Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) beabsichtigt die Veräußerung eines Grundstücks im hinteren Bereich der „Lubolzer Dorfstraße“ im Bieterverfahren zum Höchstgebot. Gebote können vom 26. September bis 26. Oktober 2026 eingereicht werden.
Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) beabsichtigt, die im hinteren Bereich der öffentlichen Verkehrsanlage „Lubolzer Dorfstraße“ gelegenen und noch zu vermessenen Grundstücke in 15907 Lübben (Spreewald) im Bieterverfahren zum Höchstgebot zu veräußern. Gebote können vom 26. September bis 26. Oktober 2026 eingereicht werden.
Die Grundstücksteilflächen sind über die öffentliche Verkehrsanlage „Lubolzer Dorfstraße“ erschlossen. Das kaufgegenständliche Grundstück besteht aus den Flurstücken 5/7 mit ca. 700 m² und 342 mit ca. 910 m². Die notwendigen Medien verlaufen innerhalb der Verkehrsfläche.
INFOS ZUM UMFELD
Das unbebaute Grundstück befindet sich im Ortsteil Lubolz der Stadt Lübben (Spreewald). Lubolz liegt südlich der Kernstadt und ist geprägt durch seine ruhige, ländliche Lage sowie die unmittelbare Nähe zur Natur- und Kulturlandschaft des Spreewaldes. Die Umgebung zeichnet sich durch weitläufige Grünflächen, eine gewachsene Dorfstruktur und einen naturnahen Charakter aus.
VERGABE, ANGEBOT
Das Mindestkaufpreis beträgt 96.300,00 Euro und ergibt sich aus dem gutachterlich ermittelten Verkehrswert gemäß Wertgutachten vom 10.03.2026 zum Wertermittlungsstichtag 26.01.2026. Die Stadt Lübben (Spreewald) bittet alle Kaufinteressenten, das Kaufpreisangebot, vorzugsweise digital, bis zum 26. Oktober 2026 unter liegenschaften@luebben.de oder bei der Stadt Lübben (Spreewald), Sachgebiet Liegenschaften, Vermerk „Ausschreibung Grundstücksteilflächen Klein Lubolz“, Poststraße 5, 15907 Lübben (Spreewald) einzureichen.
Verspätet eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Detaillierte Ausführungen finden Sie auf luebben.de.
HINWEISE
Bei der Ausschreibung des vorbezeichneten Grundstücks handelt es sich um eine öffentliche, für die Stadt Lübben (Spreewald) unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Es handelt sich hierbei um keine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts, deshalb besteht keine Bindung an die Vergabebestimmungen der VgV, VOL, VOB o. ä. Die Entscheidung, ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen verkauft wird, ist freibleibend. Bei Nichtberücksichtigung von Angeboten können Bieter keine Ansprüche ableiten.
KONTAKT
- Sachgebiet Liegenschaften
- TELEFON 03546 79-2308, -2307
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