KOMMUNEN AM LIMIT


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Vertreterinnen und Vertreter unserer Vereine, Institutionen und Unternehmen,

unsere Spreewaldstadt Lübben befindet sich in einer Zeit des Wandels. Wie viele Kommunen in Deutschland stehen auch wir vor finanziellen Herausforderungen. Gleichzeitig eröffnen sich neue Chancen, die unsere Stadt langfristig stärken können. Beides gehört zur Realität – und beides verlangt nach einem klaren Blick, verantwortungsvollem Handeln und einem starken Miteinander. Deshalb möchte ich Sie heute darüber informieren, welche Schritte wir als Stadt gehen und wie wir die Zukunft gemeinsam gestalten wollen.


VERANTWORTUNG FÜR EINE STABILE ZUKUNFT

Die angespannte Finanzlage vieler Städte und Gemeinden macht auch vor Lübben nicht halt. Unser Ziel ist es deshalb, frühzeitig und verantwortungsvoll zu handeln. Aus diesem Grund arbeitet die Stadtverwaltung derzeit an einem Haushaltssicherungskonzept, das die finanzielle Entwicklung der kommenden Jahre in den Blick nimmt. Dieses Konzept soll eine verlässliche Grundlage für die zukünftige Ausrichtung unserer Stadt schaffen. Es umfasst unter anderem:

  • eine umfassende Analyse der aktuellen Finanzsituation,
  • eine Bewertung bestehender Strukturen und Handlungsspielräume,
  • sowie konkrete Maßnahmen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Stadt nachhaltig zu sichern.

Dabei geht es nicht allein um Zahlen. Es geht um die Frage, wie wir auch künftig in unsere Stadt investieren, wichtige Angebote erhalten und gleichzeitig verantwortungsvoll mit den vorhandenen Mitteln umgehen.

Mir ist wichtig, diesen Prozess offen und transparent zu gestalten. Deshalb werden wir ab September gemeinsam mit den Stadtverordneten, Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Institutionen und weiteren Akteuren in den Dialog treten. Ihre Ideen, Erfahrungen und Anregungen sind ein wertvoller Beitrag für die Entscheidungen der kommenden Jahre.

NEUE PERSPEKTIVEN FÜR UNSEREN WIRTSCHAFTSSTANDORT

Neben den Herausforderungen gibt es auch Entwicklungen, die Anlass zu Zuversicht geben. Mit der geplanten Entwicklung des ehemaligen Spreewerk-Geländes entsteht in Lübben ein bedeutender neuer Industriestandort. Die vorgesehene Ansiedlung eines Unternehmens aus dem Verteidigungs- und Sicherheitsbereich ist die größte industrielle Investition im Landkreis Dahme-Spreewald seit vielen Jahren.

Geplant sind zunächst bis zu 350 tarifgebundene Arbeitsplätze. Darüber hinaus entstehen vielfältige Impulse für regionale Unternehmen, das Handwerk, den Einzelhandel, die Gastronomie und das Beherbergungsgewerbe. Bereits heute sind erste positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft spürbar.

Mir ist bewusst, dass die Branche unterschiedlich bewertet wird. Gerade deshalb ist ein sachlicher und respektvoller Umgang mit diesem Thema wichtig. Unabhängig davon bietet diese Investition für unsere Stadt die Chance, wirtschaftliche Stärke auszubauen, Arbeitsplätze zu schaffen und langfristige Entwicklungsperspektiven zu eröffnen.

WAS UNSERE STADT STARK MACHT

Lübben lebt von den Menschen, die sich tagtäglich für unsere Gemeinschaft einsetzen – in Vereinen, Feuerwehren, sozialen Einrichtungen, Unternehmen, Kultur, Sport und Ehrenamt. Für dieses Engagement danke ich Ihnen herzlich. Es prägt das Leben in unserer Stadt und macht Lübben zu einem lebenswerten Ort. Allein über 80 Veranstaltungen in diesem Jahr sprechen für sich. Ein schönes Zeichen dieses Miteinanders wird auch in diesem Jahr wieder das Hafenfest im September sein. Es bietet Gelegenheit, zusammenzukommen, Gemeinschaft zu erleben und mit Zuversicht nach vorn zu blicken.

