Ab 01. Januar 2027 gelten für die Garagennutzung in Lübben einheitliche Nutzungsverträge mit klar geregelten Verantwortlichkeiten und einem Nutzungsentgelt von 23,80 Euro brutto monatlich zuzüglich standortbezogener Kosten. Die Stadt informiert am 20. Oktober 2026 um 18:00 Uhr im Rathaus über das neue Nutzungsmodell. Die Vertragsunterlagen werden ab Anfang November versandt.
Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) ordnet die vertraglichen Grundlagen für die Garagennutzung zum 01. Januar 2027 neu. Die bisherigen unterschiedlichen Vertragsverhältnisse werden durch einen einheitlichen Nutzungsvertrag abgelöst. Den bisherigen Vertragspartner*innen soll grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, die jeweilige Garage weiter zu nutzen.
WAS ÄNDERT SICH?
Mit dem neuen Nutzungsmodell werden Rechte und Pflichten von Stadt und Nutzer*innen einheitlich geregelt. Die laufende Unterhaltung und Instandhaltung der Garage liegt künftig grundsätzlich bei den Nutzer*innen. Dazu zählen unter anderem die Pflege des Garageninneren, die Funktionsfähigkeit des Tores sowie kleinere Reparaturen. Die laufende Reinigung und kleinere oberflächliche Ausbesserungen am Dach übernehmen ebenfalls die Nutzer*innen. Grundlegende Sanierungen, Investitionen und gesetzliche Eigentümerpflichten bleiben Aufgabe der Stadt. Dazu zählen beispielsweise die Sanierung oder Erneuerung des Daches, von Fundamenten oder tragenden Bauteilen sowie die Beseitigung größerer Schäden an der Bausubstanz.
Das Nutzungsentgelt für die eigene Nutzung beträgt 20,00 Euro netto monatlich beziehungsweise 23,80 Euro brutto. Hinzu kommen die auf den jeweiligen Standort entfallenden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten einschließlich der anteiligen Grundsteuer, soweit diese nach den vertraglichen Regelungen umzulegen ist.
Die Garagen werden grundsätzlich ohne Stromversorgung durch die Stadt überlassen. Ein Anspruch auf einen Stromanschluss besteht nicht. Eine aufgeständerte Photovoltaikanlage soll grundsätzlich möglich sein. Voraussetzung sind ein vorheriger Antrag, die Prüfung der statischen Voraussetzungen und eine Abnahme durch das Gebäudemanagement. Die Kosten tragen die Nutzer*innen.
Bisherige Untermieter*innen können unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar einen neuen Nutzungsvertrag mit der Stadt erhalten.
Eine künftige Weiterüberlassung der Garage bleibt grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt. Bei einer entgeltlichen Weiterüberlassung beträgt das Nutzungsentgelt grundsätzlich 40,00 Euro netto beziehungsweise 47,60 Euro brutto monatlich. Wird die Garage nachweislich für höchstens 20,00 Euro monatlich weiterüberlassen, gilt weiterhin das reguläre Nutzungsentgelt.
Die neuen Nutzungsverhältnisse beginnen zum 1. Januar 2027. Die Vertragsunterlagen werden den künftigen Vertragspartner*innen ab Anfang November 2026 übersandt.
INFORMATIONSVERANSTALTUNG AM 20. OKTOBER
Die Stadt informiert am Dienstag, 20. Oktober 2026, um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Lübben über das neue Nutzungsmodell und das weitere Verfahren. Mit der Neuregelung schafft die Stadt eine einheitliche, transparente und langfristig praktikable Grundlage für die Garagennutzung. Für weitere Auskünfte steht das Sachgebiet Liegenschaften während der Sprechzeiten zur Verfügung.
FAQ
Was ändert sich?
Ab dem 01. Januar 2027 werden die Garagen auf Grundlage des neuen Nutzungsmodells bewirtschaftet. Damit werden die bislang unterschiedlichen Vertragsgestaltungen vereinheitlicht und die Verantwortlichkeiten zwischen Stadt und Garagennutzer klar geregelt.
Die laufende Unterhaltung und Instandhaltung der einzelnen Garage obliegt künftig grundsätzlich dem Nutzer. Hierzu zählen beispielsweise die Pflege und Erhaltung des Garageninneren, die Funktionsfähigkeit des Garagentores sowie kleinere Reparaturen und Ausbesserungsarbeiten. Am Dach der Garage übernimmt der Nutzer ausschließlich die laufende Reinigung (z.B. das Entfernen von Laub und Moos) sowie kleine, oberflächliche Ausbesserungen.
