2. BÜRGERDIALOG ZU ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET


Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) lädt gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) sowie dem Landesamt für Umwelt (LfU) am 17. Oktober 2023 zum Bürgerdialog mit dem Thema „Überschwemmungsgebiete der Mittleren Spree“. Die Veranstaltung beginnt um 16:30 Uhr im Sitzungssaal 325 des Rathauses.

Zu dem am 9. Februar 2023 festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Mittleren Spree mit Nordumfluter, Südumfluter und Dahme-Umflut-Kanal führt die Stadt Lübben am 17. Oktober um 16:30 Uhr im Sitzungssaal 325 des Rathauses einen zweiten Bürgerdialog durch. „Bürger*innen, die der ersten Veranstaltung nicht beiwohnen konnten, wollen wir mit dem zweiten Dialog die Möglichkeit geben, Informationen zu erhalten und auch Fragen zu stellen“, betont Jens Richter.

An dem Bürgerdialog werden Vertreter des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) und des Landesamtes für Umwelt (LfU) teilnehmen. Eine ähnliche öffentlich bekannt gemachte Veranstaltung hatte das MLUK bereits am 26.04.22 im Vorfeld der Festsetzung durchgeführt, um die fachlichen Grundlagen, die Rechtsgrundlagen und die Auswirkungen des Überschwemmungsgebiets zu erläutern, Fragen zu beantworten und Anregungen aufzunehmen.

Die Entwurfskarten des Überschwemmungsgebiets wurden vom 10. Januar bis 11. Februar 2022 mit der Gelegenheit zur Stellungnahme ausgelegt. Im Ergebnis der Auslegung der Entwurfskarten sind über 100 Stellungnahmen eingegangen, die im MLUK ausgewertet wurden und zu einer Überarbeitung des Überschwemmungsgebiets hauptsächlich im Bereich Lübbenau geführt haben.

Als Überschwemmungsgebiet ist die bei einem hundertjährlichen Hochwasser natürlicherweise überschwemmte Fläche festgesetzt worden. Dort gelten nun Schutzbestimmungen, die insbesondere gewährleisten sollen, dass sich das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen nicht erhöht und Rückhalteflächen erhalten bleiben. Das abfließende Wasser darf nicht verschmutzt und der Hochwasserabfluss nicht beeinträchtigt werden. Soweit von den Verboten im Überschwemmungsgebiet abgewichen werden soll, entscheiden die für den Vollzug zuständigen unteren Wasserbehörden und unteren Bauaufsichtsbehörden.

In der Informationsveranstaltung in Lübben wird es insbesondere um Art und Umfang der nunmehr geltenden Schutzbestimmungen und die Möglichkeiten der Erteilung von Ausnahmen gehen. Nachfragen zu den fachlichen und rechtlichen Grundlagen des Überschwemmungsgebiets werden von den Vertretern des MLUK und des LfU selbstverständlich auch gern beantwortet.

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