Grundstücksvergabe B-Plan 4.1-1

Grundstücksvergabe B-Plan 4.1

VERGABE NACH RICHTLINIE

Zwischen den Metropolen Berlin und Dresden liegt die Kreisstadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) mit fast 15 000 Einwohner*innen inmitten des UNESCO-Biosphärenreservats Spreewald. Die Stadt überzeugt mit hervorragenden Standortfaktoren und Sozialstrukturen: ausreichend Kitaplätze, gute Luftqualität, geringere Lebenshaltungskosten, vielfältige Kultur- und Sportangebote – auch und vor allem in der Natur. Die Besonderheit liegt insbesondere in den kurzen Anbindungen für die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit. Ausgezeichnete Verkehrsanbindungen machen selbst den Pendleralltag leichter.

Angeboten werden 13 unbebaute Baugrundstücke an der öffentlichen Verkehrsanlage „Am Roten Nil“ und „Am Fuchsbau“, die sich harmonisch in das Siedlungsgebiet integrieren:

  • im Bebauungsplan 4.1. - „Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße“
  • im östlichen Einzugsgebiet der Stadt
  • reines Wohngebiet gem. § 3 BauNVO
  • verkehrsgünstige Lage
  • zweckmäßige Grundstückszuschnitte
  • sofortige Verfügbarkeit der Flächen
  • angeschlossener “co. Campus Ost” mit Kita und Grundschule


VERGABEPROZESS

  • VERGABE

    Die Vergabe der zuvor genannten Bauparzellen erfolgt in Anwendung der durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald) am 27.10.2022 mit Vorlagen-Nr. 2022/034 beschlossenen „Richtlinie der Stadt Lübben (Spreewald) für die Vergabe kommunaler Wohngrundstücke in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4-1 "Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße" der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) im Losverfahren. 

    Die Vergaberichtlinie dient dazu, die dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit der Einwohner in der Stadt Lübben (Spreewald) zu ermöglichen und damit die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgebend zu stärken. Den Menschen soll die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum erleichtert, der Wohnungsbau durch die Bereitstellung kommunaler Wohngrundstücke gefördert und die dynamische Entwicklung der Stadt Lübben (Spreewald) unterstützt werden.

    Dabei sollen eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur und der soziale Zusammenhalt in der Stadt Lübben (Spreewald) weiterhin gestärkt und gewährleistet werden. Die Bewerberauswahl erfolgt nach der persönlichen Situation der Bewerber (z. B. haushaltsangehörige Kinder, Personen mit Handicap oder pflegebedürftige Personen und dem Einkommen). Ebenso fließt der Wohnort- und Arbeitsplatzbezug sowie das ehrenamtliche Engagement in Vereinen etc. ein.

    WER KANN SICH BEWERBEN?

    • Volljährige, natürliche und voll geschäftsfähige Person/en, die den Bauplatz mit einem Wohngebäude zur eigenen und dauerhaften Wohnnutzung innerhalb von 5 Jahren nach der Beurkundung oder der Bestellung eines Erbbaurechts bebauen möchte/n und 
    • nicht bereits Eigentümer von Wohngrundstück/en und/oder Wohneigentum ist/sind

    Pro Ehepaar, eingetragener Lebensgemeinschaft, eheähnlicher Gemeinschaft, lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft oder Alleinerziehender/m kann nur eine Grundstücksbewerbung abgegeben werden.

    ACHTUNG
    Bitte beachten Sie, dass alle angekreuzten Kriterien mit einem Nachweis zu belegen sind. Nur vollständig ausgefüllte Anträge inkl. entsprechenden Unterlagen können berücksichtigt werden.

  • PHASE 1 | Bewerbung | 31.1. — 26.3.

    Der Bewerbungszeitraum läuft vom 31. Januar bis zum 26. März 2023, 12:00 Uhr. Nutzen Sie gerne die Möglichkeit der Bürgertermine, um sich vorab zu informieren.

    BÜRGERTERMINE (optional)
    Um die Realisierbarkeit Ihrer Wunschbebauung sicherzustellen oder Fragen rund um die Vergabe zu klären, können Sie vorab einen Termin im Rathaus wahrnehmen:

    • 31.01.2023 | 14:00, 15:00; 16:00, 17:00 Uhr
    • 07.02.2023 | 14:00, 15:00; 16:00, 17:00 Uhr
    • 14.02.2023 | 14:00, 15:00; 16:00, 17:00 Uhr
    • 21.02.2023 | 14:00, 15:00; 16:00, 17:00 Uhr
    • 28.02.2023 | 14:00, 15:00; 16:00, 17:00 Uhr
    • 07.03.2023 | 14:00, 15:00; 16:00, 17:00 Uhr
    • 14.03.2023 | 14:00, 15:00; 16:00, 17:00 Uhr
    • 21.03.2023 | 14:00, 15:00; 16:00, 17:00 Uhr

    Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten: 03546 79 23 08.

