HAUPTSATZUNGSÄNDERUNG BESCHLOSSEN


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) hat am 25. Januar die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lübben (Spreewald) vom 25.08.2022 einstimmig beschlossen. Ortsbeiräte können nun auch in den Ortsteilen Neuendorf, Steinkirchen und Treppendorf gebildet werden. Das Amtsblatt ist mit Beschluss auch im Mail-Abonnement erhältlich.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) hat am 25. Januar die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lübben (Spreewald) vom 25.08.2022 beschlossen.

ORTSBEIRÄTE

Mit der Satzungsänderung können nun auch die Ortsteile Neuendorf, Steinkirchen und Treppendorf einen Ortsbeirat zur kommenden Kommunalwahl im Juni 2024 bilden. Mit diesem Beschluss wurde die kommunalrechtliche Gleichstellung der Ortsteile der Stadt Lübben (Spreewald) hergestellt und mehr Beteiligung in den Ortsteilen ermöglicht.

Aktuell ist nach der Hauptsatzung für die Dauer der Wahlperiode (2019 – 2024) in den Ortsteilen Neuendorf, Steinkirchen und Treppendorf der Stadt Lübben jeweils ein Ortsvorsteher zu wählen. Aus besagten Ortsteilen gibt es seit geraumer Zeit den Wunsch, mit der kommenden Kommunalwahl am 09. Juni 2024 einen Ortsbeirat zu wählen und die Aufgabe der Artikulation der Interessen des Ortsteils nicht einer einzigen Person (Ortsvorsteher) zu überantworten. Bei gemeinsamen Gesprächen und in vergangenen Sitzungen mit den Ortsvorstehern/Ortsbeiräten wurde dazu diskutiert

AMTSBLATT

Für das Amtsblatt [inkl. Stadtanzeiger] besteht die Möglichkeit, diesen seit Januar auch per Mail zu abonnieren. Die Anmeldung erfolgt unter pressestelle@luebben.de – mit folgenden Angaben: Name, Vornamen, Wohnort sowie E-Mail-Adresse.