Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) prüft eine Vereinheitlichung und Anpassung bestehender Pachtverträge aufgrund der seit 01. Januar 2025 bestehenden Grundsteuerreform sowie der künftigen Umsatzsteuerpflicht der Kommune und passt diesbezüglich Vertragsinhalte und Pachtzinsen an.
Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) prüft eine Vereinheitlichung und Anpassung bestehender Pachtverträge aufgrund der seit 01. Januar 2025 bestehenden Grundsteuerreform sowie der künftigen Umsatzsteuerpflicht der Kommune und passt diesbezüglich Vertragsinhalte und Pachtzinsen an. Betroffen von den Anpassungen sind 1.347 Bürger*innen, die mit der Stadt Lübben (Spreewald) in einem Vertragsverhältnis stehen.
ANPASSUNG AUFGRUND GRUNDSTEUERREFORM
Der Handlungsbedarf der Stadt Lübben (Spreewald) begründet sich mit dem Inkrafttreten der Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025 und der damit verbundenen Steuerpflicht der Kommune für fremde Gebäude auf städtischem Grund und Boden. Auch bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen kommt es zu Veränderungen. Bis einschließlich 2024 zahlte der Pächter die jeweilige Grundsteuer A und B.
ANPASSUNG AUFGRUND UMSATZSTEUERPFLICHT
Des Weiteren ist die Stadt Lübben (Spreewald) verpflichtet, künftig die Bestimmungen des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) umzusetzen und demnach auf alle Miet- und Pachteinnahmen inklusive der Nebenkosten die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % an das Finanzamt abzuführen. Demgemäß passt die Stadtverwaltung alle mit Dritten geschlossenen privatrechtlichen Miet- und Pachtverträge zur Nutzungsüberlassung von kommunalen Grundstücken und Grundstücksteilflächen an und schafft somit einheitliche Vertragsgrundlagen. Hierbei werden auch die in den Pachtverträgen vereinbarten Pachtzinsen anhand der gesetzlichen Grundlagen sorgfältig geprüft und unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation angepasst. Rechtlicher Hintergrund ist hierfür die Anwendung des § 87 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburgs (BbgKVerf), der die Kommune verpflichtet, Vermögensgegenstände nur zu ihrem vollen Wert zu überlassen.
Bezüglich der Vertragsanpassungen der Pachtverträge für die Garagen laufen die Beratungen. Die Stadt Lübben wird entsprechend informieren.
Die erforderlichen Vertragsanpassungen werden zeitnah vorgenommen und allen Vertragspartnern zugestellt.
Foto: ©Stadt Lübben, D. Ziemer