    BEWERBUNGSFORMULAR


    UNTERLAGENVERSAND
    Bewerbungsunterlagen versenden per:

    • MAIL liegenschaften@luebben.de
    • POST Stadt Lübben (Spreewald), SG Liegenschaften, Poststraße 5, 15907 Lübben (Spreewald
  • PHASE 2 & 3 | Prüfung & Vergabe | ab 27.3. 

    Die Vergabe erfolgt entsprechend der sich aufgrund der sozialen und ortsbezogenen Kriterien ergebenden Rangfolge nach Auswertung der erreichten Punktzahl. Detaillierte Informationen sind bei dem Sachgebiet Liegenschaften erhältlich. Die Zuteilung der Grundstücke an die Bewerber*innen erfolgt entsprechend der Rangliste und nach der Anzahl der zur Verfügung stehenden Grundstücke durch Losentscheid. Möglichkeiten: verbindlicher Kaufantrag mit Abschluss Kauf-/ Erbbaurechtsvertrag.

KRITERIEN

auf Basis der vergangenen 5 Jahre

  • SOZIALE KRITERIEN max. 70 Pkt

    • Haushaltsangehörige minderjährige Kinder, max. 45 Pkt.
    • Personen mit Pflegegrad oder Handicap, max. 15 Pkt.
    • Einkommensobergrenze,max. 10 Pkt.
  • ORTSBEZOGENE KRITERIEN max. 50 Pkt

    • Dauer des bestehenden oder ehemaligen Hauptwohnsitzes in Lübben, max. 25 Pkt.
    • Dauer der ehrenamtl. Tätigkeit in Lübben, max. 10 Pkt.
    • Dauer der Erwerbstätigkeit in Lübben, max. 15 Pkt.

DIE GRUNDSTÜCKE

  • GRUNDSTÜCKE

    Veräußert werden 13 unbebaute Baugrundstücke an den öffentlichen Verkehrsanlagen „Am Roten Nil“ und „Am Fuchsbau“ am östlichen Stadtrand von Lübben (Spreewald). Nordwestlich angrenzend erstreckt sich ein Bildungscampus bestehend aus der „Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule“, der Kita „Unter den Linden“ und der Kita „Am roten Nil“. Im Süd-Westen des Bebauungsplangebietes befindet sich das Grundstück des Landkreises Dahme-Spreewald mit den Gebäuden der Fahrbibliothek und des Flüchtlingsheimes. Das nähere Umfeld ist durch kleinteilige Siedlungsstruktur geprägt. Es besteht eine sofortige Verfügbarkeit der Flächen.

    Gemarkung: Lübben
    Flur: 6
    Flurstück: 413 teilweise
    Grundbuchblatt von Lübben: 4354
    Erschließungsstraße: „Am Roten Nil“, „Am Fuchsbau“ in 15907 Lübben (Spreewald)

    • Bauparzelle 18 | 1.376 m² = 137.000 Euro
    • Bauparzelle 19 | 669 m² = 103.900 Euro
    • Bauparzelle 20 | 911 m² = 122.800 Euro
    • Bauparzelle 21 | 676 m² = 103.400 Euro
    • Bauparzelle 22 | 621 m² = 95.400 Euro
    • Bauparzelle 23 | 619 m² = 95.200 Euro
    • Bauparzelle 24 | 617 m² = 95.000 Euro
    • Bauparzelle 25 | 652 m² = 98.000 Euro
    • Bauparzelle 26 | 737 m² = 109.800 Euro
    • Bauparzelle 27 | 695 m² = 99.600 Euro
    • Bauparzelle 28 | 716 m² = 101.400 Euro
    • Bauparzelle 29 | 716 m² = 101.400 Euro
    • Bauparzelle 30 | 791 m² = 112.300 Euro

    Der Verkauf erfolgt zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert gemäß Wertgutachten vom 07.09.2022.

    Die abschließende Katasterübernahme der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung der zur Veräußerung vorgeschlagenen Bauparzellen wird aktuell durch das Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald bearbeitet.