GEMEINSAM ZUKUNFT GESTALTEN

Die kommenden Jahre werden uns fordern. Gleichzeitig bieten sie die Möglichkeit, wichtige Weichen für die Zukunft unserer Stadt zu stellen.

Ich bin überzeugt: Wenn wir Herausforderungen offen ansprechen, Entscheidungen transparent erklären und gemeinsam Lösungen entwickeln, können wir Lübben erfolgreich weiterentwickeln.
Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen und danke Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen sowie Ihren täglichen Einsatz für unsere Stadt.

Ihr Bürgermeister
Jens Richter

ANLAGE

FAQ | KURZ ERKLÄRT

  • WIE FINANZIERT SICH EINE STADT WIE LÜBBEN? 

    Um die Aufgaben erfüllen zu können, benötigt eine Kommune Geld. Dafür können eigene Steuern erhoben werden z. B. Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer. Zudem erhält die Stadt einen Anteil der Einkommensteuer und von der Umsatzsteuer. Für besondere Aufgaben, zum Beispiel für die Schulen und Kindergärten, erhalten die Gemeinden noch Extrageld. Dazu sagt man auch Schlüsselzuweisungen. Die Kommunen nehmen weiterhin öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ein. Diese werden auf der Grundlage von Satzungen bspw. als Gebühren für Kindertagesstätten, die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Friedhöfe vereinnahmt.

  • FINANZHAUSHALT VS. ERGEBNISHAUSHALT – WAS IST DER UNTERSCHIED?

    In einer Kommune wie Lübben gibt es zwei wichtige Teile des Haushalts: den Finanzhaushalt und den Ergebnishaushalt. Der Ergebnishaushalt zeigt, welche Erträge (z. B. Steuern, Gebühren) und Aufwendungen (z. B. Gehälter, Betriebskosten) die Stadt in einem Jahr erwartet. Es geht hier also darum, ob die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben decken. Das Ziel ist, am Jahresende ein möglichst ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen, um finanziell stabil zu bleiben.

    Im Finanzhaushalt geht es um die tatsächlichen Geldflüsse – also darum, wie viel Geld die Stadt einnimmt und ausgibt. Dazu gehören auch Investitionen in Gebäude, Straßen oder digitale Infrastruktur, aber auch die Rückzahlung von Krediten. Der Finanzhaushalt zeigt, wie viel Geld die Stadt tatsächlich zur Verfügung hat, um ihre Aufgaben zu erfüllen.

    Zusammengefasst: Der Ergebnishaushalt bildet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt ab, während der Finanzhaushalt zeigt, wie viel Geld tatsächlich in der Kasse ist. Beide müssen zusammenpassen, damit die Stadt langfristig handlungsfähig bleibt.

  • WAS SIND PFLICHT- & FREIWILLIGE AUFGABEN?

    Kommunalen Aufgaben unterscheiden sich in Pflichtaufgaben nach Weisung (vom Staat vorgegeben) und Selbstverwaltungsaufgaben. Letzte unterteilen sich noch mal in Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben (§ 2 BbgKVerf). Pflichtaufgaben sind vom Gesetz festgelegte Aufgaben z. B. Melde- und Passwesen, Straßen und Fußwege. Freiwillige Aufgaben in Art, Umfang und Höhe bestimmt die Gemeinde selbst. Dazu zählen zumeist kulturelle Einrichtungen, der Betrieb von Sportstätten u. s. w.

  • WAS BEDEUTET EINE HAUSHALTSSPERRE?

    Eine haushaltswirtschaftliche Sperre oder kurz Haushaltssperre wird von der Verwaltung erlassen, wenn die Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen so stark von der Planung abweicht, dass ohne die Sperre der Haushaltsausgleich gefährdet erscheint. Sie erfolgt im Verlauf des Haushaltsjahres als Reaktion auf eine unerwartete Notlage. Die „Haushaltswirtschaftliche Sperre“ ist in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg geregelt.

