UMGANG MIT PV-ANLAGEN


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) legt Umgang mit Photovoltaikanlagen zum Schutz des Spreewaldes als Natur-, Kultur- und Tourismusort fest.

Die klimapolitischen Ausbauziele von Bund und Ländern im Bereich der erneuerbaren Energien führen zu einer Häufung von Anfragen aus der Energiewirtschaft. Die Anfragen beziehen sich insbesondere auf Photovoltaikfreiflächenanlagen im Außenbereich unter Nutzung von Landwirtschaftsflächen.

Die Stadt Lübben (Spreewald) hat in den vergangenen Monaten Interessen und Themen abgewogen. So stehen der Erhalt von Natur- und Landschaft sowie des Tourismus- und Erholungsraums, aber auch die Energie- und Versorgungssicherheit, die Flächenkonkurrenz zwischen Solarenergie und baurechtlich privilegierter Windenergie sowie die Bedeutung der Landwirtschaft zur Debatte.

Grundlegendes Ziel der Stadt Lübben ist die bilanzielle Eigenbedarfsdeckung (nicht zu verwechseln mit Autarkie), welche nach Prognosen für 2030 durch die Realisierung des Solarparks in Groß Lubolz (Fertigstellung voraussichtlich 2024) sowie dem Repowering der drei im Stadtgebiet vorhandenen Windenergieanlagen erreicht werden kann. Dabei könnte hiermit prognostisch bereits ein Überschuss an erzeugtem Strom erreicht werden. Alle zusätzlichen Photovoltaik- und Windenergieanlagen würden somit den rechnerischen Überschuss weiter erhöhen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) hat auf Basis des Positionspapiers den Umgang mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im Stadtgebiet beschlossen. Grundsätzliches Ziel des Beschlusses ist, eine gezielte Steuerung des Ausbaus von PV-Anlagen auf Basis von Zahlen und objektiven Kriterien. Primär sollen bereits versiegelte oder vorbelasteten Flächen (z. B. Dächer oder größere Stellplatzanlagen) genutzt werden, um eine größtmögliche Schonung des Außenbereichs zu bewirken und die Spreewaldlandschaft nicht zu überfordern. Dies bedeutet auch, dass mit dem Beschluss Anträge auf Einleitung von Bebauungsplanverfahren, welche die rechtliche Grundlage für die Realisierung von PV-Freiflächenanlagen bilden, für die nächsten zwei Jahre ablehnend beantwortet werden. Versiegelten Flächen haben in dieser Hinsicht keine Einschränkungen.

Im nächsten Schritt sollen die vorhandenen Potenzialflächen durch eine sogenannte Landschaftsbildbetrachtung weiter konkretisiert und eingegrenzt werden. Diese soll eine naturnahe, das Landschaftsbild nicht beeinträchtigende Einbettung von PV-Freiflächenanlagen in den Natur- und Landschaftsraum ermöglichen.

Nach zwei Jahren erfolgt eine Evaluation zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Lübben und darauf basierend eine neue politische Entscheidung.