    Im Falle der Bestellung eines Erbbaurechts wird ein Erbbauzins in Höhe des aktuellen Erbbauzinses gemäß Grundstücksmarktbericht des Landkreises Dahme-Spreewald (LDS) auf der Grundlage des gutachterlich ermittelten Verkehrswerts des jeweiligen Grundstückes vereinbart. Der Erbbaurechtsvertrag wird für 99 Jahre abgeschlossen. Sämtliche Kosten im Rahmen der Beurkundung des Kaufvertrages oder Erbbaurechtsvertrages übernimmt die Käuferin/der Käufer.

  • BAU - & PLANUNGSRECHT

    Die zu veräußernden Baugrundstücke befinden sich im Geltungsbereich des seit 13. März 2011 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 4-1- „Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße“.

    Die zu veräußernden Grundstücke befinden sich im festgesetzten reinen Wohngebiet (WR) mit einer zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 als Höchstmaß. Durch die in § 19 Abs.4 Satz 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgeführten Anlagen ist eine Überschreitung der GRZ bis 0,4 möglich. Die Bebauung ist in abweichender Bauweise festgesetzt, d. h. mit Einhaltung des seitlichen Grenzabstandes dürfen Gebäude mit einer Länge von max. 15 m errichtet werden. Die Errichtung von Hauptanlagen direkt auf der Grundstücksgrenze ist somit nicht zulässig. Diese dürfen maximal mit zwei Vollgeschossen sowie einer Dachneigung von mindestens 15 ° innerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sind Garagen und Stellplätze sowie Nebenanlagen unzulässig. Das zweite Vollgeschoss ist nur in einem Dachraum zulässig und darf 2/3 der darunterliegenden Grundfläche (mit einer Höhe von 2,30 m) nicht überschreiten.

    Im WR 1 sind die bestehenden Grün- und Gehölzstrukturen (im B-Plan Fläche A) dauerhaft zu erhalten.

  • HQ100

    Das Bebauungsplangebiet liegt im Festsetzungsverfahren befindlichen Überschwemmungsgebiet der Mittleren Spree mit Nordumfluter, Südumfluter und Dahme-Umflut-Kanal (HQ100). 

    Die Bebauung der Grundstücke ist mit der unteren Bauaufsichtsbehörde sowie der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald abzustimmen. Im Rahmen der Baugenehmigung können Auflagen zu hochwasserangepasster Bauweise erteilt werden. Grundlage hierfür ist § 78 (5) WHG. Die Nachweispflicht obliegt den Bauherren im Baugenehmigungsverfahren.

  • ERSCHLIESSUNG

    Die verkehrliche Erschließung erfolgt mittels des vorhandenen Straßennetzes. Die Straßen „Am Roten Nil“ und Am Fuchsbau“ sind hergestellt. Erschließungsbeiträge fallen für die Verkehrsanlagen nicht mehr an. Die Ver- und Entsorgung ist durch das vorhandene Leitungsnetz gesichert. Im Rahmen der Entsorgung betreibt die Stadtentwässerung Lübben (SEL) eine öffentliche Schmutzwasseranlage (Kanalisation).Die Grundstücke sind mit einem Vollanschluss für Schmutzwasser anzuschließen. Die erforderlichen Kanalanschlüsse werden vom Entsorgungsbetrieb bereitgestellt. Der öffentliche Kanal sowie die öffentlichen Kanalanschlussstutzen liegen innerhalb der zu veräußernden Grundstücke. Zusätzliche Anschlusskosten fallen hierfür nicht an. Folgende weitere Medien wie Wasser, Gas, Trinkwasser, Glasfaser und Telekom liegen an. Die Anschlusskosten für diese Medien sind beim jeweiligen Medienträger zu erfragen.

  • BAUMPFLANZUNG

    Im Rahmen der Baufeldfreimachung und der Erschließungsmaßnahmen sind Kompensationsmaßnahmen umzusetzen. Auf jedem Grundstück in den Baufeldern WR1/WR4 sind je zwei heimische Gehölzarten gemäß Erlass des MLUK 2019 zu pflanzen. Entsprechende Regelungen erfolgen in den Grundstückskaufverträgen. Aufgrund vorhandener Gehölzstrukturen sind Bepflanzungen auf den Grundstücken Nr. 18 und 20 nicht erforderlich.

  • HINWEISE | 17 UFERGRUNDSTÜCKE

    Die 17 Ufergrundstücke, die von der Richtlinie nicht betroffen sind, werden nach dem Vergabeprozess meistbietend veräußert. Der Prozess startet voraussichtlich im 2. Halbjahr 2023.

WEITERE INFORMATIONEN