    Dieses Haushaltsinstrument kann unterschiedlich scharf ausgestaltet werden. Es kann sich auf den Gesamthaushalt oder auf bestimmte Teile des Haushaltes beziehen. Ausgenommen hiervon sind vertragliche Verpflichtungen und unabweisbare Ausgaben.

  • WAS IST DER ERGEBNISHAUSHALT?

    Der Ergebnishaushalt zeigt, wie viel Geld die Stadt im laufenden Jahr verdient und ausgibt, ähnlich wie eine Gewinn- und Verlustrechnung.

    • Einnahmen: z. B. Steuern, Gebühren, Zuschüsse
    • Ausgaben: z. B. Gehälter, Sozialleistungen, Unterhalt von Gebäuden, Energiekosten

    Er zeigt, ob die Stadt wirtschaftlich arbeitet – also ob sie mehr einnimmt als ausgibt oder umgekehrt.

  • WOFÜR IST DER ERGEBNISHAUSHALT WICHTIG?

    Er zeigt, wie gut die Stadt ihren Betrieb finanzieren kann und ob sie genügend Geld hat, um ihren laufenden Verpflichtungen nachzukommen.

  • WAS IST DER FINANZHAUSHALT?

    Der Finanzhaushalt zeigt, welche tatsächlichen Geldbewegungen stattfinden – also was wirklich auf dem städtischen Konto rein- und rausgeht.

    • Einzahlungen: z. B. Steuern, Fördermittel, Kredite
    • Auszahlungen: z. B. Baukosten, Tilgung von Krediten, Anschaffungen

    Er zeigt, ob die Stadt genügend Geld liquide hat, um Projekte zu bezahlen und Investitionen zu stemmen.

  • WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN DEN BEIDEN?

    • Der Ergebnishaushalt zeigt, ob die Stadt wirtschaftlich arbeitet (Gewinn/Verlust).
    • Der Finanzhaushalt zeigt, ob die Stadt ausreichend Geld in der Kasse hat (Ein- und Auszahlungen).

    Beispiel: Eine Straße wird neu gebaut:

    • Im Finanzhaushalt steht der gesamte Baupreis als Auszahlung.
    • Im Ergebnishaushalt erscheint nur die jährliche Abnutzung (Abschreibung).
  • WARUM BRAUCHT EINE STADT BEIDES?

    Weil eine Stadt sowohl wirtschaftlich gesund als auch zahlungsfähig bleiben muss. Die beiden Haushalte ergänzen sich – wie zwei Seiten derselben Medaille.

  • WAS IST EIN (FREIWILLIGES) HAUSHALTSSICHERUNGSKONZEPT?

    Ein Haushaltssicherungskonzept enthält Maßnahmen der Stadt, um ihre Finanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Ziel ist, dass die Stadt weiterhin handlungsfähig/zahlungsfähig bleibt und wichtige Leistungen für Bürgerinnen und Bürger sichern kann.

    Normales (gesetzliches) Haushaltssicherungskonzept:
    Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, wenn die Stadt den gesetzlichen Haushaltsausgleich nicht mehr erreicht. Das Haushaltssicherungskonzept ist zusammen mit dem Haushalt zu beschließen und anschließend der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

    Freiwilliges Haushaltssicherungskonzept:
    Die Stadt erstellt vorsorglich einen Maßnahmenkatalog (Fahrplan) - in Absprache mit den Stadtverordneten - bevor eine gesetzliche Notlage eintritt. So kann sie frühzeitig sparen, Einnahmen optimieren oder Projekte anpassen, um den Haushaltsausgleich auch langfristig zu sichern. Es ist also freiwillig, nicht vorgeschrieben, hilft aber, finanzielle Risiken zu vermeiden.

    Kurz:
    Das freiwillige Konzept ist wie ein „Sicherheitsnetz“ für die Stadtkasse – die Stadt bereitet sich frühzeitig vor, um spätere Finanzprobleme zu verhindern.

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