BÜRGERMEISTER ÜBERGIBT STELLUNGNAHME


Bürgermeister Jens Richter hat am 05. November 2026 der zuständigen Kommunalaufsicht seine umfassende Stellungnahme zu den gegen ihn vorgebrachten „Hinweisen auf mögliche Dienstpflichtverletzungen“ übermittelt und um eine rechtliche Prüfung seines Handelns im Hinblick auf eine mögliche Klarstellung gebeten.

Der Bürgermeister der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota), Jens Richter, hat am 05. November 2026 der zuständigen Kommunalaufsicht eine umfassende Stellungnahme zu den gegen ihn vorgebrachten „Hinweisen auf mögliche Dienstpflichtverletzungen“ übermittelt. Zugleich bat er um eine umfassende rechtliche Prüfung und Bewertung seines Handelns ― auch im Hinblick auf die Möglichkeit, die erhobenen Hinweise auszuräumen und eine Klarstellung zu bewirken. Die Stellungnahme war der Stadtverordnetenversammlung bereits am 30. Oktober 2026 zugegangen. „Ich wünsche mir, dass die weitere Befassung mit dem Sachverhalt von Objektivität, Fairness und Sachlichkeit geprägt ist. Mein ausdrücklicher Dank gilt den Stadtverordneten, die sich bislang intensiv und differenziert mit den vorgebrachten Hinweisen auseinandergesetzt haben“, erklärt Bürgermeister Jens Richter.

BISHERIGER VERLAUF

Am 02. Oktober 2026 hatte der Kämmerer in Abwesenheit des Bürgermeisters der Stadtverordnetenversammlung (SVV) neben einer Stellungnahme zum freiwilligen Haushaltskonsolidierungskonzept auch „Hinweise auf mögliche Dienstpflichtverletzungen des Hauptverwaltungsbeamten“ übermittelt. Nach einer rechtlichen Einschätzung der Kommunalaufsicht zur nichtöffentlichen Behandlung befasste sich die SVV am 13. Oktober in einer außerplanmäßigen Sitzung mit den Hinweisen. Beschlüsse wurden nicht gefasst. Der Bürgermeister wurde um eine schriftliche Stellungnahme gebeten, welche er fristgerecht am 30. Oktober einreichte. Eine weitere außerplanmäßige Sitzung der SVV ist für den 09. November 2026 geplant.

Zur Einordnung: Die vorgebrachten Hinweise stellen keine erwiesenen Dienstpflichtverletzungen dar. Die Kommunalaufsicht ist nach Eingang der Stellungnahme nun zuständige Prüfbehörde.