Amt für Statistik Berlin-Brandenburg bittet um Meldung von Gebäudeabbrüchen, Wohnungsverlusten und Nutzungsänderungen – Frist für das Berichtsjahr 2026 ist der 12. März 2027
Eigentümer*innen von Wohngebäuden sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Abgänge von Wohnraum an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zu melden. Dazu zählen der Abbruch von Wohngebäuden mit bis zu 1.000 Kubikmetern umbautem Raum, der Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum sowie genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen von Wohnraum. Die Meldungen sind Grundlage für die jährliche Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes in den Gemeinden. Die erhobenen Daten dienen unter anderem als Basis für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen sowie für die kommunale Flächennutzungs- und Bebauungsplanung.
WAS MUSS GEMELDET WERDEN?
Meldepflichtig sind insbesondere:
- der Abbruch von Wohngebäuden mit bis zu 1.000 Kubikmetern umbautem Raum, sofern kein Neu- oder Wiederaufbau erfolgt,
- der Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum, beispielsweise Wohnungen oder Wohnräumen,
- genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen, durch die Wohnraum dauerhaft einer anderen Nutzung zugeführt wird.
Auch Wohngebäude oder Gebäudeteile, die beispielsweise durch Schadensfälle dauerhaft nicht mehr genutzt werden können, sind zu berücksichtigen, sofern kein Neu- oder Wiederaufbau erfolgt.
ERHEBUNSGBOGEN & ÜBERMITTLUNG
Für die Meldung ist der Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik zu verwenden. Dieser kann online abgerufen und ausgedruckt werden. Der ausgefüllte Bogen ist per Post oder E-Mail an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zu senden. Für das Berichtsjahr 2026 müssen die Meldungen beziehungsweise eine Fehlmeldung bis spätestens 12. März 2027 eingereicht werden.
WICHTIGER HINWEIS ZU GRÖßEREN GEBÄUDEN
Der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 Kubikmetern umbautem Raum ist bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. In diesen Fällen ist der Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik ausschließlich dort einzureichen.
Rechtsgrundlage ist das Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).
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KONTAKT
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
- Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
- MAIL: bautaetigkeit@statistik-bbb.de
- WEB: statistik-berlin-brandenburg.de





