Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) unterstützt auch 2026 wieder die Bürger*innen bei der Entsorgung von Laub von öffentlichen Bürgersteigen. Vom 12. Oktober bis voraussichtlich Mitte November werden insgesamt acht kostenfreie Laubcontainer in den Ortsteilen aufgestellt. Zusätzlich wird beim Baubetriebshof eine zentrale Annahmestelle für Laub aus städtischen Bereichen eingerichtet.
Die Tage werden kürzer, die Blätter färben sich und die ersten Bäume beginnen bereits, ihr Laub abzuwerfen. Auch in diesem Jahr führt die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) ihre Laubaktion durch.
Zur Unterstützung der Bürger*innen bei der Entsorgung von Laub von öffentlichen Bürgersteigen stellt die Stadt Lübben vom 12. Oktober bis voraussichtlich Mitte November insgesamt acht kostenfreie Laubcontainer in den Ortsteilen auf.
Laub aus städtischen Bereichen kann darüber hinaus an einer zentralen Annahmestelle beim Baubetriebshof [Am Burglehn, 15907 Lübben (Spreewald)] abgegeben werden. Die Annahmestelle ist für die Bürgerschaft am Freitag und Samstag jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet und über den Hintereingang Parkplatz Burglehn erreichbar.
Zur Nutzung sind ausschließlich Bürger*innen der Stadt Lübben (Spreewald) berechtigt. Bei der Abgabe ist ein Personalausweis vorzulegen. Die kostenfreie Laubentsorgung ist eine Serviceleistung der Stadt Lübben (Spreewald) für die Bürgerschaft. Für die Nutzung der Container und der Annahmestelle gilt:
- nur für Laub von Straßenbäumen
- keine Gartenabfälle
- kein Rasenschnitt
- kein Müll
- keine sonstigen Abfälle
VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHTEN – LAUB ÖFFENTLICHER BÜRGERSTEIGE
Die regelmäßige Beseitigung von Laub zählt zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers bzw. Vermieters. Auf den öffentlichen Straßen und Wegen ist dafür die Kommune zuständig. In der Regel gibt sie diese Aufgabe über eine Satzung jedoch direkt an die angrenzenden Grundstückseigentümer weiter. So sind neben den Wegen auf dem eigenen Grundstück auch die direkt angrenzenden Gehsteige von Laub- oder Schneemengen zu befreien. Vermietende können diese Arbeiten zwar grundsätzlich – durch ausdrückliche Regelung im Mietvertrag oder einer beigefügten Hausordnung – den Mietenden aufgeben, jedoch entbindet ihn das selbst nicht automatisch von seinen Verkehrssicherungspflichten. Er muss gewährleisten, dass der Mieterschaft der Aufgabe nachkommt, notfalls abmahnen und bei wiederholter Nichterfüllung auf dessen Kosten einen externen Dienstleistungsbetrieb für die Räumung beauftragen. Bei der Bürgersteigreinigung ist zu beachten, dass das Laub nicht in den Rinnstein oder auf die Fahrbahn gekehrt wird.
LAUB AUS DEM EIGENEN GARTEN
Laub und andere Abfälle, die von den privaten Grundstücken stammen, sind nicht über die Container zu entsorgen. Diese sind durch die Grundstückseigentümer*innen selbst auf ihren Grundstücken zu kompostieren bzw. zu entsorgen. Das Laub wird z. B. über Laubsäcke entsorgt bzw. kann im eigenen Garten kompostiert oder bei größeren Mengen zur entgeltpflichtigen Privatanlieferstation (Mülldeponie) nach Ratsvorwerk [Ratsvorwerk 20, 15907 Lübben (Spreewald)] gebracht werden. Der kommunale Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ bietet gegen eine Gebühr Laubsäcke an. Das Verbrennen oder Entsorgen im Wald sind ausdrücklich nicht zulässig.
▼ STANDORT LÜBBEN STADT
- Zentrale Annahme beim Baubetriebshof [Zufahrt via Hintereingang Parkplatz Burglehn]
- Puschkinstraße 5a, 15907 Lübben (Spreewald)
Öffnungszeiten
- Freitag 09:00 — 12:00 Uhr
- Samstag 09:00 — 12:00 Uhr
▼ STANDORTE IN DEN ORTSTEILEN
- Hartmannsdorf | An der Buswendeschleife & Hartmannsdorfer Landstraße
- Lubolz | Klein Lubolz - Am Denkmal & Groß Lubolz - Am Denkmal
- Neuendorf | Grünfläche Sportplatz
- Radensdorf | Am Dorfgemeinschaftshaus erste Parkfläche & Kopsa
- Steinkirchen | Dorfaue FFW
- Treppendorf | An der alten Feuerwehr





