INFORMATION DES RATHAUSES


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) befasst sich mit den vorgebrachten „Hinweisen auf mögliche Dienstpflichtverletzungen des Hauptverwaltungsbeamten“– dabei stehen die sachliche Prüfung, faire Behandlung und transparente Information im Mittelpunkt.

Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) informiert über den bisherigen Verlauf und die nächsten Schritte im Zusammenhang mit zwei Schreiben des Kämmerers vom 02. Oktober 2026. Darin nahm er zum einen Stellung zur Beschlussvorlage 2026/100 – „Erarbeitung eines freiwilligen Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Stadt Lübben (Spreewald) ab dem Haushaltsjahr 2027“ und brachte zum anderen „Hinweise auf mögliche Dienstpflichtverletzungen des Hauptverwaltungsbeamten“ vor. Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) befasste sich am 13. Oktober 2026 in einer außerplanmäßigen Sitzung im nichtöffentlichen Teil mit dem Umgang der Hinweise und ersuchte den Bürgermeister um eine schriftliche Stellungnahme bis zum 30. Oktober. Eine weitere außerplanmäßige Sitzung ist für den 09. November vorgesehen. Die Stadtverwaltung nimmt die Hinweise ernst. Gleichzeitig gilt: Hinweise sind keine erwiesenen Pflichtverletzungen. Ziel ist es, den Sachverhalt sachlich zu prüfen, alle Beteiligten fair zu behandeln und keine Ergebnisse vorwegzunehmen.

WAS BISHER GESCHEHEN IST

Am 02. Oktober 2026 übermittelte der Kämmerer der SVV zwei Schreiben: eine Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2026/100 – „Erarbeitung eines freiwilligen Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Stadt Lübben (Spreewald) ab dem Haushaltsjahr 2027“ sowie „Hinweise auf mögliche Dienstpflichtverletzungen des Hauptverwaltungsbeamten“. Am 05. Oktober 2026 wurde der Kämmerer durch die stellvertretende Bürgermeisterin von seinen Dienstgeschäften u. a. aufgrund der arbeitsrechtlichen Prüfung möglicher Dienstpflichtverletzungen des Kämmerers freigestellt. Am 08. Oktober 2026 erhielt die Stadt von der Kommunalaufsicht eine rechtliche Einschätzung zur nichtöffentlichen Behandlung der Hinweise. Am 13. Oktober 2026 befasste sich die SVV in einer außerplanmäßigen Sitzung mit den Hinweisen. Beschlüsse wurden nicht gefasst. Der Bürgermeister wurde um eine schriftliche Stellungnahme bis zum 30. Oktober ersucht. Eine weitere außerplanmäßige Sitzung der SVV ist für den 09. November 2026 vorgesehen.

WARUM WIRD NICHTÖFFENTLICH BERATEN?

Sitzungen der SVV sind nach § 36 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit ist jedoch auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Da es um „Hinweise auf mögliche Dienstpflichtverletzungen des Hauptverwaltungsbeamten“ geht, können Persönlichkeitsrechte und schutzwürdige dienstliche Belange betroffen sein. Die Stadt hat deshalb die Kommunalaufsicht um eine rechtliche Einschätzung gebeten. Diese bestätigte, dass die Beratung über die Hinweise und das weitere Vorgehen aufgrund berechtigter Interessen Einzelner nichtöffentlich erfolgen soll.

Auch wenn einzelne Sachverhalte bereits öffentlich diskutiert wurden, können schutzwürdige Interessen eine vertrauliche Beratung erforderlich machen. Dabei geht es nicht darum, Informationen grundsätzlich zurückzuhalten, sondern darum, Transparenz und den Schutz der Beteiligten miteinander in Einklang zu bringen.

