kindertagesstätte einhergeht, verlangt werden.

Einkommen der Eltern (Nettojahreseinkommen)KrippeKindergartenHort
vertraglich vereinbarter Betreuungsumfang in Stunden
bis 66-8 h8- 10 hbis 66 - 8 h8 - 10 hbis 4über 4
Staffelung des Elternbeitrages
0,00 €20.000,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
20.001,00 €21.000,00 €20,00 €25,00 €25,00 €20,00 €25,00 €25,00 €12,00 €15,00 €
21.001,00 €22.500,00 €30,00 €35,00 €38,00 €30,00 €34,00 €35,00 €17,00 €26,00 €
22.501,00 €24.000,00 €41,00 €50,00 €57,00 €35,00 €41,00 €45,00 €19,00 €29,00 €
24.001,00 €25.500,00 €52,00 €65,00 €76,00 €40,00 €48,00 €55,00 €21,00 €32,00 €
25.501,00 €27.000,00 €63,00 €80,00 €95,00 €45,00 €55,00 €65,00 €23,00 €35,00 €
27.001,00 €28.500,00 €78,00 €95,00 €114,00 €50,00 €62,00 €75,00 €25,00 €38,00 €
28.501,00 €30.000,00 €84,00 €110,00 €133,00 €55,00 €69,00 €85,00 €27,00 €41,00 €
30.001,00 €31.500,00 €96,00 €125,00 €152,00 €60,00 €76,00 €95,00 €29,00 €44,00 €
31.501,00 €33.000,00 €104,00 €140,00 €171,00 €65,00 €83,00 €105,00 €31,00 €47,00 €
33.001,00 €34.500,00 €118,00 €155,00 €190,00 €70,00 €90,00 €115,00 €33,00 €50,00 €
34.501,00 €36.000,00 €129,00 €170,00 €209,00 €75,00 €97,00 €125,00 €35,00 €53,00 €
36.001,00 €37.500,00 €140,00 €185,00 €228,00 €80,00 €104,00 €135,00 €37,00 €56,00 €
37.501,00 €39.000,00 €151,00 €200,00 €247,00 €85,00 €111,00 €145,00 €39,00 €59,00 €
39.001,00 €40.500,00 €162,00 €215,00 €266,00 €90,00 €118,00 €155,00 €41,00 €62,00 €
40.501,00 €42.000,00 €173,00 €230,00 €285,00 €95,00 €125,00 €165,00 €43,00 €65,00 €
42.001,00 €43.500,00 €184,00 €245,00 €304,00 €100,00 €132,00 €175,00 €45,00 €68,00 €
43.501,00 €45.000,00 €195,00 €260,00 €323,00 €105,00 €139,00 €185,00 €47,00 €71,00 €
45.001,00 €46.500,00 €206,00 €275,00 €342,00 €110,00 €146,00 €190,00 €49,00 €74,00 €
46.501,00 €48.000,00 €217,00 €290,00 €361,00 €115,00 €153,00 €195,00 €51,00 €77,00 €
48.001,00 €49.500,00 €228,00 €305,00 €380,00 €120,00 €160,00 €200,00 €53,00 €80,00 €


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TELEFON 03546 79-2510
MAIL kitas@luebben.de