WERKSAUSSCHUSS BERÄT ÜBER SCHMUTZWASSERGEBÜHREN


Der Werksausschuss der Stadtentwässerung Lübben (Spreewald) lädt interessierte Bürger*innen am 12. November 2026 um 19:00 Uhr zur öffentlichen Sitzung in den Sitzungssaal 325 des Rathauses ein, bei der die neue Kalkulation der Schmutzwassergebühren für 2027 und 2028 im Mittelpunkt steht. Dabei werden zwei mögliche Gebührenmodelle für die zentrale Schmutzwasserentsorgung beraten, bevor die Stadtverordnetenversammlung abschließend über die neuen Gebührensätze entscheidet.

Der Werksausschuss der Stadtentwässerung Lübben lädt interessierte Bürger*innen zur öffentlichen Sitzung am 12. November 2026 um 19:00 Uhr in den Sitzungssaal 325 des Rathauses der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) ein.

Im Mittelpunkt der Sitzung steht die Gebührenkalkulation für die Schmutzwasserentsorgung für die Jahre 2027 und 2028. Die Gebühren für die Schmutzwasserentsorgung werden auf Grundlage des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) regelmäßig neu kalkuliert. Die Kalkulation erfolgt jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren.

Für den Kalkulationszeitraum 2027/2028 wurde eine neue Gebührenkalkulation erarbeitet und bereits am 10. September 2026 im Werksausschuss vorgestellt. Dabei wurden unterschiedliche Modelle für die Gebührenstruktur der zentralen Schmutzwasserentsorgung untersucht. Mit der Kalkulation wurde die Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH (KEM) beauftragt.

Zur Diskussion stehen zwei Varianten für Grundstücke, die an die zentrale Schmutzwasserentsorgung angeschlossen sind. Die erste Variante sieht weiterhin eine reine Mengengebühr, auch Leistungsgebühr genannt, vor. In der zweiten Variante wird die Mengengebühr durch die Einführung einer monatlichen Grundgebühr ergänzt.

Bei einer Grundgebühr werden insbesondere Fixkosten des Eigenbetriebs anteilig unabhängig von der tatsächlich eingeleiteten Schmutzwassermenge gedeckt. Dadurch kann der Gebührensatz für die verbrauchsabhängige Mengengebühr reduziert werden. Je nach gewähltem Modell ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen für die einzelnen Gebührenpflichtigen. Für die weitere Beratung wurden zwei Varianten vorbereitet:

Variante A – reine Mengengebühr

  • Der Gebührensatz für die zentrale Schmutzwasserentsorgung beträgt: 5,46 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser

 

Variante B – Grundgebühr und Mengengebühr

  • Die monatliche Grundgebühr beträgt: 6,00 Euro pro Monat
  • Zusätzlich beträgt die Mengengebühr: 5,03 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser

 

Auch für die dezentrale Schmutzwasserentsorgung wurden neue Gebührensätze kalkuliert. Unabhängig von der Entscheidung über die Gebührenstruktur der zentralen Entsorgung ergeben sich folgende Gebührensätze:

  • Fäkalwasser aus Sammelgruben: 19,68 Euro je Kubikmeter
  • Klärschlamm aus Kleinkläranlagen: 45,09 Euro je Kubikmeter

 

Die Sitzung des Werksausschusses am 12. November dient der Vorberatung und der Empfehlung für die weiteren politischen Beratungen. Anschließend befassen sich der Hauptausschuss am 16. November 2026 sowie die Stadtverordnetenversammlung am 26. November 2026 mit dem Thema. Die abschließende Entscheidung über die Gebühren erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung.

Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) und der Werksausschuss möchten interessierten Bürger*innen die Möglichkeit geben, sich über die Grundlagen der Gebührenkalkulation und die zur Entscheidung stehenden Varianten zu informieren.


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  • Stadtentwässerung Lübben [SEL]
  • Eigenbetrieb der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)
  • Puschkinstraße 5a, 15907 Lübben (Spreewald)
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  • MAIL sel@luebben.de

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