Die Stadt weiß, dass die Bürgerschaft nachvollziehen möchte, was geschieht und wie es weitergeht. Deshalb informiert sie über die wesentlichen Verfahrensschritte, überprüfbare Fakten und öffentlich mitteilbare Entwicklungen. Wo persönliche Rechte oder andere gesetzlich geschützte Interessen eine Veröffentlichung begrenzen, werden diese Grenzen gewahrt. Vertraulichkeit bedeutet nicht, Fragen auszublenden oder Verantwortung zu vermeiden. Sie soll vielmehr ermöglichen, offene Sachverhalte fair und sachlich zu klären. Sobald neue Informationen öffentlich mitgeteilt werden können, wird die Stadt darüber informieren.

WIE GEHT ES WEITER?

Der Bürgermeister stellt sich den vorgebrachten Hinweisen auf mögliche Dienstpflichtverletzungen und wird bis zum 30. Oktober 2026 schriftlich gegenüber der Stadtverordnetenversammlung Stellung nehmen. Damit möchte er eine umfassende und sachliche Prüfung unterstützen und zu einer objektiven Beurteilung beitragen. Die SVV wird sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten mit den vorliegenden Informationen und möglichen weiteren Schritten befassen. Welche Entscheidungen daraus folgen, ist derzeit offen.

Bis zur abschließenden Klärung sind die Unschuldsvermutung zu achten und alle Beteiligten fair zu behandeln. Die Hinweise sind sorgfältig zu prüfen und dürfen nicht mit nachgewiesenen Dienstpflichtverletzungen gleichgesetzt werden.

HAUSHALTSKONSOLIDIERUNG BLEIBT EINE ZENTRALE AUFGABE

Unabhängig von den aktuellen Vorgängen steht die Stadt weiterhin vor der Aufgabe, ihre finanzielle Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern. Seit Bekanntwerden des erheblichen Haushaltsdefizits im Oktober 2025 informiert der Bürgermeister unter anderem in der Stadtverordnetenversammlung, auf der städtischen Website und im Stadtanzeiger über die Finanzlage und mögliche Konsolidierungsmaßnahmen. Die Verwaltung hat in den vergangenen Monaten Ausgaben überprüft, Einsparpotenziale erschlossen und zusätzliche Einnahmemöglichkeiten identifiziert. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. Zugleich sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die finanzielle Situation nachhaltig zu verbessern.

Lübben ist Verwaltungs-, Gesundheits-, Wohn- und Tourismusstandort. Diese Bereiche prägen die Stadt und sind eng miteinander verbunden. Die Herausforderung besteht darin, die Finanzen zu stabilisieren und zugleich die Lebensqualität, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit Lübbens zu erhalten. Notwendige Einsparungen müssen deshalb mit Augenmaß vorgenommen, Prioritäten gesetzt und ihre Auswirkungen auf die Menschen berücksichtigt werden.

Im kommenden Monat soll der aktuelle Stand der Haushaltskonsolidierung in der Stadtverordnetenversammlung ausführlich vorgestellt werden. Dabei werden die bereits im Januar dargestellten Maßnahmen mit dem inzwischen erreichten Sachstand abgeglichen und weitere Schritte aufgezeigt.

GEMEINSAM FÜR LÜBBEN

Die Stadtverwaltung führt ihre Arbeit für Lübben und seine Einwohner*innen und Gäste unabhängig von den aktuellen Vorgängen fort. Die Beschäftigten setzen sich gemeinsam dafür ein, kommunale Aufgaben verlässlich zu erfüllen und die Entwicklung der Stadt voranzubringen.

Unterschiedliche Einschätzungen und offene Fragen werden nicht ausgeblendet. Sie müssen sachlich, fair und innerhalb der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Die finanzielle Situation ist herausfordernd und braucht daher das Zusammenspiel von Stadtverordnetenversammlung, Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft. Ziel muss es sein, die Stärken Lübbens zu erhalten und die Stadt langfristig weiterhin lebenswert zu gestalten.

Die Stadt wird weiterhin über überprüfbare Fakten und öffentlich mitteilbare Entwicklungen informieren. Ziel ist es, offene Fragen verantwortungsvoll zu klären, die kommunale Arbeit verlässlich fortzuführen und die Interessen der Bürgerschaft in den Mittelpunkt zu stellen.