Grundlegende Investitionen und Sanierungsmaßnahmen sowie die gesetzlichen Eigentümerpflichten liegen bei der Stadt. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen, die über die laufende Unterhaltung und Instandhaltung hinausgehen und der grundlegenden Erhaltung oder Erneuerung der Garage dienen. Hierbei handelt es sich beispielsweise bei der Sanierung oder Erneuerung des Daches, der Sanierung von Fundamenten, tragenden Bauteilen oder größerer Schäden an der Bausubstanz oder am Mauerwerk. Entscheidend für die Zuordnung ist dabei die Art der erforderlichen Maßnahme und nicht allein die Höhe der entstehenden Kosten.
Wie hoch ist das Nutzungsentgelt?
Für die eigene Nutzung einer Garage beträgt das Nutzungsentgelt 20,00 Euro netto monatlich zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Dies entspricht 23,80 Euro brutto monatlich beziehungsweise 285,60 Euro brutto jährlich.
Hinzu kommen die auf den jeweiligen Garagenstandort entfallenden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten. Hierzu gehört insbesondere auch die anteilige Grundsteuer, soweit diese für den jeweiligen Standort anfällt und nach den vertraglichen Regelungen umzulegen ist.
Was gilt für die Stromversorgung?
Die Garagen werden ab dem 1. Januar 2027 grundsätzlich ohne Stromversorgung durch die Stadt zur Nutzung überlassen. Ein Anspruch auf Herstellung oder Bereitstellung eines Stromanschlusses durch die Stadt besteht nicht.
Die Installation einer aufgeständerten Photovoltaikanlage auf dem Garagendach soll grundsätzlich möglich sein. Aktuell wird geprüft, ob die statischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Vorab ist dafür ein Antrag bei der Stadt zu stellen. Die Anlage ist fachgerecht zu errichten und darf erst nach ordnungsgemäßer Abnahme durch das Gebäudemanagement der Stadt genutzt werden.
Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anlage trägt der jeweilige Nutzer.
Was gilt bei bisherigen Untervermietungen?
Im Rahmen der bereits erfolgten Abfrage haben einige bisherige Vertragspartner mitgeteilt, dass sie die Garage ab dem 1. Januar 2027 nicht selbst weiter nutzen möchten und stattdessen dem bisherigen Untermieter die weitere Nutzung ermöglichen wollen.
Sofern der bisherige Vertragspartner auf eine eigene Weiternutzung verzichtet und den bisherigen Untermieter gegenüber der Stadt benannt hat, soll der neue Nutzungsvertrag unmittelbar mit diesem abgeschlossen werden. Der bisherige Untermieter wird damit ab dem 1. Januar 2027 selbst Vertragspartner der Stadt und zahlt bei eigener Nutzung das reguläre Nutzungsentgelt von 20,00 Euro netto bzw. 23,80 Euro brutto monatlich.
Ist eine Weiterüberlassung weiterhin möglich?
Davon zu unterscheiden ist die Weiterüberlassung einer Garage durch einen künftigen Vertragspartner. Auch diese bleibt grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt.
Bei einer genehmigten entgeltlichen Weiterüberlassung beträgt das Nutzungsentgelt grundsätzlich 40,00 Euro netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer und damit 47,60 Euro brutto monatlich.
Wird nachgewiesen, dass die Garage für höchstens 20,00 Euro monatlich weiterüberlassen wird, verbleibt es beim regulären Nutzungsentgelt von 20,00 Euro netto bzw. 23,80 Euro brutto monatlich.
Wie geht es weiter?
Die neuen Nutzungsverhältnisse sollen zum 1. Januar 2027 beginnen. Die neuen Vertragsunterlagen werden den künftigen Vertragspartnern ab Anfang November 2026 übersandt. Darin werden die Rechte und Pflichten sowie die Einzelheiten der künftigen Nutzung verbindlich geregelt.
Mit dem neuen Nutzungsmodell möchte die Stadt eine einheitliche, transparente und langfristig praktikable Grundlage für die Garagennutzung schaffen.
Ergänzende Informationsveranstaltung am 20. Oktober 2026
Die wesentlichen Inhalte des neuen Nutzungsmodells werden mit dieser Veröffentlichung bereits vorab dargestellt. Ergänzend hierzu bietet die Stadt am Dienstag, 20. Oktober 2026, um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Lübben eine Informationsveranstaltung an.
Die Veranstaltung dient dazu, das neue Nutzungsmodell nochmals vorzustellen und noch offene allgemeine Fragen zum Nutzungsvertrag und zum weiteren Verfahren zu beantworten.
Die konkreten Vertragsunterlagen erhalten die künftigen Vertragspartner anschließend ab Anfang November 2026.
Für Fragen und weitere Auskünfte steht Ihnen das Sachgebiet Liegenschaften während der Sprechzeiten gerne zur Verfügung.





