Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) informiert, dass mehrere Eichen im Stadtgebiet vom Eichenprozessionsspinner befallen sind und warnt vor den gesundheitlichen Risiken durch die giftigen Brennhaare. Bürger*innen sollen Abstand zu befallenen Bäumen halten, Nester nicht berühren und Sichtungen an die Stadt oder beim Forstamt Dahme-Spreewald melden.
Nachdem bereits mehrere Kommunen im Spreewald über Vorkommen des Eichenprozessionsspinners informiert haben, ist nun auch das Stadtgebiet von Lübben betroffen. Die Stadtverwaltung weist Bürger*innen auf die gesundheitlichen Gefahren hin und bittet um besondere Vorsicht im Umfeld befallener Eichen.
Der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) liegen derzeit Kenntnisse über mehrere befallene Bäume beziehungsweise Standorte vor. Betroffen sind ein Privatgrundstück im Bereich An den Eichen, ein Straßenbaum in der Lubolzer Dorfstraße, mehrere Eichen in der Wettiner Straße, darunter im Bereich der Liuba-Grundschule neben dem Sportplatz, eine Eiche am Garagenkomplex Am Kleinen Hain sowie Bäume im Umfeld der Kita „Gute Laune“ an der Berliner Chaussee.
An den betroffenen Standorten werden entsprechende Warnhinweise angebracht beziehungsweise die Bereiche regelmäßig kontrolliert.
WELCHE GEFAHR GEHT VOM EICHENPROZESSIONSSPINNER AUS?
Der einheimische Eichenprozessionsspinner ist als Nachtfalter harmlos. Die Raupen entwickeln jedoch im Laufe ihrer Entwicklung sogenannte Brennhaare, die das Nesselgift Thaumetopoein enthalten. Bereits der Kontakt mit den Haaren kann bei Menschen und Tieren gesundheitliche Beschwerden auslösen.
Mögliche Folgen sind Hautrötungen, Pusteln und starker Juckreiz. Darüber hinaus können Augenreizungen und Augenentzündungen auftreten. Auch Benommenheit, Schwindel und Fieber sind möglich. Werden die Brennhaare eingeatmet, kann dies zu Husten, Atemwegsreizungen und Atemnot führen. In seltenen Fällen sind schwere allergische Reaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock möglich. Die feinen Brennhaare können über die Luft verbreitet werden und auch noch längere Zeit in verlassenen Nestern aktiv bleiben.
Die Stadt bittet daher alle Bürger*innen, befallene Bäume und Gespinste weiträumig zu meiden. Nester dürfen keinesfalls berührt oder eigenständig entfernt werden. Besondere Vorsicht ist auch bei der Entsorgung von Eichenlaub geboten.
MELDUNG VON SICHTUNGEN
Bürger*innen können eine Sichtung der zuständigen Behörde melden:
STADTGEBIET
- Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)
- Fachbereich II/SG Sicherheit und Ordnung
- FON 03546 79-2501/-2504/-2511
WALDBEREICH
- Forstamt Dahme-Spreewald, Revier Lübben
- FON 03544 557303

MASSNAHMEN DER STADT LÜBBEN
Die örtliche Ordnungsbehörde kontrolliert regelmäßig die bekannten Befallsbereiche und trifft Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung. Derzeit werden die betroffenen Standorte durch Hinweisschilder gekennzeichnet.
Sollte im Rahmen der Gefahrenbewertung weiterer Handlungsbedarf festgestellt werden, werden geeignete Maßnahmen durch spezialisierte Fachfirmen veranlasst.
Die Stadt Lübben appelliert ausdrücklich daran, Nester nicht eigenständig zu entfernen – auch nicht auf privaten Grundstücken. Die Entfernung sollte ausschließlich durch Fachbetriebe erfolgen. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind grundsätzlich selbst für die Beseitigung auf ihren Flächen und die damit verbundenen Kosten verantwortlich. Im Wald liegt die Zuständigkeit beim Forstamt Dahme-Spreewald.
FAQ
Was bedeuten die Warnhinweise an befallenen Bäumen?
Die Stadt informiert mit Hinweisschildern über bekannte Befallsstellen. Die Schilder dienen dem Schutz der Bevölkerung und weisen darauf hin, dass ein Abstand zum betroffenen Baum eingehalten werden sollte.
Wie sollte ich mich an einem befallenen Baum verhalten?
Nähern Sie sich dem Baum nicht unnötig und halten Sie Abstand zu Nestern und Gespinsten. Lebende oder tote Raupen sollten niemals berührt werden. Achten Sie besonders auf Kinder und Hunde.
Was soll ich tun, wenn ich möglicherweise Kontakt mit Brennhaaren hatte?
Wechseln und reinigen Sie Kleidung und Schuhe möglichst umgehend. Duschen Sie gründlich, waschen Sie Ihre Haare und spülen Sie die Augen mit klarem Wasser aus.
Wann sollte ich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen?
Bei Hautreaktionen, Augenreizungen oder anderen Beschwerden sollte eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden. Bei schweren allergischen Reaktionen, Atemnot oder asthmatischen Beschwerden ist unverzüglich der Rettungsdienst zu verständigen.
Wer ist für die Entfernung der Nester zuständig?
Auf Privatgrundstücken sind die Eigentümerinnen und Eigentümer für die Beauftragung einer Fachfirma verantwortlich. Im öffentlichen Stadtgebiet ist die Stadtverwaltung und im Wald ist der Landesforstbetrieb zuständig.
Wo kann ich einen Befall melden?
Sichtungen im Stadtgebiet können dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Lübben gemeldet werden. Für Waldflächen ist das Forstamt Dahme-Spreewald zuständig.
STADTGEBIET
- Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)
- Fachbereich II/SG Sicherheit und Ordnung
- FON 03546 79-2501/-2504/-2511
WALDBEREICH
- Forstamt Dahme-Spreewald, Revier Lübben
- FON 03544 557303
Wo finde ich weitere Informationen?
Aktuelle Hinweise veröffentlicht die Stadt Lübben auf ihrer Website. Allgemeine Informationen zum Eichenprozessionsspinner stellt außerdem das Umweltbundesamt bereit: umweltbundesamt.de.





