WAHL ZUR LANDRÄTIN/ZUM LANDRAT DES LDS


Für die Durchführung der Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreis Dahme-Spreewald ist an erster Stelle der Landkreis zuständig. Die Einrichtung und Besetzung der insgesamt 14 Urnenwahllokale in der Stadt Lübben nebst den Ortsteilen erfolgt jedoch durch die örtliche Wahlbehörde der Stadt Lübben (Spreewald).

AUFRUF

Zur Durchführung der Landratswahl am 8. Oktober 2023 und die etwa notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 12. November 2023 werden rund 100 Wahlhelfer*innen gesucht. Die Stadtverwaltung ruft dazu auf, sich beispielsweise als Schriftführer*in oder Beisitzer*in zu engagieren. Auch Mitarbeitende der Stadtverwaltung werden im Einsatz sein.

Am Wahlsonntag sind in den Wahllokalen sowohl zur Hauptwahl als auch zu einer etwa notwendig werdenden Stichwahl ab ca. 7:00 Uhr die letzten Vorbereitungen zu treffen. In der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr öffnen alle Wahllokale zur Stimmenabgabe (Wahlzeit). Die Auszählung der abgegebenen Stimmen erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr. Ihr Engagement am Wahltag wird mit einem Erfrischungsgeld honoriert.

ANMELDUNG

Die Anmeldung erfolgt per Mail oder telefonisch unter Angabe des Namens, der vollständigen Adresse sowie den Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) und ggf. auch der gewünschten Funktion im Wahlvorstand der Wahlbehörde mit. Die Stadt Lübben versucht, den Einsatz somit wohnortnah zu planen.

Wir danken allen freiwilligen Helfer*innen.

 

ANMELDUNG & FRAGEN

  • TELEFON 03546 / 79-2317
  • MAIL wahlen@luebben.de